Bereitschaftsdienst muss mit dem Mindestlohn vergütet werden
Bereitschaftsdienste, welche in vielen Branchen wie z.B. Rettungsdienste, Gastronomie, Abschleppunternehmen oder Pflege anzutreffen sind, wurden von Arbeitgebern bislang oft gar nicht oder deutlich unter der vertraglichen Vergütung entlohnt.