25. Mai 2016
EA288 Schadensersatz Anwalt Klage Motorenliste ADAC

VW Abgasskandal: LG München verpflichtet Händler zur Kaufpreiserstattung

Das Landgericht München I hat als erstes Gericht in Deutschland einen Händler zur Rücknahme eines vom VW Abgasskandals betroffenen Fahrzeuges – einen Seat Ibiza – Zug um Zug gegen Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises, verpflichtet.

Damit bestätigt das Landgericht München I die Rechtsauffassung von Balduin, Pfnür & Partner.

Das Urteil erging am 17.05.2016. Die Urteilsbegründung liegt uns noch nicht vor. Das Gericht hat sich u.a. darauf gestützt, dass die gesetzten Fristen fruchtlos verstrichen. Der Käufer habe auch nach 6 Monaten keine Softwareumrüstung erhalten, so dass der Rücktritt vom Kaufvertrag begründet sei.

Bei Fragen rund um den VW Abgasskandal, sprechen Sie uns gerne an.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Kategorien

Schlagwörter

Jetzt Kontakt aufnehmen

Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?