Unfall mit Wohnmobil erlitten? Bundesweite Hilfe vom Anwalt

Sie haben mit Ihrem Camper einen Verkehrsunfall im In- oder Ausland erlitten?

Wenden Sie sich zwecks Unfallabwicklung gerne an unsere Verkehrsrechtskanzlei. Dann können Sie sicher sein, dass sämtliche in Frage kommenden Ansprüche geprüft und schnellstmöglich durchgesetzt werden.

Sofern Sie keine Schuld am Unfall tragen, ist unsere anwaltliche Vertretung für Sie kostenlos.

Bauen Sie auf unsere Expertise bei der Abwicklung von über 10.000 Verkehrsunfällen. 

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    Ihre Ansprüche infolge eines Verkehrsunfalls mit Ihrem Wohnmobil: 

    • Ersatz der Fahrzeugschäden am Camper
    • Schadensersatz für beschädigte Gegenstände im Wohnmobil
    • Ersatz von Personenschäden sowie Schmerzensgeld
    • Mietwagenkosten
    • Verdienstausfall

    Häufig werden Sie nach einem Unfall von der gegnerischen Versicherung kontaktiert, die Ihnen eine schnelle und vollständige Unfallabwicklung verspricht. Jedoch sollten Sie nicht darauf eingehen, zumal Sie angesichts dessen, dass die Versicherung Ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt, das Risiko eingehen, dass nicht vollumfänglich reguliert wird.

    Kontaktieren Sie besser unsere auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte, um Ihre Ansprüche in voller Höhe durchzusetzen.

     

    Wir leisten für Sie: 

    • Geltendmachung und Durchsetzung sämtlicher Ansprüche infolge von Unfällen mit Ihrem Wohnmobil
    • Ermittlung der Versicherungsdaten des Unfallgegners und Schriftwechsel
    • Korrespondenz mit Ärzten
    • Korrespondenz mit Kfz-Sachverständigen
    • Schriftwechsel mit Polizei, Behörden und Staatsanwaltschaft
    • Auswertung der Ermittlungsakten
    • Insbesondere Unfallabwicklung bei Unfällen im Ausland

    Unfall mit Wohnmobil im Ausland

    Sind Sie mit Ihrem Camper im Ausland in einen Unfall verwickelt, gilt für dessen Abwicklung grundsätzlich das Recht des Staates, in dem sich der Verkehrsunfall ereignete.

    Dies hat positive wie negative Auswirkungen auf die Ansprüche, die Sie nach deutschem Recht eigentlich hätten.

    So ist es möglich, dass Sie im Rahmen der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten auch die nicht angefallene Mehrwertsteuer verlangen können.

    Ebenso kann es sein, dass die ausländische gegnerische Versicherung Kosten wie etwa Rechtsanwaltsgebühren oder die Kosten für ein Kfz-Sachverständigengutachten nicht erstatten muss.

    Gut zu wissen: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, deckt diese in der Regel zumindest die Rechtsanwaltsgebühren, die für die Unfallabwicklung erforderlich sind, sofern diese nach ausländischem Recht von der gegnerischen Versicherung nicht übernommen werden müssen.

     

    Wie wird bei Unfall mit Camper im Ausland abgewickelt?

    Im Falle eines Unfalls im Ausland ermitteln wir über das Zentralregister der Autoversicherer einen in Deutschland ansässigen Schadensregulierer, über den mit der ausländischen gegnerischen Versicherung abgewickelt wird. 

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?

    Zuallererst ist es wichtig, dass der Verkehrsunfall möglichst genau dokumentiert wurde, etwa mittels polizeilicher Unfallaufnahme, Fotos, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und gegebenenfalls ärztlicher Dokumente. Auf dieser Basis prüfen unsere Verkehrsanwälte sämtliche Ansprüche und setzen diese außergerichtlich gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. Falls diese nicht vollständig zahlt, legen unsere Anwälte Klage ein. Bei einem Unfall im Ausland läuft die Abwicklung trotzdem über einen deutschen Regulierer, der für die ausländische Versicherung zustellungsbevollmächtigt ist.

    Es ist ratsam, unsere Verkehrsanwälte mit der Unfallabwicklung zu beauftragen, da diese auf Grundlage ihrer fachlichen Expertise sämtliche in Frage kommenden Ansprüche prüfen und korrekt beziffern. Darüber hinaus verhindern Sie durch die Beauftragung, Fehler bei der Unfallabwicklung zu begehen, etwa bei der Berechnung der Ansprüche.

    Wenngleich Sie keinen Gutachter beauftragen müssen, ist in den meisten Fällen dazu zu raten. Denn das Gutachten dient als Mittel, die Ansprüche nach einem Verkehrsunfall fachlich zu belegen.

    Sofern Sie keine Schuld am Unfall tragen, zahlen Sie bei uns garantiert nichts. Wir prüfen die Schuldfrage vorab, damit Sie sichergehen können, kein Kostenrisiko einzugehen.

    Zunächst haben Sie einen Anspruch auf Ersatz der Schäden am Wohnmobil. Ob Sie dieses reparieren lassen oder nur den Netto-Schadensbetrag ohne MwSt. verlangen, entscheiden Sie. Zudem können Sie aufgrund von Personenschäden gegebenenfalls Heilbehandlungskosten sowie ein Schmerzensgeld geltend machen. Sofern Sie für längere Zeit arbeitsunfähig sind, können Sie den Verdienstausfall geltend machen. Nicht zuletzt können Sie Mietwagenkosten oder alternativ Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

    Die Erfahrung zeigt, dass die gegnerische Versicherung schneller zahlt, wenn Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Unfallabwicklung beauftragen. Wenn die Schuldfrage klar ist, kann man mit einer Auszahlung binnen 4 Wochen rechnen.