Da die Corona-Krise die Lufthansa AG besonders hart trifft, hat der Vorstand nunmehr entschieden, einen Stellenabbau von knapp 30.000 Arbeitsplätzen zeitnah durchzuführen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht erklären Ihnen als betroffener Arbeitnehmer, ob und wie Sie sich gegen eine mögliche Entlassung wehren können und bieten eine bundesweite Vertretung vor allen Arbeitsgerichten an.
Bis zum Jahresende werden voraussichtlich bei der Lufthansa 29.000 Stellen gestrichen werden. Dies verkündete die Unternehmenssprecherin.
Die Richtigkeit der unternehmerischen Entscheidung drängt sich vor dem Hintergrund erhaltener staatlicher Milliardenhilfen und der bald breiten Verimpfung der Bevölkerung nicht wirklich auf.
Selbst der Vorstandsvorsitzende der Eurowings AG zeigte sich zuletzt in den Medien sehr optimistisch, dass die Buchungszahlen spätestens im Jahr 2021 stark ansteigen werden. Dennoch entschied die Geschäftsführung der Lufthansa AG nunmehr, knapp 30.000 Arbeitsplätze wegfallen zu lassen.
Die Lufthansa hat nunmehr mehrere Möglichkeiten, wie sie diesen geplanten Stellenabbau durchführt.
Bevor betriebsbedingte Kündigungen erklärt werden, gehen wir davon aus, dass die Lufthansa AG auf betroffene Arbeitnehmer zugehen wird, um mit ihnen einen Aufhebungsvertrag zu schließen, damit diese freiwillig das Unternehmen verlassen.
Voraussichtlich wird dem betroffenen Arbeitnehmer ein Angebot in Gestalt eines Aufhebungsvertrages unterbreitet werden.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht raten dringend davon ab, diesen Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Prüfung zu unterzeichnen. Nach Unterzeichnung ist eine Rückkehr zum Arbeitsplatz so gut wie unmöglich. Auch die im Aufhebungsvertrag festgehaltenen Bedingungen können dann nicht mehr nachverhandelt werden.
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Vor der Unterzeichnung solch eines Aufhebungsvertrages bitten Sie daher die Lufthansa um ein paar Tage Bedenkzeit. Diese können Sie nutzen, um einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der inhaltlichen Prüfung des Aufhebungsvertrages zu beauftragen. Auch hierzu stehen wir gerne bereit.
Wir haben große Erfahrungswerte bei der Beratung von Arbeitnehmern, die von Restrukturierungen und Massenentlassungen betroffen sind.
Oft können die gebotenen Bedingungen zu Gunsten des Arbeitnehmers nachverhandelt werden, um beispielhaft die Abfindung deutlich zu erhöhen.
Neben der Abfindungshöhe können auch noch zahlreiche weitere, nicht finanzielle Aspekte vereinbart werden, die günstig für den Arbeitnehmer sind. Auch auf solche Umstände weisen wir Sie gerne im Rahmen einer Prüfung hin.
Nach derzeitiger Sach- und Rechtslage bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die Lufthansa AG rechtswirksam betriebsbedingte Kündigungen aussprechen kann.
Es besteht kein Zweifel daran, dass die Lufthansa AG sich derzeit aufgrund der Corona-Pandemie in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befindet. Dem ist allerdings entgegenzuhalten, dass die Lufthansa AG zur Rettung des Betriebes staatliche Milliardenhilfen erhielt.
Darüber hinaus müsste die Lufthansa AG in einem Kündigungsschutzprozess darlegen und beweisen, dass der Arbeitspatz des betroffenen Arbeitnehmers nicht nur kurzfristig wegfällt, sondern dauerhaft.
Auch hieran bestehen Zweifel, ob die Lufthansa diesen Umstand glaubhaft darlegen und beweisen wird, da mehrere Impfstoffe bald in den Verkehr gebracht werden, sodass die Buchungszahlen deutlich ansteigen dürften. Dies ist keine Einschätzung von uns, sondern eine Einschätzung der Geschäftsführung von der Tochtergesellschaft Eurowings, welche in der Rheinischen Post am 05.12.2020 verkündet wurde.
Sofern Sie daher eine betriebsbedingte Kündigung von der Lufthansa AG erhalten haben, raten wir auch hier ebenso dazu, die Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.
Dieser wird gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob es Sinn macht, gegen diese Kündigung eine Kündigungsschutzklage zu erheben, um Ihren Arbeitsplatz entweder zu sichern oder aber um eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln.
Sollten Sie ab Zugang des Kündigungsschreibens binnen drei Wochen keine Kündigungsschutzklage mithilfe eines Anwalts erhoben haben, wird die Kündigung unanfechtbar. Der Arbeitsplatz geht verloren. Eine Abfindung kann dann nicht mehr verhandelt werden.
Die Höhe hängt maßgeblich davon ab, wie gut die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind, wie lange Sie bei der Lufthansa AG gearbeitet haben und welches Bruttogehalt Sie verdienten.
Grundsätzlich können wir aus Erfahrung bei Verhandlungen mit DAX-Konzernen mitteilen, dass eine Abfindung in Höhe eines Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr das Minimum ist.
Sie haben einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung von der Lufthansa AG erhalten? Scheuen Sie sich nicht mit uns kostenfrei und unverbindlich Kontakt aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise telefonisch oder per E-Mail zu besprechen.
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