Vertretung bei Führerscheinentzug durch Fachanwalt für Verkehrsrecht
Viele Sachverhalte wie z.B. zu schnelles Fahren, über Rot fahren, Alkohol oder Cannabis Konsum können dazu führen, dass ein Fahrverbot droht oder der Führerschein bereits eingezogen wurde. Hier ist schnelles Handeln und ein qualifizierte Rechtsberatung sinnvoll, um weiter mobil zu bleiben.
Unsere Rechtsanwälte für das Führerscheinrecht & Verkehrsrecht vertreten Sie bundesweit außergerichtlich und notfalls gerichtlich. Schildern Sie uns gerne Ihr Anliegen. Wir helfen unverbindlich und kostenfrei.
Terminvergabe binnen 24 Stunden, um Fristablauf zu vermeiden!
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Droht der Entzug der Fahrerlaubnis, so ist schnelles und sensibles Handeln gefragt.
Gleich, ob Sie erst einen Anhörungsbogen, einen Bußgeldbescheid oder gar eine Anklage erhalten haben.
Je eher Sie sich hier in eine anwaltliche Beratung begeben, desto besser.
Kommt es tatsächlich zu einem Entzug der Fahrerlaubnis – häufig nach der Begehung eines Verkehrsdeliktes – so ist vielen Betroffenen nicht bewußt, dass sie nach Ablauf einer gerichtlichen Sperrfrist den Führerschein keineswegs automatisch zurückbekommen.
Vielmehr muss die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gesondert beantragt werden. Hier können frühzeitig die richtigen Weichen gestellt werden, um die erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Unsere Fachanwälte helfen Ihnen insbesondere bei:
Wir vertreten Sie bundesweit. Vor den Gerichten im Rhein- und Ruhrgebiet (Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Oberhausen, Essen, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Wuppertal, Mönchengladbach) sind wir besonders erfolgreich. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht hat bereits tausenden Geschädigten im Verkehrsrecht erfolgreich zu ihren Rechten verholfen.
Kann ich mir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht überhaupt leisten, wenn ich zu schnell gefahren bin oder eine Ampel übersehen habe? Lohnt sich das überhaupt, wenn das Bußgeld gar nicht so hoch erscheint?
Ehrlich: Es kommt drauf an. Hierzu beraten wir Sie vor einer Beauftragung transparent.
Sehr oft wird es sich für Sie lohnen einen Fachanwalt zu beauftragen, insbesondere dann, wenn das Punktekonto in Flensburg schon Punkte aufweist. Bereits ab 8 Punkten droht nämlich der Führerscheinentzug.
Ist der Führerschein erst einmal weg, fängt ein langer und sehr kostenintensiver Weg an, um die Fahrerlaubnis wieder erteilt zu bekommen.
Zu den Anwaltskosten:
Wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung versichert sind, tragen Sie für unsere Vertretung keine Anwaltskosten.
Wenn Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie noch rückwirkend eine Versicherung abschließen, auch wenn Sie zum Zeitpunkt des Verstoßes noch nicht versichert waren. Sprechen Sie uns gerne zu diesem Thema an. Denn auch bei einem nachträglichen Versicherungsschutz, entfallen für Sie die Anwaltskosten.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder wünschen, entstehen Anwaltskosten im außergerichtlichen und notfalls gerichtlichen Verfahren. Bevor Sie uns beauftragen, erhalten Sie uns von uns jedoch eine umfassende Kostenaufklärung und können anschließend nach Einschätzung der Erfolgsaussichten entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten.
Eine Erstberatung ist bei uns stets kostenfrei.
Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?
Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Bahnstraße 4
45468 Mülheim an der Ruhr (Stadtmitte)
Tel. +49 (0)208 3057550
Fax. +49 (0)208 30575511
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