Durchsetzung von Schmerzensgeld wegen Verletzung durch Tiere – kostenfrei

Wurden Sie durch ein Tier verletzt? Dann haben Sie gegen den Tierhalter neben dem Ersatz von materiellen Schäden Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes.

 

  • kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche
  • erfahrene Rechtsanwälte wissen, ob und was möglich ist
  • vollständige Abwicklung mit der Tierhalterhaftpflicht
  • Tierhalter oder seine Versicherung tragen meist die Anwaltskosten
 

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    Schmerzensgeld wegen Verletzungen durch Tiere

    Der Tierhalter haftet aufgrund der Tierhalterhaftung auch ohne eigenes Verschulden für die Schäden, die sein Tier verursacht. Daneben haftet auch der Tieraufseher, der die Aufsicht über das Tier übernimmt, etwa auf den Hund eines anderen aufpasst. Beispielsweise können Sie im Falle von
    • Hundebiss / Tierbiss
    • Pferdetritt
    • oder Kratzverletzungen

    Ersatz für die damit einhergehende Einbuße an Lebensqualität verlangen.

    So entschied das Oberlandesgericht München im Falle eines Hundebisses, dass eine Klägerin unter Anrechnung ihres Mitverschuldens 2.500,00 € Schmerzensgeld erhält (vgl. OLG München, Urt. v. 12.12.2018, Az. 20 U 1474/18).

    Das Landgericht Konstanz sprach einem Kläger, der durch einen Hundebiss eine Handverletzung erlitt, die sich entzündete und operiert werden musste, ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000,00 € zu (vgl. LG Konstanz, Urt. v. 17.11.2021, Az. B 4 O 76/21).

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    Werden Sie durch ein Tier verletzt, so haftet der Tierhalter auch ohne eigenes Verschulden für die Schäden, die sein Tier verursacht. Werden Sie etwa durch einen Hundebiss, Pferdetritt oder ein Kratzverhalten verletzt, steht Ihnen ein angemessenes Schmerzensgeld zu, sofern die Schädigung nicht unerheblich ist. Ob Sie in Ihrem individuellen Fall einen solchen Anspruch haben, prüfen unsere Rechtsanwälte für Sie.

    Für Schäden, die Tiere verursachen, haftet der Tierhalter auch ohne eigenes Verschulden. Dabei handelt es sich um eine so genannte Gefährdungshaftung. Mit anderen Worten ist der Tierhalter allein deshalb für die durch seine Tiere verursachten Verletzungen verantwortlich, weil er durch die Tierhaltung Gefahren schafft. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch Ausnahmen, in denen es zusätzlich ankommt, ob dem Tierhalter eine Sorgfaltspflichtverletzung vorzuwerfen ist, etwa, wenn das Tier der Erwerbstätigkeit des Halters dient.

    Um Schmerzensgeld zu bekommen, müssen Sie dieses gegenüber dem Tierhalter geltend machen. Es ist ratsam, dafür unsere Anwälte und Experten für die Durchsetzung von Schmerzensgeld zu beauftragen. Diese setzen Ihre Entschädigung für Sie in voller Höhe durch. Außerdem sollten Sie Ihre Verletzungen und ärztlichen Behandlungen dokumentieren lassen. Dies ist wichtig, um Ihre Leiden belegen und das Schmerzensgeld erfolgreich geltend machen zu können.

    Wie hoch Ihr Schmerzensgeld ist, richtet sich insbesondere nach der Art und Schwere der Ihrerseits erlittenen Verletzungen. Außerdem können Umstände wie ein möglicher Dauerschaden und die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) sich erhöhend auf die Entschädigung auswirken. Wenden Sie sich an unsere Rechtsanwälte, damit diese Ihren Anspruch korrekt berechnen.

    Wie hoch die anwaltlichen Gebühren in Ihrem Fall sind, darüber informieren wir Sie im Rahmen des Erstgesprächs. Sie können sich sicher sein, dass wir Sie stets rechtzeitig über anfallende Kosten informieren, bevor diese entstehen.

    Zwecks erfolgreicher Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Schmerzensgeld ist eine ärztliche Dokumentation Ihrer körperlichen oder psychischen Verletzungen notwendig. Denn auf ihrer Grundlage wird Ihr Schmerzensgeldanspruch rechtlich dargelegt. Sie sollten sich nach einer Verletzung durch ein Tier schnellstmöglich in ärztliche Behandlung begeben.

    Ob sich eine Klage lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren und den konkreten Umständen Ihres Einzelfalls ab. Unsere Anwälte informieren Sie über die Erfolgsaussichten.