
Schadensersatz im Jahr 2019 im Dieselskandal verjährt? Rechtsanwalt erklärt, wie es weiter geht
Viele Betroffene im Abgasskandal haben es versäumt, ihre Schadensersatzansprüche bis zum 31.12.2018 gerichtlich entweder über die Einzelklage oder die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen & Co. geltend zu machen. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob ein gerichtliches Vorgehen im Jahr 2019 noch Aussicht auf Erfolg bietet oder ob die Ansprüche der Diesel Betroffenen endgültig verjährt sind.