Seit Bekanntwerden des sogenannten Abgasskandals haben tausende Käufer und Fahrzeugeigentümer vor Landgerichten und Oberlandesgerichten Recht bekommen und hohe Schadensersatzzahlungen erhalten. Die Kaufverträge wurden meistens rückabgewickelt. Der Kaufpreis wurde gegen Herausgabe des Fahrzeuges weitestgehend erstattet.
Bisher problematischer war die rechtliche Beurteilung der Dieselmanipulation bei Leasingverträgen. Die Anwälte von Volkswagen & Co. sowie auch einige Gerichte meinten, dass kein ersatzfähiger Schaden vorliegen würde, da das manipulierte Fahrzeug keine Fahrbeeinträchtigungen aufweise und zum Ende der Leasinglaufzeit ohnehin an den Leasinggeber zurückgegeben wird.
Diese Rechtsprechung hat sich nunmehr geändert.
Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 10.12.2019 – 13U86/18) kippte zunächst die Rechtsprechung des Landgerichts Münster, welches die Klage in der ersten Instanz abgewiesen hatte.
Dann wurde das OLG Hamm ganz deutlich und bejahte die Haftung von VW wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung. Der Leasingvertrag entspricht aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht den Erwartungen des Leasingnehmers. Er hätte den Vertrag in Kenntnis der Manipulation nicht abgeschlossen und kann daher verlangen, so gestellt zu werden, als ob er den Leasingvertrag mit der VW Leasing nicht abgeschlossen hätte.
Der Leasingnehmer kann daher folgendes von Volkswagen verlangen:
Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Der Kläger nutzte das Fahrzeug fast über die gesamte Leasinglaufzeit umsonst. Lediglich eine geringe Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zog das Gericht von seinem Anspruch ab.
Dieses Urteil des obersten Gerichts in NRW ist auf alle Leasingverträge aller Hersteller und Leasingbanken zu übertragen, die Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung verleasten.
Die folgenden Marken haben Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen verleast:
Wenn Sie ein Dieselfahrzeug der o.g. Marken leasen oder geleast haben, prüfen unsere Anwälte gerne kostenfrei und unverbindlich Ihre Ansprüche auf Schadensersatz.
Balduin & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit zahlreiche Käufer und Leasingnehmer zum Dieselskandal. Vor den Gerichten im Rhein- und Ruhrgebiet |Duisburg, Essen, Oberhausen, Mülheim, Bochum, Düsseldorf und Wuppertal| sind wir bisher besonders erfolgreich.
Mit uns bleiben Sie auf Ihrem Schaden nicht sitzen. Unsere Anwälte holen Ihr Geld zurück.
Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?
Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Bahnstraße 4
45468 Mülheim an der Ruhr (Stadtmitte)
Tel. +49 (0)208 3057550
Fax. +49 (0)208 30575511
kontakt@balduin-partner.de