Schmerzensgeld wegen Datenschutzverstößen – bundesweite Hilfe vom Anwalt

Sie haben den Eindruck, dass eine Verletzung Ihrer Daten vorliegt?

Unsere Rechtsanwälte sind Ihre Ansprechpartner für die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen bei Datenschutz-Verstößen. 

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    Schmerzensgeld wegen Datenschutzverstößen nach DSGVO

    Im Falle von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben Betroffene nach Artikel 82 Absatz 1 DSGVO Anspruch auf Kompensation materieller wie immaterieller Schäden. Dementsprechend können Betroffene auch die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes verlangen.

    So können unerwünschte

    • E-Mails mit Werbeinhalten
    • rechtswidrige Videoüberwachung
    • zustimmungslose Veröffentlichung etwa von Mitarbeiterfotos durch den Arbeitgeber
    • unterlassene Löschung von Daten

    den Anspruch begründen.

    Unsere Rechtsanwälte machen Ihr Schmerzensgeld wegen Datenschutzverstößen erfolgreich für Sie geltend. Lassen Sie Ihren Fall gerne von uns prüfen. 

    Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei DSGVO-Verstößen

    Die Bezifferung des Schmerzensgeldes bei Datenschutzverstößen richtet sich nach dem konkreten Einzelfall. So kommt es unter anderem auf die Art und Schwere des Verstoßes an.

    So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Fall, in dem eine Krankenkasse die Gesundheitsakte einer Versicherten an eine falsche E-Mail-Adresse versandte, dass die Versicherte ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 € erhält (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.10.2021, Az. 16 U 275/20).

    Im Falle einer verspäteten DSGVO-Auskunft urteilte das OLG Köln, dass der Klägerin 500 € Schmerzensgeld zukommen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 14.07.2022, Az. 15 U 137/21).

    Wegen einer fehlerhaften sowie verspäteten Auskunft über verarbeitete Daten durch einen Arbeitgeber infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sprach das Arbeitsgericht Düsseldorf einem Kläger 5.000 € zu (vgl. ArbG Düsseldorf, Urt. v. 05.03.2022, Az. 9 Ca 6557/18).

    Wenden Sie sich gerne an unsere Rechtsanwälte für Schmerzensgeld. Wir prüfen Ihren individuellen Fall, kalkulieren, welches Schmerzensgeld Ihnen im Falle eines Datenschutzverstoßes zusteht, und setzen Ihren Anspruch durch. 

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?

    Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO haben Personen einen Anspruch auf Ersatz materieller wie immaterieller Schäden, die von einem Datenschutzverstoß betroffen sind. Ein solcher Verstoß kann beispielsweise in der unterlassenen Löschung von Daten oder in einer unzulässigen Videoüberwachung liegen. Kontaktieren Sie unsere Anwälte, damit diese Ihren individuellen Fall prüfen.

    Um Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erhalten, müssen Sie dieses gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Wenden Sie sich dazu am besten an unsere Rechtsanwälte, die den Verstoß beweisen und Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen.

    Wie hoch Ihre DSGVO-Entschädigung ist, bestimmt sich nach den Umständen Ihres Falles. Wenden Sie sich gerne an unsere Anwälte, um Ihren Schadensersatz wegen eines Datenschutzverstoßes richtig zu beziffern.

    Die Frage, welche Anwaltsgebühren in Ihrem jeweiligen Fall anfallen, beantworten wir Ihnen im Rahmen unseres Erstgesprächs. In jedem Fall informieren wir Sie über anfallende Kosten, bevor diese entstehen.

    Um zu beantworten, ob sich eine Klage lohnt, bedarf es einer anwaltlichen Prüfung des jeweiligen Sachverhalts. Wenden Sie sich gerne an unsere Anwälte, die Ihren Fall für Sie prüfen und Ihnen die Erfolgsaussichten einer Klage mitteilen.