Sie haben einen Camper gekauft und stellen nunmehr Sachmängel an diesem fest?
Egal ob Neu- oder Gebrauchtfahrzeug – setzen Sie Ihre kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte beispielsweise auf Mängelbeseitigung oder Rückabwicklung des Kaufvertrags gegen den Händler mit unserer Hilfe durch. Unsere Rechtsanwälte sind Experten im Bereich des Automobil- beziehungsweise Wohnmobilkaufrechts.
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Hinweis: Die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte verjähren nach 2 Jahren ab Kauf. Bei Gebrauchtwagen kann diese auf 1 Jahr reduziert sein.
Wohnmobil-Händler versuchen nicht selten dieses Recht im Kaufvertrag zu verkürzen oder auszuschließen. In diesem Fall prüfen unsere Anwälte den Kaufvertrag eingehend, um unwirksame Klauseln zu finden.
Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Verkäufer den Käufer arglistig, also wissentlich oder willentlich über Mängel täuscht.
Dabei genügt es, wenn er “Angaben ins Blaue hinein“ tätigt, er also ohne faktische Grundlage falsche Angaben macht, obwohl er erkennt, dass diese für die Kaufentscheidung wesentlich sind.
In diesem Fall kann der Kaufvertrag 10 Jahre lang angefochten werden. Sobald der Umstand der Täuschung dem Käufer bekannt wird, muss er diese innerhalb eines Jahres erklären.
Dann machen wir Ihre Rechte aus der Garantie gegen den Händler oder Hersteller geltend.
Eine Besonderheit bei Wohnmobilen ist die so genannte Dichtigkeitsgarantie. Mit dieser garantiert der Hersteller die Trockenheit des Campers, das heißt, dass kein Wasser von außen in das Fahrzeug gelangt.
Wenn der Hersteller eine Dichtigkeitsgarantie gibt, muss er im Schadensfall die von der Garantie umfassten Feuchtigkeitsschäden am Camper kostenfrei beheben.
Unsere Rechtsanwälte machen insbesondere auch Ihre Ansprüche aus einer etwaigen Dichtigkeitsgarantie für Sie geltend.
Haben Sie Probleme nach dem Kauf eines Campers? Käufer von Wohnmobilen sind häufig mit Sachmängeln konfrontiert oder fühlen sich betrogen.
Unsere auf das Automobilkaufrecht spezialisierten Anwälte prüfen für Sie, ob Mängelbeseitigung durch den Händler, Kaufpreisminderung, Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadensersatz durchsetzbar sind.
Der Käufer Ihres Wohnmobils verlangt Mängelbeseitigung am Camper oder fordert den gezahlten Kaufpreis zurück? Er fordert Schadensersatz von Ihnen?
Wir prüfen für Sie, ob die geltend gemachten Ansprüche aus rechtlicher wie technischer Sicht begründet sind und vertreten Sie außergerichtlich wie gerichtlich.
Gerne erstellen wir auch Wohnmobil-Kaufverträge für Sie.
Neben einer Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht haben unsere Anwälte auch ein Seminar zur Schadenkalkulation absolviert. Daher können wir Käufergutachten qualifiziert überprüfen.
Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?
Wenn Sie an Ihrem Wohnmobil einen Sachmangel entdecken, sollten Sie sich schriftlich an den Händler wenden und Mangelbeseitigung fordern. Bei einem Neufahrzeug können Sie zudem die Neulieferung eines neuen Campers aus der aktuellen Serie verlangen. Setzen Sie ihm hierzu in jedem Fall eine angemessene Frist, beispielsweise von 14 Tagen. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung oder lässt er die gesetzte Frist verstreichen, können Sie, sofern der Mangel nicht unerheblich ist, unter anderem den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Die Nacherfüllung ist in der Regel nach dem zweiten erfolglosen (Reparatur-)Versuch gescheitert. Sodann können Sie weitere Gewährleistungsrechte geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer die Mangelbeseitigung endgültig verweigert. Zu den weiteren Rechten gehören Rücktritt, Kaufpreisminderung und Schadensersatz. Im Falle des Rücktritts bekommen Sie den gezahlten Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes gegen Rückgabe des Reisemobils wieder. Sofern Ihnen aufgrund der Mängel Schäden entstanden sind, können Sie darüber hinaus Schadensersatz fordern.
Wenn der Händler einen Mangel vorsätzlich, also mit Wissen oder Wollen verschwiegen hat, können Sie die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung erklären, damit Sie den gezahlten Kaufpreis gegen Rückgabe des Campers direkt zurückerhalten. Ein Vorsatz des Verkäufers ist auch gegeben, wenn er Angaben „ins Blaue hinein“ macht. Auch wenn die Gewährleistungsrechte bereits verjährt sind, können Sie den Vertrag noch anfechten.
Unsere Rechtsanwälte für Wohnmobilrecht machen Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler außergerichtlich geltend und setzt diese gegebenenfalls gerichtlich durch. Durch die Beauftragung unserer Verkehrsanwälte vermeiden Sie es, Fehler bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu begehen, etwa bei der Setzung einer angemessenen Frist.
Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
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