7. Oktober 2020
image

Manipulation des EA896 Motors – Schadensersatz im Dieselskandal bei VW und Audi

Der Abgasskandal weitet sich immer mehr aus. Sie fahren ein Dieselfahrzeug von Volkswagen oder Audi mit einem 3.0 l TDI Euro 5 Motor? Dann sollten Sie diesen Artikel lesen.

EA896 Motor vom Abgasskandal betroffen

Seit längerer Zeit ist bekannt, dass Volkswagen und Audi den neueren Motor 3.0 l TDI mit der Abgasnorm Euro 6 (EA897) dahingehend manipuliert, dass die gesetzlichen Abgaswerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Straßenbetrieb ist das Dieselfahrzeug nicht in der Lage, die gesetzlichen Dieselabgaswerte einzuhalten und stößt bis zu sieben mal mehr aus, als erlaubt.

Folgerichtig hat das Kraftfahrt-Bundesamt zu dem Motortyp EA897 mehrere Rückrufe angeordnet, unter anderem zu der Nummer 23X6.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Vorgängermotor EA896 auch manipuliert

Zu dem Vorgängermotor EA896 gibt es für viele Fahrzeuge noch keinen amtlichen Rückruf.

Dies verwundert, zumal der Nachfolgemotor EA897 unstreitig von der Abgasmanipulation und von einem Zwangsrückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen ist. Wenn Volkswagen und Audi bei den neuen großen Dieselmotoren nicht in der Lage sind, ohne zu Schummeln Abgaswerte und Typengenehmigungen einzuhalten und zu erhalten, ist zu Recht fraglich, weshalb dies beim Vorgängermotor möglich gewesen sein soll. Ältere Motoren mit älteren Abgassystemen dürften noch viel dreckiger sein.

Welche Modelle haben den EA896 Motor verbaut?

• VW Touareg
• VW Phaeton
• Audi Q5
• Audi Q7
• Audi A4
• Audi A5
• Audi A6
• Audi A7
• Audi A8

Oberlandesgericht entscheidet günstig bei EA896 Motoren

Folgerichtig hat das mächtige Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 12.03.2020 zu dem Aktenzeichen 3 U 55/19 ein Sachverständigengutachten zu der Frage angeordnet, ob in dem alten 3.0 l TDI Motor mit der Abgasnorm Euro 5 (EA896) eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, um die Frage zu klären, ob Volkswagen und Audi auch wegen dieser Motorengruppe wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt werden müssen. Für das Gericht drängt sich dieser Verdacht auf. Anderenfalls hätte es das Gutachten nicht angeordnet.

Dieser Verdacht wird dadurch erhärtet, dass andere 3.0 TDI Motoren zweifelsfrei manipuliert wurden.

Das Oberlandesgericht Köln stellt fest:

Im Juni 2017 gab der Bundesverkehrsminister bekannt, dass Modelle des Audi A8 D4 mit V6 und V8-Dieselmotor Euro 5 mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen sind. Ab Dezember 2017 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sukzessive bezüglich mehrerer mit einem 3,0 Liter-Dieselmotor der Euro-Norm 6 ausgestatteter Fahrzeuge des VW-Konzerns einen amtlichen Rückruf wegen des Einbaus illegaler Abschalteinrichtungen an. So erfolgte am 12.12.2017 zunächst ein amtlicher Rückruf für die Fahrzeuge VW Touareg II 3,0 V6 TDI der Modelljahre 2014 bis 2017 (Euro 6). Am 21.01.2018 erfolgte ein Rückruf der Audi Modelle A4, A 5, A6, A7, A8, Q 5 und Q7 mit 3,0 l TDI-Motor EA 897 evo (Euro 6). Am 14.05.2018 folgte ein amtlicher Rückruf für die Fahrzeuge Porsche Macan 3,0 V6 TDI (Euro 6) und am 04.06.2018 schließlich ein solcher für die Fahrzeuge Audi A6 3,0 (Euro 6). Am 08.11.2019 wurde bekannt, dass bei den 6-Zylinder-Dieselmotoren 2,7 l (Euro 4) der Beklagten ein Rückruf erfolgt.

Dieser Linie in der Rechtsprechung folgen immer mehr Gerichte, obwohl es zu diesem Motortyp oft keinen amtlichen Rückruf gibt.

So hat auch das Landgericht Lüneburg mit Urteil vom 17.12.2019 zu dem Aktenzeichen 10 O 158/19 günstig zur Manipulation des EA896 entschieden, ebenso das Landgericht Ingolstadt mit Urteil vom 28.02.2020 zu dem Aktenzeichen 51 O 926/19.

Die Oberlandesgerichte in Naumburg und Karlsruhe haben ebenfalls günstige Beschlüsse verkündet.

Unsere Empfehlung

Auch wenn Sie bislang wegen Ihres Dieselfahrzeuges mit einem Motor 3.0 l TDI Euro 5 nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt oder vom Hersteller angeschrieben wurden, sollten Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz von uns kostenfrei und unverbindlich prüfen lassen. Hierbei können Sie entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises abgeben oder eine Einmalentschädigung für den Wertverlust fordern.

Für die Prüfung benötigen wir in der Regel nur eine Abschrift des Kaufvertrages oder Leasingvertrages und Fahrzeugscheins. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Kategorien

Schlagwörter

Jetzt Kontakt aufnehmen

Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?