Unfallabwicklung durch Fachanwalt für Verkehrsrecht – ohne Kostenrisiko
Sie haben einen Unfall erlitten und suchen professionelle Hilfe? Wir bieten Ihnen nach einem Verkehrsunfall einen Full Service. Sie müssen sich um nichts kümmern und können sich gleichzeitig sicher sein, dass alle in Frage kommenden Ansprüche geprüft und schnellstmöglich durchgesetzt werden.
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Die Abwicklung eines Verkehrsunfalls sollten Sie immer einem Profi überlassen, denn nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sichert alle Ansprüche ab.
Oft werden Unfallgeschädigte bereits wenige Stunden nach dem Unfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung kontaktiert. Es wird versprochen, sich um alles zu kümmern. Wir versichern Ihnen jedoch aus Erfahrung, dass die Versicherung des Unfallverursachers nur die eigenen Interessen verfolgt und so wenig wie möglich an Sie auszahlen möchte. Deswegen sollten Sie uns kontaktieren. Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten tragen.
Ihre Vorteile, wenn Sie Ihren Unfall über eines Verkehrsanwalt abwicklen:
Viele fragen sich nach einem Unfall: Was tun als Geschädigter?
Brauche ich überhaupt einen Rechtsanwalt, wenn mich keine Schuld an dem Unfall trifft?
Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen macht Sinn, weil auf Seiten der jeweiligen Versicherung des Unfallgegners die Abwicklung von speziell geschulten Sachbearbeitern vorgenommen wird. Diese Sachbearbeiter versuchen ständig, die Zahlungen der Versicherung so gering wie möglich zu halten, um Kosten einzusparen. Oftmals wird eine Regulierung abgelehnt oder heraus gezögert, obwohl rechtlich an einer Zahlungsverpflichtung kein Zweifel besteht.
Viele denken nach einem Unfall nur an die Reparatur Ihres Fahrzeuges. Da die gegnerische Versicherung die Reparatur bezahlt, ist doch alles gut, sagen die Betroffenen.
Haben Sie jedoch auch an einen Nutzungsausfall gedacht für die Zeit, in welcher Ihr Auto wegen des Unfalls und der Reparatur nicht genutzt werden kann? Haben Sie daran gedacht, zusätzlich eine Wertminderung geltend zu machen, da Ihr Auto nunmehr ein Unfallauto ist? Nein? Wir schon.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt muss daher, wenn er den Versicherern ernsthaft entgegentreten will, ständig auf aktuellem Stand sein. Gerade im Bereich der Verkehrsunfallabwicklung ergehen häufig höchstrichterliche Entscheidungen, die der Anwalt kennen muss, um die Interessen des Geschädigten optimal zu vertreten.
Oft haben wir die Erfahrung gemacht, dass Versicherer die Regulierung hinauszögern möchten. Mit Hilfe eines Verkehrsanwaltes können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Sobald die Versicherung die Klage erhält, zahlt sie oft umgehend den Schadensersatz und das Schmerzensgeld aus.
Wenn Sie die Abwicklung der Versicherung des Unfallverursachers überlassen, garantieren wir Ihnen, dass SIe viel Geld verlieren, da der Gutachter der Versicherung Ihren Schaden so klein wie möglich kalkulieren wird.
Sind Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls, so ist unsere Tätigkeit für Sie kostenlos, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. In diesem Fall ist die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zur Übernahme unserer Gebühren verpflichtet.
Sie haben daher kein Kostenrisiko, wenn Sie einen Anwalt beauftragen.
Besteht Streit bezüglich der Frage, wer den Unfall verschuldet hat, so übernimmt eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung in aller Regel unsere Gebühren, falls Sie eine solche Versicherung besitzen.
Bei der Abwicklung von Unfällen im Ausland hat Rechtsanwalt Balduin eine besondere Erfahrung. Ein Unfall im Ausland ist meist komplex, da geprüft werden muss, welches Recht Anwendung findet und welche Besonderheiten oder Abweichungen es zum deutschen Recht gibt. Nach deutschem Verkehrsrecht erstattet Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel neben dem Schaden auch die Gutachter – und Mietwagenkosten. Nach polnischem oder spanischem Recht kann das schon anders aussehen. Ohne vorherige Beratung können Sie dann auf solchen Kosten sitzen bleiben.
Bei einer Unfallabwicklung werden zunächst sämtliche einschlägigen Ansprüche geprüft, um diese beim Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung außergerichtlich geltend zu machen. Dafür ist es wichtig, dass der Unfall im Vorhinein möglichst genau dokumentiert wurde, unter anderem mittels polizeilicher Unfallaufnahme, Fotos, Zeugenaussagen, Sachverständigen- sowie ärztlichen Gutachten. Falls der Gegner überhaupt nicht oder nicht vollständig zahlt, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, welches mit einem Urteil endet, sofern der Gegner weiterhin nicht zahlt.
Nach einem Verkehrsunfall macht es stets Sinn, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, um den Unfall für Sie abzuwickeln. Auf Grundlage seiner fachlichen Expertise prüft er eingehend alle rechtlichen Möglichkeiten wie Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc. Indem Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, vermeiden Sie es, Fehler bei der Unfallabwicklung zu begehen, und gehen sicher, dass sämtliche der Ihnen zustehenden Ansprüche in voller Höhe durchgesetzt werden.
Zwar steht es Ihnen frei, ob Sie einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Gleichwohl ist dazu zu raten, um die Ihnen zustehenden Reparaturkosten zu beziffern und zu belegen. Nicht die gegnerische Versicherung, sondern Sie entscheiden, ob und wenn ja zu welchem Gutachter Sie gehen. Übrigens: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.
Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, zahlen Sie bei uns garantiert nichts. Wir prüfen für Sie vorab die Schuldfrage, damit Sie sich sicher sein können, kein Kostenrisiko einzugehen.
Zunächst haben Sie Schadensersatzansprüche aufgrund der Fahrzeugbeschädigung. Sie dürfen frei entscheiden, ob Sie dieses reparieren lassen oder lediglich den Geldbetrag abzgl. MwSt. erhalten. Ferner können Ihnen Ansprüche aufgrund von Personenschäden bzw. Behandlungskosten zustehen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, wegen immaterieller Schäden in Form von Einbußen der Lebensqualität Schmerzensgeld zu fordern. Sind Sie für längere Zeit arbeitsunfähig, können Sie den Verdienstausfall geltend machen. Auch können Sie Mietwagenkosten oder alternativ Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die gegnerische Versicherung schneller zahlt, wenn die Ansprüche von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht geltend gemacht werden. Sofern die Schuldfrage klar ist, kann mit einer Auszahlung binnen 4 Wochen gerechnet werden.
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Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
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