Ein neuer Skandal erschüttert das Vertrauen in Volkswagen
Aktuelle Recherchen des ZDF-Formats Frontal zeigen: In zahlreichen Fahrzeugen des beliebten VW Grand California – einem Premium-Campervan auf Crafter-Basis – wurden gesundheitsgefährdende Schadstoffe festgestellt. Besonders brisant: Volkswagen wusste seit Jahren von den Problemen, informierte Kund:innen aber nicht ausreichend – und verzichtete auf einen Rückruf.
Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Verbraucher- und Verkehrsrecht möchten wir Betroffenen eine erste rechtliche Orientierung geben: Was ist passiert, welche Ansprüche stehen im Raum – und wie können Sie vorgehen?
Ein interner Revisionsbericht von VW aus dem Jahr 2022, der nun öffentlich wurde, belegt, dass im Innenraum des Grand California teils extrem hohe Konzentrationen flüchtiger organischer Verbindungen (VOCs) gemessen wurden – darunter:
Diese Stoffe gelten teils als krebserregend und können schon bei niedrigen Konzentrationen Kopfschmerzen, Reizungen der Schleimhäute und andere Beschwerden verursachen. Besonders gefährlich ist die Langzeitexposition – und genau diese kann in einem Campervan realistisch auftreten.
Problematisch ist dabei nicht nur die Belastung an sich – sondern der Umgang von VW mit dem Wissen darüber:
Erst ab 2022 wurde ein emissionsmindernder Innenlack serienmäßig verbaut. Ältere Fahrzeuge blieben ohne technische Nachrüstung.
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Betroffen sind insbesondere Modelle des VW Grand California mit Baujahren 2019–2022, vor allem mit dem sogenannten GFK-Hochdach (glasfaserverstärkter Kunststoff). Dieses scheint die Hauptquelle für die Emissionen zu sein.
Wenn Sie ein solches Fahrzeug besitzen oder regelmäßig nutzen – sei es privat oder gewerblich (z. B. als Vermieter) –, besteht unter Umständen Handlungsbedarf.
Ein Fahrzeug, das krebserregende Schadstoffe in nicht akzeptabler Konzentration abgibt, ist mangelhaft im Sinne des Kaufrechts. Das gilt auch dann, wenn keine gesetzliche Grenzwertüberschreitung vorliegt – entscheidend ist, ob das Fahrzeug für die gewöhnliche Verwendung ungeeignet oder nicht verkehrssicher ist.
Mögliche Ansprüche:
Liegt eine Gesundheitsgefahr durch ein Produkt vor, kann der Hersteller für Schäden haften – auch ohne Verschulden. Dies umfasst:
Ein Schadensnachweis (z. B. durch ärztliche Diagnose) ist hier erforderlich, die Beweisführung jedoch realistisch.
Hersteller müssen gefährliche Produkte vom Markt nehmen oder nachbessern, sobald ihnen eine Gefahr bekannt ist. VW hat trotz interner Hinweise keine wirksamen Rückrufmaßnahmen eingeleitet – das könnte auch aufsichtsrechtliche Folgen nach sich ziehen, tangiert aber auch die Zivilhaftung.
Sollte sich nachweisen lassen, dass VW die Risiken bewusst verharmlost oder verschleiert hat, könnten weitergehende Ansprüche bestehen – ähnlich wie im Dieselskandal. Erste Verfahren hierzu sind bereits anhängig.
Ein Gutachten über VOC-Belastung im Innenraum kann die entscheidende Grundlage für rechtliche Schritte sein. Gerne empfehlen wir Ihnen seriöse Anbieter.
Je nach Einzelfall prüfen wir:
Unsere Einschätzung
Die bisherigen Reaktionen von VW – Lüftungshinweise statt technischer Nachbesserung – sind unzureichend. Wer ein betroffenes Fahrzeug nutzt, setzt sich und andere potenziell einer Gesundheitsgefahr aus. Eine Nachbesserung wurde für viele Käufer versäumt.
Rechtlich eröffnen sich gute Aussichten für Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. Auch ohne akute Gesundheitsprobleme ist etwa eine Rückabwicklung des Kaufs oder eine Kaufpreisminderung denkbar – insbesondere bei Campern mit nur saisonaler Nutzung.
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