Bußgeld erhalten? Bundesweite Hilfe vom Rechtsanwalt für Blitzer

Viele Bußgelder sind angreifbar - kostenfreie Prüfung anfordern

Sie wurden geblitzt oder von der Polizei kontrolliert und haben vielleicht schon einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen bekommen?

Oft kann man sich gegen Fahrverbote, Punkte und hohe Geldstrafen wehren.

  • kostenfreie Prüfung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Soforthilfe und Terminsvergabe binnen 24 Stunden
  • kein Kostenrisiko
  • 14 – tägige Einspruchsfrist beachten

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      Bußgeld bekommen? Hilfe vom Rechtsanwalt für Blitzer

      Sobald Sie ein Anhörungsschreiben oder sogar bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, raten wir zu einer kostenfreien Prüfung Ihrer Optionen durch unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht.

      Ein falscher Satz in Ihrer eigenen Stellungnahme kann nämlich bereits dazu führen, dass Sie verurteilt werden.

      Ein guter Rechtsanwalt für Blitzer weiß, wie er gegenüber der Behörde argumentieren muss, damit es erst gar nicht zu einem Prozess kommt.

      Anhörung im Bußgeldverfahren | Rechtsanwalt einschalten

      Sobald Sie den Anhörungsbogen vom Straßenverkehrsamt erhalten, ist die Beauftragung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht sinnvoll. Wir entscheiden dann gemeinsam mit Ihnen, ob und wenn ja, welche Angaben zum Vorwurf gemacht werden. Es wird davon abgeraten, die Anhörung ohne Hilfe vom Anwalt auszufüllen, da die Angaben dann nicht mehr zurückgenommen werden können.

      Oft ist es ratsam, gar keine Angaben zur Fahrereigenschaft und zum Vorwurf zu machen, da das Straßenverkehrsamt häufig nur mit einem Geständnis Ihre Schuld nachweisen kann. Es besteht keine Pflicht, Angaben zu machen.

      Bußgeldbescheid erhalten | was tun?

      Nach der Anhörung ergeht regelmäßig ein Bußgeldbescheid. Auch in dieser Phase des Verfahrens beraten und begleiten wir Sie, um die richtigen Schritte einzuleiten.

      Frist beachten: Ab Zustellung des Bußgeldbescheides müssen Sie selbst oder über einen Rechtsanwalt binnen 14 Tagen Einspruch einlegen.

      TIPP: Achten Sie darauf, welches Datum der Bußgeldbescheid trägt. Die Behörde muss nämlich binnen 3 Monaten ab dem Zeitpunkt des Verstoßes den Bußgeldbescheid erlassen haben. Kommt der Erlass später, ist der Vorwurf verjährt. Rechtsfolge ist, dass Sie straffrei bleiben!

      Unsere Experten im Verkehrsrecht legen für Sie Einspruch ein und kämpfen vor Gericht für das beste Ergebnis.

      Warum einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen?

      Eine professionelle Hilfe nach Erhalt eines Bußgeldes erhalten Sie nur von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, der eine jahrelange Erfahrung mitbringt.

      Herr Rechtsanwalt Balduin, der zugleich ADAC Vertragsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht ist, prüft mit seinem Team von Verkehrsanwälten umgehend alle Möglichkeiten für Sie und begründet den Einspruch.

      Die im Verkehrsrecht hochspezialisierte Anwaltskanzlei Balduin & Partner vertritt bundesweit Autofahrer, die folgende Verstöße begangen haben sollen:

      • Überschreitung des Tempolimits
      • Rotlichtverstoß
      • Abstandsverstoß
      • Fahren ohne Führerschein
      • Alkohol am Steuer
      • Unfallflucht
      • Handy am Steuer
      • Keine Rettungsgasse gebildet

      Diese Vorwürfe sollten immer ernst genommen werden, da der Entzug des Führerscheins droht. Unsere im Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte wissen, wie man rechtswirksam Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegt und welche Argumente dazu führen, dass die Vorwürfe fallen gelassen werden oder sich die in Aussicht gestellte Strafe deutlich verringert.

      Jetzt Kontakt aufnehmen

      Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?

      Geschwindigkeitsverstoß | Wie hoch wird das Bußgeld?

      Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges im November 2021 wurden vor allem die Bußgelder für Verstöße gegen ein Tempolimit deutlich erhöht. Die bisherigen Verwarnungsgelder für Überschreitungen bis 20 km/h wurden mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs verdoppelt.

      Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, auch bekannt als Verkehrssünderkartei, gibt es weiterhin erst ab einer Überschreitung von 21 km/h inner- und außerorts.

      Nachfolgend finden Sie die aktuelle Übersicht der Bußgelder („Blitzer Kosten“) bei Geschwindigkeitsverstößen:

      Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen

      Vergehen

      „neue“ StVO

      „alte“ StVO

      innerorts

      bis zu 10 km/h

      30 €

      15 €

      11-15 km/h

      50 €

      25 €

      16-20 km/h

      70 €

      35 €

      21-25 km/h

      115 €, 1 Punkt

      80 €, 1 Punkt

      26-30 km/h

      180 €, 1 Punkt
      (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)

      100 €, 1 Punkt
      (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)

      31-40 km/h

      260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

      160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

      41-50 km/h

      400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

      200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

      51-60 km/h

      560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

      280 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

      61-70 km/h

      700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

      480 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

      über 70 km/h

      800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

      680 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

           

      außerorts

      bis zu 10 km/h

      20 €

      10 €

      11-15 km/h

      40 €

      20 €

      16-20 km/h

      60 €

      30 €

      21-25 km/h

      100 €, 1 Punkt

      70 €, 1 Punkt

      26-30 km/h

      150 €, 1 Punkt
      (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)

      80 €, 1 Punkt
      (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)

      31-40 km/h

      200 €, 1 Punkt
      (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)

      120 €, 1 Punkt
      (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.)

      41-50 km/h

      320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

      160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

      51-60 km/h

      480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

      240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

      61-70 km/h

      600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

      440 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

      über 70 km/h

      700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

      600 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

      Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung PKW und andere Kfz bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht

      Erfolgreiche Einstellung ohne Prozess

      Bußgeldbescheide enthalten immer wieder erhebliche Fehler wie z.B.

      • Falsche oder fehlende Rechtsbehelfsbelehrung
      • Fahrer auf Blitzerfoto nicht erkennbar
      • Unrichtiges Nummernschild
      • Unzureichende Messprotokollierung
      • Unbekannter Fahrer

      Mit unserer Erfahrung erkennen wir solche Fehler schnell. Durch eine umfassende Einspruchsbegründung wird das Bußgeldverfahren oft ohne Prozess eingestellt.

      Nur ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen, um Fehler zu erkennen.

      Unsere Rechtsanwälte nutzen die aktuellste Rechtsprechung im Verkehrsrecht für Sie, um das beste Ergebnis zu erzielen.

      Über 1.000 betroffene Autofahrer haben schon auf die Erfahrung der Fachanwälte von Balduin & Partner gesetzt.

      Was kostet ein Anwalt für Blitzer?

      Vorweg die gute Nachricht: Eine erste Einschätzung Ihres Falles ist bei uns kostenfrei. Erst wenn Sie uns zu beauftragen und wir für Sie tätig werden, können Kosten anfallen.

      Eine transparente Kostenaufklärung vor einer Beauftragung ist für uns selbstverständlich.

      „Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich. Gemeinsam entscheiden wir, ob und wie wir gegen den Bescheid vorgehen“ empfiehlt ADAC – Anwalt Balduin.

      Sofern Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, holen wir für Sie die Kostenzusage ein. Die gesamte Vertretung ist dann für Sie kostenfrei.

      Wir helfen Ihnen bundesweit

      Unsere Rechtsanwälte sind befugt, Sie bundesweit zu vertreten, gleich, ob Sie aus Hamburg, Düsseldorf, Berlin oder München kommen.

      Vor den Amtsgerichten und Landgerichten im Rhein- und Ruhrgebiet sind wir besonders erfolgreich und haben schon zahlreiche Bußgeldverfahren erfolgreich beendet.

      Warum Balduin & Partner Rechtsanwälte bei Blitzern?

      Wir sind keine anonyme Legal -Tech Plattform, die mit Mustern arbeitet. Bei uns erhalten Sie eine persönliche und individuelle Betreuung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt bei Blitzern und Bußgeldern, insbesondere vor den Gerichten in:

      • Mülheim an der Ruhr
      • Oberhausen
      • Duisburg
      • Essen
      • Bochum
      • Gelsenkirchen
      • Düsseldorf
      • Köln
      • Wuppertal

      Sie müssen lediglich Angaben zu Ihrer Person, nicht jedoch zum jeweiligen Vorwurf machen, da Sie sich nicht selbst belasten müssen. Es ist davon abzuraten, sich zur vorgeworfenen Tat zu äußern, zumal diese Aussage später nicht mehr zurückgenommen werden kann, was für die Erfolgsaussichten eines möglichen Einspruchs von Nachteil ist. Es ist zu empfehlen, sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden, der Ihnen dabei hilft, den Vorwurf zu beseitigen.

      Haben Sie einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen ab dessen Zustellung Einspruch einlegen. Ansonsten wird der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Wenden Sie sich am besten unverzüglich an einen Verkehrsanwalt, der den Bußgeldbescheid prüft und einschätzt, ob sich ein Einspruch lohnt.

      Ein Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht, welches nach Einlegung des Einspruchs bei der zuständigen Behörde und einem erfolglosen Vorverfahren beginnt, dauert bis zur Verkündung des Urteils in der Regel ungefähr drei bis sechs Monate. Dabei kommt es nicht zuletzt auf den jeweiligen Sachverhalt und den konkreten Vorwurf an.

      Ein Verkehrsanwalt kann Ihren Führerschein retten, indem er Ihren Fall juristisch umfassend prüft, für Sie Einspruch bei der zuständigen Behörde einlegt und gegenüber ihr sowie ggf. dem Gericht erfolgreich begründet und darlegt, dass der jeweilige Vorwurf unrechtmäßig oder der Entzug des Führerscheins in ihrem individuellen Fall unverhältnismäßig ist.

      Wie hoch die Kosten eines Einspruchsverfahrens sind, richtet sich nach dessen Umfang, Aufwand und Verlauf. Zu diesen zählen neben den Gerichts- und Verfahrenskosten auch die Anwaltsgebühren. Über diese muss Sie Ihr Rechtsanwalt aufklären, sodass Sie das Kostenrisiko einschätzen können. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, trägt diese nahezu alle Kosten.

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