Durchsetzung von Schmerzensgeld nach einem Unfall mit Fachanwalt

Sie haben sich bei einem Verkehrsunfall verletzt? Sie tragen keine Schuld an diesem Unfall? Dann setzen wir für Sie ein hohes Schmerzensgeld durch.

  • kostenlose Prüfung und Vertretung
  • hohe Erfolgsaussichten
  • Alle in Frage kommenenden Ansprüche werden durchgesetzt
  • schnell, sicher und maximal hoch
  • kein Kostenrisiko
  • bundesweite Hilfe 

 

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    Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls

    Wir beziffern Ihre Schmerzensgeld-Forderung bei sämtlichen Verkehrsunfällen: 

    • Autounfall
    • Motorradunfall
    • Fahrradunfall / Unfall mit E-Bike
    • Unfall als Fußgänger
    • Unfall mit E-Scooter
    • Unfall im Öffentlichen Personennahverkehr in Bus oder Bahn
    • Bootsunfall
     

    Wir sorgen dafür, Ihre Schmerzensgeld-Forderung korrekt zu beziffern, um diese sodann schnellstmöglich durchzusetzen. Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern, vermeiden Fehler und können gewiss sein, dass Ihre immateriellen Schäden finanziell angemessen kompensiert werden.

    Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine vollumfängliche Unfallabwicklung durch unsere Verkehrsanwälte.

    Sofern Sie keine Schuld am Unfall tragen, ist unsere Vertretung für Sie kostenfrei!

    Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Expertise aus der Abwicklung von über 10.000 Verkehrsunfällen und damit einhergehend der erfolgreichen Durchsetzung einer Vielzahl von Ansprüchen auf Schmerzensgeld.

    Anspruch auf Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

    Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie nicht nur materielle Schadensersatzansprüche, sondern auch Anspruch auf Ersatz der immateriellen Schäden: 

    • Ersatz der Fahrzeugschäden / (fiktiven) Reparaturkosten
    • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
    • Verdienstausfall
    • Gutachterkosten
    • Ersatz der immateriellen Schäden (Schmerzensgeld)

    So können Sie infolge eines Verkehrsunfall bei körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen aller Art ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen.

    In keinem Fall sollten Sie Vergleichsangebote der Versicherer vorschnell akzeptieren, da diese das Schmerzensgeld häufig zu niedrig ansetzen. Außerdem könnten Sie damit einhergehend auf eine Geltendmachung weiterer Ansprüche verzichten.

    Wenden Sie sich daher besser zunächst an unsere Rechtsanwälte für Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen.

    Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

    Nachfolgend listen wir beispielhaft einige Urteile zu Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall zwecks grober Orientierung auf. 

    Jedoch sollte beachtet werden, dass jeder Schadensfall individuell zu beurteilen ist und sich daher aus den Urteilen nicht zwingend Folgerungen für jeden Einzelfall ergeben.

    Unfallereignis/VerletzungenUrteilSchmerzensgeld
    Leichte PrellungenOLG München, Urt. v. 08.07.2016, Az.: 10 U 3138/15250 €
    Auffahrunfall; leichtes HWS-Syndrom/SchleudertraumaOLG Saarbrücken, Urt. v. 16.12.2013, Az.: 3 U 144/03500 €
    Sturz eines Motorradfahrers auf Rollsplit in einer Kurve, da kein Warnhinweis vorhanden; Hand- und KnieverletzungenOLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18.06.2015, Az.: 7 U 143/144.000 €
    Unfall aufgrund von Missachtung der Vorfahrt unter hohem Alkoholeinfluss; HWS-Distorsion 1. Grades und Prellungen; 3-monatige ArbeitsunfähigkeitOLG München, Urt. v. 21.03.2014, Az.: 10 U 3341/1313.000 €
    Zusammenstoß zweier Fahrzeuge in Rechtskurve, 100% Haftung des Verursachers; Frau (66): Schädel-Hirn-Trauma mit intrakranieller Blutung sowie diverse Frakturen; Dauerfolgen Halbseitenlähmung und kognitive Einbußen u.a.OLG Naumburg, Urt. v. 10.07.2014, Az.: 2 U 101/13150.000 €

    Der immaterielle Schaden wird anhand der Schwere der konkret vorliegenden körperlichen oder psychischen Leiden bestimmt.

    Diese sollten nach einem Verkehrsunfall stets unverzüglich ärztlich festgestellt und dokumentiert werden, damit sie belegbar sind.

    Weitere Faktoren für die Höhe des Schmerzensgeldes sind unter anderem:

    • Dauerschaden
    • Minderung der Erwerbsfähigkeit
    • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
    • Mitverschulden

    Bei der Bezifferung einer Schmerzensgeldsumme werden so genannte Schmerzensgeldtabellen vergleichend herangezogen. Dabei handelt es sich um Auflistungen von Gerichtsurteilen zu diversen Gesundheitsverletzungen mitsamt den gerichtlich zugesprochenen Summen.

    Nichtsdestotrotz lässt sich die angemessene Höhe des Schmerzensgeldes für den Laien nur schwer bestimmen. Die Bezifferung sollte daher stets einem kompetenten Rechtsanwalt für Schmerzensgeld anvertraut werden, nicht zuletzt, um dieses in voller Höhe geltend zu machen.

    Verhalten nach einem Unfall?

    Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie insbesondere folgende Punkte beachten:

    • Die Polizei und gegebenenfalls den Rettungsdienst verständigen
    • Unfallstelle sichern durch Einschalten des Warnblinklichts, Aufstellen des Warndreiecks und Anlegen der Warnweste
    • Erste Hilfe leisten
    • Polizeiliche Unfallmitteilung aushändigen lassen
    • Verletzungen ärztlich behandeln (Schadenminderungspflicht)
    • und dokumentieren lassen, auch bei (vermeintlich) kleinen Leiden
    • Sämtliche ärztliche Dokumente wie Entlassungsberichte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufbewahren

    Auch bei (vermeintlich) leichten Verletzungen oder bloßem Unwohlsein ist Unfallgeschädigten zu raten, einen Arzt aufzusuchen. Um Schmerzensgeldansprüche erfolgreich durchsetzen zu können, sind ärztliche Belege unverzichtbar.

    Sodann können unsere Rechtsanwälte für Schmerzensgeld Ihren Anspruch auf Ersatz der immateriellen Schäden für Sie geltend machen.

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?

    Nach einem Verkehrsunfall können Sie neben dem Ersatz etwaiger materieller Schäden ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen, wenn Sie aufgrund des Unfalls körperliche oder psychische Leiden davongetragen haben. Auch vermeintlich leichte Verletzungen oder bloßes Unwohlsein können je nach Einzelfall einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Unsere Rechtsanwälte prüfen für Sie, ob Ihnen in Ihrem individuellen Fall eine Entschädigung zusteht.

    Um nach einem Verkehrsunfall ein angemessenes Schmerzensgeld zu bekommen, müssen Sie dieses bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen. Es ist ratsam, dafür einen Verkehrsanwalt zu beauftragen, der darüber hinaus den gesamten Unfall abwickelt. Unmittelbar nach dem Unfall sollten Sie neben den materiellen Schäden auch Ihre Verletzungen zu Beweiszwecken dokumentieren und sich schnellstmöglich ärztlich untersuchen und behandeln lassen.

    Wie hoch Ihr Schmerzensgeld ist, richtet sich nach den Umständen des konkreten Einzelfalls. Insbesondere sind bei der Bezifferung des Anspruchs die Art und Schwere der Verletzungen und Leiden, die Form und Dauer der ärztlichen Behandlung, ein möglicher Dauerschaden und die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) zu berücksichtigen. Wenden Sie sich an unsere Anwälte, damit Ihr Schmerzensgeld korrekt beziffert wird.

    Falls Sie keine Schuld am Unfall tragen, ist die gesamte Unfallabwicklung und damit einhergehend auch die anwaltliche Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldanspruchs für Sie kostenlos. Wir prüfen für Sie vorab die Schuldfrage, damit Sie sich sicher sein können, kein Kostenrisiko einzugehen. Unbeschadet dessen klären wir Sie in jedem Fall rechtzeitig über mögliche Kosten auf, bevor diese entstehen.

    Um Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld erfolgreich durchsetzen zu können, ist eine ärztliche Dokumentation Ihrer körperlichen oder psychischen Verletzungen und Leiden erforderlich. Denn auf Ihrer Grundlage wird Ihr Schmerzensgeldanspruch rechtlich dargelegt. Sie sollten sich nach einem Verkehrsunfall schnellstmöglich in ärztliche Behandlung begeben.

    Unsere Erfahrung zeigt, dass die gegnerische Versicherung schneller zahlt, wenn das Schmerzensgeld von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht geltend gemacht wird. Sofern die Schuldfrage klar ist, kann mit einer Auszahlung binnen 4 Wochen gerechnet werden.