Sie haben Probleme mit Ihrem Arbeitgeber & suchen einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht? Wir sind für Sie da.
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Zu den folgenden arbeitsrechtlichen Themen beraten und verteten wir Mandanten aus Oberhausen:
Warum einen Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht ist sehr komplex und ein besonderes Rechtsgebiet. Die Erzielung des besten Ergebnisses bedarf einer besonderen Kenntnis der arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie einer Praxiserfahrung, um mit dem Arbeitgeber/Arbeitnehmer und dem Arbeitsgericht in Oberhausen zu verhandeln. Nur ein Fachanwalt kann schnell erkennen, ob z.B. eine Kündigung wirksam ausgesprochen wurde oder aber ob eine hohe Abfindung verhandelt werden kann.
Arbeitsgerichte wie in Oberhausen wollen einen Prozess regelmäßig mit einem schnellen Vergleich beenden, der sich für den Mandanten oft als unattraktiv darstellen würde.
Wir sind nicht an schnellen Vergleichen interessiert, sondern am besten Ergebnis für Sie. Dies kann oft ohne einen Prozess gelingen, manchmal müssen wir jedoch auch durch alle Instanzen klagen. Sie als unser Mandant haben dabei immer einen Anwalt als Ansprechpartner an ihrer Seite, der Ihnen stets zur Seite steht.
Wie verhalte ich mich bei einer Kündigung meines Arbeitsverhältnisses?
Sobald Sie das schriftliche Kündigungsschreiben in den Händen halten, laden wir Sie zu einer kostenfreien Beratung ein. Hierbei haben SIe ab Zugang der Kündigung nur 3 Wochen Zeit, um ggf. eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen dann für Sie, ob die Kündigung Ihr Arbeitsverhältnis rechtswirksam beenden kann oder ob andere Optionen möglich sind. Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass fast jede Kündigung in formeller oder materieller Hinsicht angreifbar ist.
Für die Prüfung der Kündigung entstehen Ihnen garantiert keine Anwaltskosten.
Rechtsfolge ist die Sicherung Ihres Arbeitsplatzes. Die meisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wollen nach Ausspruch einer Kündigung jedoch nicht mehr miteinander zusammenarbeiten. Erweist sich die ausgesprochene Kündigung als angreifbar, kann ein guter Anwalt für Arbeitsrecht eine hohe Abfindung fordern, damit der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert.
Wie hoch ist die Abfindung nach einer Kündigung?
Dies hängt von dem Gehalt und der Betriebszugehörigkeit ab. Ein guter Rechtsanwalt für Arbeitnehmer erkämpft nicht selten ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung.
Unseren Abfindungsrechner finden Sie HIER
Sie können sich gegen eine Kündigung wehren, indem Sie binnen 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine sogenannte Kündigungsschutzklage erheben. Ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht sichert so Ihren Arbeitsplatz oder verhandelt eine hohe Abfindung, falls Sie nicht mehr an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies der effektivste Weg ist. Außergerichtliche Bemühungen sind meist nicht zielführend.
Eine Kündigungsschutzklage ist eine so genannte Feststellungsklage. Hierbei soll das Arbeitsgericht Oberhausen nur feststellen, dass die Kündigung unwirksam ist. Rechtsfolge wäre die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Dennoch enden die meisten Kündigungsschutzprozesse nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Abfindungsvergleich. Rechtsfolge: Der Arbeitnehmer akzeptiert die Kündigung und erhält hierfür eine Abfindung.
Für gewöhnlich dauert ein Kündigungsschutzverfahren von der Erhebung der Kündigungsschutzklage bis zum Urteil nur wenige Monate. Nach Klageerhebung findet in der Regel nach 4 Wochen bereits ein Gütetermin statt. Bei dem Arbeitsgericht Oberhausen bekommt man ebenfalls sehr schnell einen Termin. In diesem Termin kann bereits ein Vergleich geschlossen werden, um z.B. eine Abfindung zu bekommen. Der Prozess endet.
Ob eine Kündigungsschutzklage für Sie Sinn macht, entscheiden wir mit Ihnen individuell. Sofern Sie länger als 6 Monate beschäftigt wurden und mehr als 10 vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im Betrieb arbeiten, kommt das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung. Dann haben Sie gute Erfolgsaussichten, um die Klage zu gewinnen oder um eine hohe Abfindung zu verhandeln.
Zwar zielt die Kündigungsschutzklage lediglich auf eine Weiterbeschäftigung ab. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass circa 70 Prozent der Prozesse mit einem Abfindungsvergleich enden. Der Arbeitnehmer erhält eine angemessene Abfindung, um die Kündigung zu akzeptieren. Ohne Klageerhebung ist die Durchsetzung einer Abfindung meistens unmöglich.
Sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, kann ein sehr guter Rechtsanwalt für Arbeitnehmer eine Abfindung von einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr verhandeln. Beispiel: 3.000 EUR brutto Monatslohn bei 10-jähriger Betriebszugehörigkeit ergibt eine mögliche Abfindung in Höhe von 30.000,00 EUR brutto.
Ein Aufhebungsvertrag ist ein freiwilliges Übereinkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch das im gegenseitigen Einvernehmen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird. Neben dem Ende des Arbeitsverhältnisses kann auch die Zahlung einer Abfindung festgelegt werden. Arbeitnehmern ist zu empfehlen, einen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell zu unterzeichnen. Es ist ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen, um den Aufhebungsvertrag in Ihrem Interesse zu prüfen.
Falls Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, ist dieser bindend und kann grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden. Nichtsdestotrotz kann es im Einzelfall Möglichkeiten geben, den unterschriebenen Aufhebungsvertrag aufzulösen. So kann eine Anfechtung aufgrund von Irrtümern, Täuschung oder Drohung sowie im Falle einer Druck- oder Überrumplungssituation erklärt werden. Zudem sind Rücktritt und Widerruf möglich, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt oder die vereinbarte Abfindung nicht gezahlt wurde.
Für die Berechnung der Anwaltskosten ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einschlägig. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, tragen Sie keine Kosten. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, beantragen wir für Sie Prozesskostenhilfe, damit der Staat die Anwaltskosten übernimmt.
Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?
Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
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