Was hat das Gericht entschieden und was bedeutet das?
Am 28.02.2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 7 C 26/16 sowie 7 C 30/17), dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Städten grundsätzlich zulässig sind. Das Gericht stellte klar, dass es für entsprechende Fahrverbote keiner neuen Rechtsgrundlage bedarf.
Dieses Urteil wird viele Großstädte, deren Luft mit Stickoxiden belastet ist, vor große Aufgaben stellen. Die Deutsche Umwelthilfe hat nämlich nicht nur Stuttgart und Düsseldorf verklagt, sondern 16 weitere Kommunen.
Die folgenden Städte überschreiten die Schadstoff-Grenzwerte und werden nunmehr Fahrverbote prüfen und gegebenenfalls bereits in wenigen Monate verhängen:
München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Hamburg, Düsseldorf, Kiel, Heilbronn, Darmstadt, Ludwigsburg, Dortmund, Wiesbaden, Berlin, Freiburg im Breisgau Oberhausen, Oldenburg, Wuppertal, Hagen, Mainz, Tübingen, Frankfurt am Main, Solingen Aachen, Gelsenkirchen, Leverkusen, Limburg a.d. Lahn, Mannheim, Augsburg Hannover Ludwigshafen am Rhein, Osnabrück, Halle (Saale), Leonberg, Nürnberg, Gießen, Essen Regensburg.
Nach der Anordnung von Fahrverboten wird es für Euro 5 Dieselautos und noch älteren Fahrzeugen nicht mehr möglich sein, in bestimmte Stadtbezirke einzufahren. Verstöße dürften mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Aufgrund dieses Urteils ist auch damit zu rechnen, dass Dieselfahrzeuge noch mehr an Wert verlieren werden
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Das Dieselauto jetzt schnell verkaufen dürfte keine gute Idee darstellen, da Sie dann einen massiven Wertverlust in Kauf nehmen müssten.
Die Hersteller werden Ihnen auch keine kostenfreie Hilfe z.B. in Form einer Umrüstung, anbieten.
Daher kommen insbesondere zwei Optionen in Betracht
Abgasskandal nutzen und Dieselauto gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben
Im September 2015 wurde der Abgasskandal öffentlich. Der Volkswagen Konzern hat in seinen Fahrzeugen als auch in den Fahrzeugen seiner Tochtergesellschaften Skoda, Audi, Seat und Porsche eine illegale Software installiert.
Sofern Sie ein Dieselskandalauto besitzen, haben Sie sehr gute Chancen, das Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben gegen Erstattung des Kaufpreises. Es sind bereits hunderte Urteile zugunsten der Autokäufer ergangen.
Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob Ihr Auto betroffen ist und welche Rechte Sie haben.
Mehr Informationen erhalten Sie unter Abgasskandal
Autokreditvertrag auflösen und Fahrzeug gegen Erstattung aller Zahlungen zurückgeben
Sofern Sie Ihr Auto bei einer Autobank finanziert haben, genießen Sie ebenfalls hohe Erfolgsaussichten, um Ihren Diesel an die Autobank gegen Erstattung der Anzahlung und aller Raten zurückzugeben.
Dies deshalb, weil die meisten Autokredite fehlerhaft sind und noch heute widerrufen werden können. Dies betrifft fast alle Automarken. Diesel und Benziner.
Mehr Informationen erhalten Sie unter Widerruf von Autokrediten
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Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
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