11. Juli 2025
diesel schadensersatz

VW Grand California: Giftige Schadstoffe – Anwalt klärt auf

Ein neuer Skandal erschüttert das Vertrauen in Volkswagen

Aktuelle Recherchen des ZDF-Formats Frontal zeigen: In zahlreichen Fahrzeugen des beliebten VW Grand California – einem Premium-Campervan auf Crafter-Basis – wurden gesundheitsgefährdende Schadstoffe festgestellt. Besonders brisant: Volkswagen wusste seit Jahren von den Problemen, informierte Kund:innen aber nicht ausreichend – und verzichtete auf einen Rückruf.

Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Verbraucher- und Verkehrsrecht möchten wir Betroffenen eine erste rechtliche Orientierung geben: Was ist passiert, welche Ansprüche stehen im Raum – und wie können Sie vorgehen?

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Was ist passiert?

Ein interner Revisionsbericht von VW aus dem Jahr 2022, der nun öffentlich wurde, belegt, dass im Innenraum des Grand California teils extrem hohe Konzentrationen flüchtiger organischer Verbindungen (VOCs) gemessen wurden – darunter:

  • Benzol
  • Styrol
  • Formaldehyd

Diese Stoffe gelten teils als krebserregend und können schon bei niedrigen Konzentrationen Kopfschmerzen, Reizungen der Schleimhäute und andere Beschwerden verursachen. Besonders gefährlich ist die Langzeitexposition – und genau diese kann in einem Campervan realistisch auftreten.

Problematisch ist dabei nicht nur die Belastung an sich – sondern der Umgang von VW mit dem Wissen darüber:

  • Die problematischen Werte lagen bereits vor Serienstart 2018 vor.
  • VW verzichtete trotz interner Warnungen auf einen Rückruf.
  • Stattdessen wurden Kund:innen lediglich aufgefordert, regelmäßig zu lüften.

Erst ab 2022 wurde ein emissionsmindernder Innenlack serienmäßig verbaut. Ältere Fahrzeuge blieben ohne technische Nachrüstung.

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Wer ist betroffen?

Betroffen sind insbesondere Modelle des VW Grand California mit Baujahren 2019–2022, vor allem mit dem sogenannten GFK-Hochdach (glasfaserverstärkter Kunststoff). Dieses scheint die Hauptquelle für die Emissionen zu sein.

Wenn Sie ein solches Fahrzeug besitzen oder regelmäßig nutzen – sei es privat oder gewerblich (z. B. als Vermieter) –, besteht unter Umständen Handlungsbedarf.

Welche Rechte haben VW Betroffene?

  1. Mangelhafte Lieferung (§§ 434 ff. BGB)

Ein Fahrzeug, das krebserregende Schadstoffe in nicht akzeptabler Konzentration abgibt, ist mangelhaft im Sinne des Kaufrechts. Das gilt auch dann, wenn keine gesetzliche Grenzwertüberschreitung vorliegt – entscheidend ist, ob das Fahrzeug für die gewöhnliche Verwendung ungeeignet oder nicht verkehrssicher ist.

Mögliche Ansprüche:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Minderung des Kaufpreises
  • Schadensersatz wegen Nutzungsausfall oder Wertverlust
  1. Produkthaftung (§§ 1 ff. ProdHaftG, § 823 BGB)

Liegt eine Gesundheitsgefahr durch ein Produkt vor, kann der Hersteller für Schäden haften – auch ohne Verschulden. Dies umfasst:

  • Behandlungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Vermögensschäden bei Vermietung o. Ä.

Ein Schadensnachweis (z. B. durch ärztliche Diagnose) ist hier erforderlich, die Beweisführung jedoch realistisch.

  1. Verstoß gegen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Hersteller müssen gefährliche Produkte vom Markt nehmen oder nachbessern, sobald ihnen eine Gefahr bekannt ist. VW hat trotz interner Hinweise keine wirksamen Rückrufmaßnahmen eingeleitet – das könnte auch aufsichtsrechtliche Folgen nach sich ziehen, tangiert aber auch die Zivilhaftung.

  1. Täuschung / sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB)

Sollte sich nachweisen lassen, dass VW die Risiken bewusst verharmlost oder verschleiert hat, könnten weitergehende Ansprüche bestehen – ähnlich wie im Dieselskandal. Erste Verfahren hierzu sind bereits anhängig.

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Fahrzeugdaten prüfen
  • Baujahr, Modell, ggf. Ausstattung mit GFK-Hochdach
  • Wurden Lüftungshinweise oder andere Schreiben von VW verschickt?
  1. Gesundheitsdaten dokumentieren
  • Tritt regelmäßig Unwohlsein, Kopfschmerz, Atembeschwerden etc. bei Nutzung auf?
  • Gibt es Kinder oder Risikopersonen, die regelmäßig mitreisen?
  1. Raumluftmessung durchführen lassen

Ein Gutachten über VOC-Belastung im Innenraum kann die entscheidende Grundlage für rechtliche Schritte sein. Gerne empfehlen wir Ihnen seriöse Anbieter.

  1. Rechtlich beraten lassen

Je nach Einzelfall prüfen wir:

  • Welche Ansprüche bestehen gegenüber Händler und/oder Hersteller?
  • Welche Beweise sind erforderlich?
  • Lohnt sich ein Rücktritt, ein Vergleich oder eine Klage?

Unsere Einschätzung

Die bisherigen Reaktionen von VW – Lüftungshinweise statt technischer Nachbesserung – sind unzureichend. Wer ein betroffenes Fahrzeug nutzt, setzt sich und andere potenziell einer Gesundheitsgefahr aus. Eine Nachbesserung wurde für viele Käufer versäumt.

Rechtlich eröffnen sich gute Aussichten für Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. Auch ohne akute Gesundheitsprobleme ist etwa eine Rückabwicklung des Kaufs oder eine Kaufpreisminderung denkbar – insbesondere bei Campern mit nur saisonaler Nutzung.

 

Sie möchten wissen, ob Sie betroffen sind?

Wir bieten Ihnen gerne eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Senden Sie uns dazu einfach:

  • Ihre Fahrgestellnummer / Baujahr / Typenschein (falls vorhanden)
  • Kaufvertrag oder Leasingunterlagen (Kopie)
  • Eine kurze Beschreibung der Nutzung (privat / gewerblich)

Kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir klären, ob sich ein rechtliches Vorgehen lohnt.

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