Seit Jahren streiten die Gerichte um die Frage im Dieselskandal, ob das in den meisten Autos verbaute Thermofenster eine verbotene Abschalteinrichtung darstellt, welche Schadensersatzansprüche begründen kann. Jetzt hat sich das höchste europäische Gericht (EuGH) auf die Seite der Autobesitzer gestellt.
„Dieses Urteil sollten jetzt alle Dieselfahrer für sich nutzen und Schadensersatz fordern“, empfiehlt Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Anwalt Patrick Balduin, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Balduin & Partner.
Der EuGH hat am 17.12.2020 (Aktenzeichen: C-693/18) entschieden, dass eine temperaturabhängige Abgasreinigung gegen das EU-Recht verstößt und nicht dem Motorschutz dient, wie die Autohersteller stets behauptet haben.
Viele deutsche Gerichte haben bislang entschieden, dass das Thermofenster nicht unzulässig sei bzw. keine Schadensersatzansprüche begründe.
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Thermofenster werden insbesondere bei jüngeren Fahrzeugen eingesetzt, um die Abgase zu reinigen. Problematisch ist bei dieser Abgasreinigung, dass sie nur in einem eng begrenzten Temperaturfenster funktioniert.
Fallen oder steigen die Außentemperaturen, werden die Abgase des Autos nicht mehr gereinigt. Die Folge ist, dass die vorgeschriebenen Abgaswerte insbesondere im Winter und Herbst oft nicht im realen Fahrbetrieb eingehalten werden können.
Die Autobauer haben diese Form der Abgasreinigung sogar eingeräumt, gleichzeitig aber argumentiert, dass dies für den Motorschutz nötig sei.
Viele Gerichte haben dieser Argumentation bislang gefolgt.
Diese bislang käuferunfreundliche Rechtsprechung dürfte sich nunmehr mit dem Machtwort des EuGH ändern.
Deutsche Gerichte werden sich mit diesem Urteil auseinandersetzen müssen und werden nur schwer begründen können, dass Schadensersatz bei Verwendung des verbotenen Thermofensters nicht zugesprochen wird, da der Käufer getäuscht wurde.
Ganz klar: Die Erfolgsaussichten, um Schadensersatz von dem jeweiligen Autohersteller zu fordern, waren noch nie so hoch.
Nur, was bedeutet Schadensersatz für mich?
Wenn Sie ein Dieselfahrzeug fahren, welches nicht älter als 10 Jahre ist, haben sich nach diesem EuGH Urteil nunmehr folgende Option, die bereits tausendfach von Gerichten zugesprochen wurde:
Auto gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben
Ja, das geht. Egal, ob Sie das Auto vom Hersteller, vom Händler, einer Privatperson gebraucht oder neu erworben haben.
Sie bekommen aber nicht den vollen Kaufpreis erstattet. Die von Ihnen gefahrenen Kilometer werden auf die Schadensersatzsumme angerechnet.
Beispiel
Sie haben 2017 eine Mercedes C Klasse Diesel für 40.000 EUR erworben und aktuell einen Kilometerstand von 60.000 km. Dann bekommen Sie nach einem erfolgreichen Prozess einen Schadensersatz in Höhe von 32.000,00 EUR gegen Herausgabe des Mercedes zugesprochen.
Nachdem nunmehr feststeht, dass fast alle älteren Dieselauto verbotene Abschalteinrichtungen verwenden, dürfte der Wertverlust für solche Autos massiv sein. Die oben beschriebe C-Klasse dürfte auf dem freien Markt ggf. noch 20.000,00 EUR erzielen. Für Sie damit ein Plus von 12.000 EUR.
Mein Team von Rechtsanwälten und Mitarbeitern steht für Sie bereit, um Ihre Ansprüche und Möglichkeiten kostenfrei zu prüfen.
Teilen Sie uns unverbindlich mit, wann Sie welches Fahrzeug (Typ, Modell, Motorisierung, Baujahr) zu welchem Kaufpreis erworben haben und wie hoch der aktuelle Kilometerstand ist.
Anschließend werden wir binnen 48 Stunden auf Sie zukommen, um alle Möglichkeiten unverbindlich mit Ihnen zu besprechen.
Balduin & Partner Rechtsanwälte kann über 1.000 erfolgreich abgeschlossene Verfahren zum Thema Dieselskandal vorweisen und ist zu diesem Thema hoch spezialisiert.
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Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
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