Dieselskandal bei Wohnmobilen – Soforthilfe vom Fachanwalt

Auch die Wohnmobilbranche ist vom Abgasskandal betroffen. Manipulierte Dieselmotoren etwa von Fiat, Iveco und Daimler sind in zahlreichen Campern diverser Hersteller und Marken verbaut.

Sie möchten wissen, ob Ihr Wohnmobil vom Dieselskandal betroffen ist? Sie ärgern sich über den Wertverlust Ihres Campers?

Dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Camper vom Abgasskandal betroffen ist. Die Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Optionen ist bei uns unverbindlich und kostenfrei.

 

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    Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Wohnmobil-Dieselskandal:

    • Rückgabe des Wohnmobils gegen Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung der Nutzungsvorteile 
    • Den Camper behalten und Schadensersatz erhalten
    • Sie haben Ihr Fahrzeug bereits verkauft? Trotzdem haben Sie einen Anspruch auf den Restschadensersatz

    Die Erfolgsaussichten einer Klage sind gut, zumal die Rechtsprechung deutscher Gerichte der letzten Jahre im Dieselskandal verbraucherfreundlich ist. So haben zahlreiche Landes- und Oberlandesgerichte sowie der Bundesgerichtshof (BGH) häufig zugunsten klagender Dieselfahrer geurteilt.

    Diese Rechtsprechung setzt sich auch im Hinblick auf den Abgasskandal bei Wohnmobilen fort. 

    Unsere auf den Dieselskandal spezialisierten Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie bundesweit. Wir greifen auf eine langjährige Erfahrung zurück. So können wir bereits über 1.000 erfolgreich abgeschlossene Verfahren vorweisen und sind damit eine der führenden Kanzleien in unserer Region.

    Holen Sie sich Ihr Geld mit unserer Hilfe zurück, zumal hohe Wertverluste von zahlreichen Wohnmobilen zu erwarten sind.

    Berechnen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Schadensersatz

    Kaufpreis
    Kilometerstand bei Kauf
    km
    Kilometerstand aktuell
    km
    Kaufpreis
    Kilometerstand bei Kauf
    km
    Kilometerstand aktuell
    km

    * Berechnung der Rückerstattung auf Basis einer erwartbaren (maximalen) Gesamtlaufleistung Ihres Fahrzeugs von 300.000 Kilometer. Diese Einschätzung kann von Gericht abweichend beurteilt werden.

    Erstattungsbetrag*

    24.700 €

    Kaufpreis
    30.000 €
    Kilometerstand bei Kauf
    2.000 km
    Kilometerstand aktuell
    55.000 km
    Erwartete Gesamtaufleistung
    300.000 km
    Nutzungsentschädigung
    -4.568 €

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    Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?

    Ihr Camper ist vom Dieselskandal betroffen, wenn dieser über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Ob dem so ist, kann unter anderem anhand bereits ergangener Gerichtsurteile, Fachgutachten, verpflichtender Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sowie freiwilliger Rückrufaktionen der Hersteller festgestellt werden. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche und kostenfreie Prüfung.

    Ist Ihr Wohnmobil vom Dieselskandal betroffen, ist es mangelhaft. Daher können Sie Ihre kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte geltend machen und die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Campers unter Anrechnung der Nutzungsvorteile fordern. Bei einem Neufahrzeug können Sie zudem die Neulieferung eines neuen Reisemobils aus der aktuellen Serie verlangen. Darüber hinaus könnten Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben, auch, wenn Sie den Camper bereits weiterverkauft haben. Übrigens können sich auch Leasingnehmer auf die Gewährleistungsrechte berufen.

    Die Erfolgsaussichten einer Dieselklage sind in Anbetracht der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung deutscher Gerichte als gut zu bewerten. Sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch zahlreiche Oberlandes- und Landgerichte – unter anderem die Oberlandesgerichte Köln, Hamm, Karlsruhe, Naumburg, Nürnberg und Koblenz – entschieden in den vergangenen Jahren häufig zugunsten der durch den Abgasskandal geschädigten Kläger.

    Falls Sie keine Kaufpreiserstattung oder die Neulieferung eines neuen Campers aus der aktuellen Serie verlangen, müssen Sie Ihr Reisemobil nicht abgeben und können es behalten. In diesem Fall können Sie nichtsdestotrotz Entschädigung für den Wertverlust verlangen.