12. Februar 2020
image

Urteil zu Leasing im Dieselskandal | Leasingnehmer gewinnt gegen VW

Seit Bekanntwerden des sogenannten Abgasskandals haben tausende Käufer und Fahrzeugeigentümer vor Landgerichten und Oberlandesgerichten Recht bekommen und hohe Schadensersatzzahlungen erhalten. Die Kaufverträge wurden meistens rückabgewickelt. Der Kaufpreis wurde gegen Herausgabe des Fahrzeuges weitestgehend erstattet.

Bisher problematischer war die rechtliche Beurteilung der Dieselmanipulation bei Leasingverträgen. Die Anwälte von Volkswagen & Co. sowie auch einige Gerichte meinten, dass kein ersatzfähiger Schaden vorliegen würde, da das manipulierte Fahrzeug keine Fahrbeeinträchtigungen aufweise und zum Ende der Leasinglaufzeit ohnehin an den Leasinggeber zurückgegeben wird.

Diese Rechtsprechung hat sich nunmehr geändert.

Das oberste Gericht in NRW hat im Dezember 2019 entschieden, dass auch Leasingnehmer von Volkswagen Fahrzeugen einen hohen Schadensersatz verlangen können.

Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 10.12.2019 – 13U86/18) kippte zunächst die Rechtsprechung des Landgerichts Münster, welches die Klage in der ersten Instanz abgewiesen hatte.

Dann wurde das OLG Hamm ganz deutlich und bejahte die Haftung von VW wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung. Der Leasingvertrag entspricht aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht den Erwartungen des Leasingnehmers. Er hätte den Vertrag in Kenntnis der Manipulation nicht abgeschlossen und kann daher verlangen, so gestellt zu werden, als ob er den Leasingvertrag mit der VW Leasing nicht abgeschlossen hätte.

Der Leasingnehmer kann daher folgendes von Volkswagen verlangen:

  • Rückzahlung der Anzahlung
  • Rückzahlung der Leasingraten
  • Rückzahlung der Gebühr für die Nichtausübung der Kaufoption

Jetzt Kontakt aufnehmen

Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Ein absoluter Durchbruch bei Leasingverträgen im Abgasskandal.

Der Kläger nutzte das Fahrzeug fast über die gesamte Leasinglaufzeit umsonst. Lediglich eine geringe Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zog das Gericht von seinem Anspruch ab. 

Dieses Urteil des obersten Gerichts in NRW ist auf alle Leasingverträge aller Hersteller und Leasingbanken zu übertragen, die Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung verleasten.

Die folgenden Marken haben Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen verleast:

  • Volkswagen
  • Audi
  • Porsche
  • Seat
  • Skoda
  • Mercedes

Wenn Sie ein Dieselfahrzeug der o.g. Marken leasen oder geleast haben, prüfen unsere Anwälte gerne kostenfrei und unverbindlich Ihre Ansprüche auf Schadensersatz.

Balduin & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit zahlreiche Käufer und Leasingnehmer zum Dieselskandal. Vor den Gerichten im Rhein- und Ruhrgebiet |Duisburg, Essen, Oberhausen, Mülheim, Bochum, Düsseldorf und Wuppertal| sind wir bisher besonders erfolgreich.

Mit uns bleiben Sie auf Ihrem Schaden nicht sitzen. Unsere Anwälte holen Ihr Geld zurück.

BU zahlt nicht Klage Erfahrung

Kategorien

Schlagwörter

Jetzt Kontakt aufnehmen

Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?