Schmerzensgeld wegen Verletzung im Alltag – Kostenlose Hilfe

Schmerzensgeld wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflicht

Ob nicht gestreute Gehwege im Winter, herabfallende Dachziegel, ungesicherte Baustellen oder Nichteinhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen – im Falle von Verletzungen so genannter Verkehrssicherungspflichten haben Geschädigte im Falle von körperlichen oder psychischen Leiden Anspruch auf Schmerzensgeld. 

Unsere Rechtsanwälte setzen Ihre Schmerzensgeld-Forderungen wegen Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten erfolgreich durch – bundesweit.

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    Diese Verkehrssicherungspflichten ergeben sich entsprechend dem Grundsatz, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen muss, um Schäden anderer zu verhindern. Tut derjenige dies nicht und es kommt jemand zu Schaden, so macht er sich gemäß § 823 BGB haftbar.

    Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten sind beispielsweise in folgenden Szenarien möglich:

    • Nicht gestreute Straßen und Gehwege bei Schnee und Glätte
    • Herabfallende Äste
    • Ungesicherte Baustellen
    • Frisch gewischte, rutschige Böden oder Treppen
    • Dachlawinen aus Schnee oder herabfallende Eiszapfen
    • Herabfallende Dachziegel
    • Nicht gefegtes Laub
    • Gefahrenstellen auf Spielplätzen oder im Kindergarten/Kita
    • Nichteinhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen
    • Gefahrenquellen in Haus und Wohnung
     

    Von entscheidender Bedeutung ist, dass Unfall sowie Verletzungen belegt werden. So sollten Betroffene sich unverzüglich zum Arzt begeben, um sich behandeln und die Verletzungen ärztlich dokumentieren zu lassen.

    Auch sollte die Unfallstelle, etwa durch Fotos festgehalten werden und etwaige Kontaktdaten von Zeugen eingeholt werden.

    Wenden Sie sich gerne an unsere Rechtsanwälte für Schmerzensgeld. Wir prüfen für Sie, ob eine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht vorliegt und machen Ihren Anspruch in voller Höhe geltend.

    Wie hoch ist mein Schmerzensgeld?

    Wie hoch Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld zu beziffern ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn es kommt dabei auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls an. So sind vor allem
    • Art und Schwere der erlittenen Verletzungen
    • etwaige Folge- oder Dauerschäden
    • ein mögliches Mitverschulden
    von Relevanz. Bei der Bezifferung einer Schmerzensgeldsumme werden so genannte Schmerzensgeldtabellen verwendet. Nichtsdestotrotz lässt sich die angemessene Höhe des Schmerzensgeldes für den Laien nur schwer bestimmen. Nicht zuletzt, um das Schmerzensgeld in voller Höhe durchzusetzen, sollten Sie daher einen erfahrenen Rechtsanwalt beauftragen. Am besten, Sie wenden sich an unsere Rechtsanwälte für Schmerzensgeld.

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    Wenn Sie zu Schaden kommen, weil jemand eine Gefahrenquelle, für die er verantwortlich ist, nicht ordnungsgemäß gesichert hat, haben Sie aufgrund dieser Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies ist etwa bei nicht gestreuten Straßen und Gehwegen, ungesicherten Baustellen, rutschigen Böden oder Gefahrenquellen im Haushalt der Fall.

    Um ein angemessenes Schmerzensgeld wegen Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten zu erhalten, müssen Sie diese gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen – am besten mit Hilfe unserer kompetenten Anwälte. Lassen Sie Ihre Verletzungen stets durch Ärzte dokumentieren.

    Die Höhe Ihres Schmerzensgeldes richtet sich nach den Umständen Ihres konkreten Einzelfalls. Insbesondere sind bei der Bezifferung des Anspruchs die Art und Schwere der Verletzungen und Leiden, die Form und Dauer der ärztlichen Behandlung, ein möglicher Dauerschaden und die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) zu berücksichtigen. Wenden Sie sich an unsere Anwälte, damit Ihr Schmerzensgeld korrekt beziffert wird.

    Wir klären Sie im Rahmen unseres Erstgesprächs darüber auf, wie hoch die Gebühren in Ihrem individuellen Fall sind und welche Kostenrisiken bestehen. Wir informieren Sie rechtzeitig über anfallende Kosten, bevor diese entstehen.

    Für die erfolgreiche Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Schmerzensgeld ist eine ärztliche Dokumentation Ihrer körperlichen oder psychischen Verletzungen und Leiden erforderlich. Denn auf dieser Basis wird Ihr Schmerzensgeldanspruch rechtlich dargelegt. Sie sollten sich nach einem Schadensereignis schnellstmöglich in ärztliche Behandlung begeben.

    Ob sich eine Klage lohnt, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Über die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall informieren Sie unsere Rechtsanwälte.