Das Landgericht München I hat als erstes Gericht in Deutschland einen Händler zur Rücknahme eines vom VW Abgasskandals betroffenen Fahrzeuges – einen Seat Ibiza – Zug um Zug gegen Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises, verpflichtet.
Damit bestätigt das Landgericht München I die Rechtsauffassung von Balduin, Pfnür & Partner.
Das Urteil erging am 17.05.2016. Die Urteilsbegründung liegt uns noch nicht vor. Das Gericht hat sich u.a. darauf gestützt, dass die gesetzten Fristen fruchtlos verstrichen. Der Käufer habe auch nach 6 Monaten keine Softwareumrüstung erhalten, so dass der Rücktritt vom Kaufvertrag begründet sei.
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