Suchen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht Duisburg? Wir sind für Sie da.

Probleme am Arbeitsplatz? Als Fachkanzlei für Arbeitsrecht können wir Ihnen schnell, einfach & effektiv helfen.

  • kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche
  • Spezialisten für Kündigungsschutz
  • Terminvergabe binnen 24 Stunden mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • langjährige Prozesserfahrung vor dem Arbeitsgericht Duisburg
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Ihre Ansprechpartner

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Dein Anwalt aus dem Herzen des Ruhrgebiets. Recht genau & einfach erklärt.

Vor dem Arbeitsgericht in Duisburg hat die Anwaltskanzlei bereits zahlreichen Arbeitern und Betrieben zu ihrem Recht verholfen. Unser Anwaltsbüro arbeitet stets in einem großen Team aus Fachanwälten, Rechtsanwälten, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Rechtsanwaltsfachangestellten, um das beste Ergebnis für Ihr rechtliches Anliegen durchzusetzen.

Mit uns können Sie auf eine langjährige Erfahrung bei der Rechtsberatung in allen arbeitsrechtlichen Belangen setzen. Mehr als 1.000 erfolgreich geführte Verfahren vor Arbeitsgerichten bundesweit und ständige Schulungen sowie Fachanwaltslehrgänge im Arbeitsrecht bilden unsere Kompetenz für Sie und Ihre Rechte.

In unserer Region führend. Bundesweit stark.

Im Arbeitsrecht vertreten wir unsere Mandanten aus Duisburg insbesondere zu folgenden Themen:

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / Kündigungsrecht
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Lohn
  • Urlaub
  • Wiedereingliederung bei Arbeitsunfähigkeit
  • Beendigung der Arbeit bei Erkrankung
  • Straftaten am Arbeitsplatz
  • Verhandlungen über Ansprüche mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Scheinselbstständigkeit
  • Schadensersatz durch die Corona Krise
  • arbeitsrechtliche Beratung rund um die Corona Krise

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht und unseren Kompetenzen finden Sie HIER.


 

HINWEIS ZUR KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE AM ARBEITSGERICHT DUISBURG

Nach Erhalt einer Kündigung weisen wir bereits darauf hin, dass Sie in der Regel nur 3 Wochen Zeit haben, um eine Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Nach Ablauf der Frist ist die Kündigung oft nicht mehr angreifbar. Die Verhandlung einer Abfindung ist dann meistens unmöglich. Zögern Sie daher nicht, uns für eine kostenfrei Ersteinschätzung zu kontaktieren.


Aus allen Stadtteilen Duisburgs ist es nur ein kurzer Fahrtweg bis zu unserem Büro. Gerne beraten wir Sie alternativ auch telefonisch, per E-Mail oder per Videocall. 

Wir arbeiten mit digitalen Legal Tech Lösungen, um Ihr Anliegen effektiv und schnellstmöglich durchzusetzen. Dazu bedarf es nicht einmal einer persönlicher Besprechung. Eine kurze Ersteinschätzung Ihres Anliegens ist stets kostenfrei.

Die Prozessvertretung am Arbeitsgericht Duisburg an der Mülheimer Straße 54 übernehmen wir immer persönlich, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Sie können sich gegen eine Kündigung wehren, indem Sie binnen 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine sogenannte Kündigungsschutzklage erheben. Ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht sichert so Ihren Arbeitsplatz oder verhandelt eine hohe Abfindung, falls Sie nicht mehr an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies der effektivste Weg ist. Außergerichtliche Bemühungen sind meist nicht zielführend.

Eine Kündigungsschutzklage ist eine so genannte Feststellungsklage. Hierbei soll das Arbeitsgericht Duisburg nur feststellen, dass die Kündigung unwirksam ist. Rechtsfolge wäre die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Dennoch enden die meisten Kündigungsschutzprozesse nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Abfindungsvergleich. Rechtsfolge: Der Arbeitnehmer akzeptiert die Kündigung und erhält hierfür eine Abfindung.

Für gewöhnlich dauert ein Kündigungsschutzverfahren von der Erhebung der Kündigungsschutzklage bis zum Urteil nur wenige Monate. Nach Klageerhebung findet in der Regel nach 4 Wochen bereits ein Gütetermin statt. Bei dem Arbeitsgericht Duisburg bekommt man ebenfalls sehr schnell einen Termin. In diesem Termin kann bereits ein Vergleich geschlossen werden, um z.B. eine Abfindung zu bekommen. Der Prozess endet.

Ob eine Kündigungsschutzklage für Sie Sinn macht, entscheiden wir mit Ihnen individuell. Sofern Sie länger als 6 Monate beschäftigt wurden und mehr als 10 vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im Betrieb arbeiten, kommt das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung. Dann haben Sie gute Erfolgsaussichten, um die Klage vor dem Arbeitsgericht Duisburg zu gewinnen oder um eine hohe Abfindung zu erhalten.

Zwar zielt die Kündigungsschutzklage lediglich auf eine Weiterbeschäftigung ab. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass circa 70 Prozent der Prozesse mit einem Abfindungsvergleich enden. Der Arbeitnehmer erhält eine angemessene Abfindung, um die Kündigung zu akzeptieren. Ohne Klageerhebung ist die Durchsetzung einer Abfindung meistens unmöglich. Auf eine Abfindung besteht nämlich kein Rechtsanspruch.

Sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, kann ein sehr guter Rechtsanwalt für Arbeitnehmer eine Abfindung von einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr verhandeln. Beispiel: 3.000 EUR brutto Monatslohn bei 10-jähriger Betriebszugehörigkeit ergibt eine mögliche Abfindung in Höhe von 30.000,00 EUR brutto.

Ein Aufhebungsvertrag ist ein freiwilliges Übereinkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch das im gegenseitigen Einvernehmen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird. Neben dem Ende des Arbeitsverhältnisses kann auch die Zahlung einer Abfindung festgelegt werden. Arbeitnehmern ist zu empfehlen, einen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell zu unterzeichnen. Es ist ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen, um den Aufhebungsvertrag in Ihrem Interesse zu prüfen.

Falls Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, ist dieser bindend und kann grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden. Nichtsdestotrotz kann es im Einzelfall Möglichkeiten geben, den unterschriebenen Aufhebungsvertrag aufzulösen. So kann eine Anfechtung aufgrund von Irrtümern, Täuschung oder Drohung sowie im Falle einer Druck- oder Überrumplungssituation erklärt werden. Zudem sind Rücktritt und Widerruf möglich, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt oder die vereinbarte Abfindung nicht gezahlt wurde.

Für die Berechnung der Anwaltskosten ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einschlägig. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, tragen Sie keine Kosten. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, beantragen wir für Sie Prozesskostenhilfe, damit der Staat die Anwaltskosten übernimmt. Die Prüfung Ihrer Kündigung sowie die Erstberatung sind bei uns stets kostenfrei.

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