Ob nicht gestreute Gehwege im Winter, herabfallende Dachziegel, ungesicherte Baustellen oder Nichteinhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen – im Falle von Verletzungen so genannter Verkehrssicherungspflichten haben Geschädigte im Falle von körperlichen oder psychischen Leiden Anspruch auf Schmerzensgeld.
Unsere Rechtsanwälte setzen Ihre Schmerzensgeld-Forderungen wegen Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten erfolgreich durch – bundesweit.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Partner
Diese Verkehrssicherungspflichten ergeben sich entsprechend dem Grundsatz, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen muss, um Schäden anderer zu verhindern. Tut derjenige dies nicht und es kommt jemand zu Schaden, so macht er sich gemäß § 823 BGB haftbar.
Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten sind beispielsweise in folgenden Szenarien möglich:
Von entscheidender Bedeutung ist, dass Unfall sowie Verletzungen belegt werden. So sollten Betroffene sich unverzüglich zum Arzt begeben, um sich behandeln und die Verletzungen ärztlich dokumentieren zu lassen.
Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?
Wenn Sie zu Schaden kommen, weil jemand eine Gefahrenquelle, für die er verantwortlich ist, nicht ordnungsgemäß gesichert hat, haben Sie aufgrund dieser Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies ist etwa bei nicht gestreuten Straßen und Gehwegen, ungesicherten Baustellen, rutschigen Böden oder Gefahrenquellen im Haushalt der Fall.
Um ein angemessenes Schmerzensgeld wegen Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten zu erhalten, müssen Sie diese gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen – am besten mit Hilfe unserer kompetenten Anwälte. Lassen Sie Ihre Verletzungen stets durch Ärzte dokumentieren.
Die Höhe Ihres Schmerzensgeldes richtet sich nach den Umständen Ihres konkreten Einzelfalls. Insbesondere sind bei der Bezifferung des Anspruchs die Art und Schwere der Verletzungen und Leiden, die Form und Dauer der ärztlichen Behandlung, ein möglicher Dauerschaden und die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) zu berücksichtigen. Wenden Sie sich an unsere Anwälte, damit Ihr Schmerzensgeld korrekt beziffert wird.
Wir klären Sie im Rahmen unseres Erstgesprächs darüber auf, wie hoch die Gebühren in Ihrem individuellen Fall sind und welche Kostenrisiken bestehen. Wir informieren Sie rechtzeitig über anfallende Kosten, bevor diese entstehen.
Für die erfolgreiche Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Schmerzensgeld ist eine ärztliche Dokumentation Ihrer körperlichen oder psychischen Verletzungen und Leiden erforderlich. Denn auf dieser Basis wird Ihr Schmerzensgeldanspruch rechtlich dargelegt. Sie sollten sich nach einem Schadensereignis schnellstmöglich in ärztliche Behandlung begeben.
Ob sich eine Klage lohnt, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Über die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall informieren Sie unsere Rechtsanwälte.
Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Bahnstraße 4
45468 Mülheim an der Ruhr (Stadtmitte)
Tel. +49 (0)208 3057550
Fax. +49 (0)208 30575511
kontakt@balduin-partner.de