23. Februar 2022
Symbol für Ladestation Elektroauto auf der Straße

Lohnt sich ein Elektroauto? Vorteile, Zuschüsse und Sonderrechte

Sie fragen sich, ob es sich lohnt ein Elektroauto zu kaufen oder zu leasen? Der Kauf oder das Leasing eines Elektroautos kann durchaus finanzielle Vorteile mit sich bringen. Auch haben E-Auto Nutzer Sonderrechte im Verkehr.

Wir klären auf.

Sie haben eine Rechtsfrage zum Thema E-Auto?

startseite1

staatliche Zuschüsse für E-Autos

Um die Verkaufszahlen für Elektroautos weiter und schneller anzukurbeln, entschied sich die Bundesregierung dafür, den Kauf eines solchen Fahrzeugs zu unterstützen.

Am 12.6.2015 erfolgte der endgültige Beschluss zum Elektromobilitätsgesetz. Dabei ist zwischen dem Umweltbonus auf der einen und der Innovationsprämie auf der anderen Seite zu unterscheiden.

Vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie betrug die maximale Förderungsrate 4000 €. Dabei handelte es sich um den Umweltbonus. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde der staatliche Anteil erfreulicherweise aufgrund eines Konjunktur Programms verdoppelt.

Dabei handelt es sich um die sogenannte Innovationsprämie. Die Förderungsrate beläuft sich somit zum jetzigen Zeitpunkt auf maximal 9000 €. Der Anspruch auf die Innovationsprämie besteht nur für Fahrzeuge, welche nach dem 3 Juni 2020 zugelassen wurden.

vollelektrische Fahrzeuge

Fahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb erhalten je nach Fahrzeugpreis einen staatlichen Zuschuss von bis zu 9000 €.

Darin sind der Umweltbonus, sowie die beschriebene Innovationsprämie enthalten. Von den Jahren 2023 bis 2025 soll die Innovationsprämie entfallen. Für diesen Zeitraum gilt, dass lediglich ein Anspruch auf den Umweltbonus besteht.

Wichtig ist zu beachten, dass die Förderung für Elektrofahrzeuge, auch die des Umweltbonus, mit dem Ablauf des Jahres 2025 vollständig entfallen soll.

Der Einzelantrag für eine staatliche Förderung ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA zu beantragen.

Plug-in-Hybride

Auch Besitzer eines Hybridfahrzeuges könne sich über eine Kaufprämie erfreuen.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass ein Anspruch auf Förderung nur dann besteht, wenn der Co2 Ausstoß maximal 50 Gramm pro Kilometer beträgt.

Darüber hinaus muss das Fahrzeug seit dem 1 Januar 2022 mindestens 60 Kilometer reinelektrisch fahren könne. Die maximale Kaufprämie bei Hybridfahrzeugen beträgt 6750 €.

Auch hierbei kommt es wieder auf den Wert des Fahrzeuges an. Bei Hybriden ist es besonders wichtig darauf zu achten, dass das ausgewählte Modell nicht mit einer terminlichen Begrenzung versehen wurde.

Diese Informationen erhalten Sie ebenfalls auf der Internetseite vom BAFA.

Langfristig strebt die Bundesregierung das Ziel an, dass ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge zugelassen werden sollen. Aus diesem Grund wurde beschlossen, dass die vollelektrische Mindestreichweite zum 1. August 2023, 80 Kilometer betragen muss.

Gebrauchtwagen

Für den Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeugs sind grundsätzlich die gleichen Regelungen anwendbar.

Es ist jedoch darauf zu achten, dass einige strengere Bedingungen für die Förderung gelten. Die erste wichtige Voraussetzung betrifft die Zulassung des Fahrzeuges.

Hierbei gilt, dass das Fahrzeug erst nach dem 4.11.2019 zugelassen wurde. Hinzu kommt, dass das Fahrzeug nicht länger als 12 Monate erstzugelassen sein darf und die bereits erbrachte Laufleistung maximal 15000 Kilometer beträgt. Außerdem gilt, dass der Ersthalter keinen staatlichen Zuschuss beantragt haben darf.

Um die Höhe der Förderung abzuschätzen, gilt folgendes. Bei einem jungen Gebrauchtwagen werden üblicherweise noch 80 % vom Kaufpreis als Fahrzeugwert beziffert.

Um die erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen, ist es notwendig, dass die Deutsche Automobil Treuhand ein Gutachten für Sie anfertigt. Diese muss zeitgleich mit Vorlage des Antrages vorliegen.

Ladestation

Viele Käufer eines Elektroautos fragen sich darüber hinaus, ob ein Anspruch auf Förderung für die Beschaffung einer Ladesäule besteht.

Am Ende des Jahres 2020 wurde ein derartiges Förderprogramm der Regierung beschlossen.

Somit bestand ein zusätzlicher Anspruch auf Förderung in Bezug auf das Elektroauto.

Seit dem Ende des Jahres 2021 ist eine solche KFW-Förderung jedoch nicht mehr möglich. Der Grund dafür ist, dass die bestehenden Mittel zur Förderung bereits vollständig ausgeschöpft sind.

Ob die Förderung zu einem späteren Zeitpunkt wieder beantragt werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Wichtig ist zu beachten, dass bereits laufende Anträge von dem Stopp nicht betroffen sind. Bei einem positiven Förderbescheid erhält man somit bis zu 900 Euro pro Ladestation.

Im Falle einer Wiedereinführung der Förderung gilt, dass der Ladepunkt eine Leistung von 11 kW erreichen muss. Darüber hinaus muss der erzeugte Strom aus erneuerbaren Energie gewonnen werden.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

steuerliche Vorteile eines E-Autos

Der Kauf eines Elektroautos bringt auch einige steuerrechtliche Vorteile mit sich. Jedoch ist auch hierbei wieder zwischen den einzelnen Antriebsarten zu unterscheiden.

An dieser Stelle kann bereits benannt werden, dass jegliche Plug-in-Hybride von der vollständigen steuerrechtlichen Befreiung ausgeschlossen sind.

vollelektrische Fahrzeuge

Im Falle eines Neuwagenkaufes von einem vollelektrischen Fahrzeug gilt, dass der Halter zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit ist.

Dieser steuerrechtliche Vorteil läuft am 31.12.2030 aus. Im Falle eines Gebrauchtwagenkauf kann sich der Käufer auf die Steuerbefreiung berufen, wenn die Dauer von 10 Jahren noch nicht abgelaufen ist.

 Regelungen für Dienstwagen

Für die Nutzung von einem Unternehmen bereitgestellten Dienstwagen gelten leicht abgeänderte Regelungen. Hierbei besteht keine Möglichkeit der vollständigen Befreiung von der Steuer.

Jedoch ist das Fahrzeug unter bestimmten Rahmenbedingungen von der 0,5 Prozent Regelung befreit. Dafür ist es nötig, dass das Fahrzeug einen Bruttolistenpreis von nicht mehr als 60000 € aufweist.

Darüber hinaus muss der Dienstwagen zum Großteil der Benutzung für dienstliche Zwecke verwendet werden. Bei Erfüllung dieser Merkmale muss das Fahrzeug lediglich nur noch nach der 0,25 % Regelung versteuert werden.

Erfüllt das Fahrzeug die Bedingungen jedoch nicht, gilt weiterhin die Versteuerung nach der 0,5 % Regelung.

Plug-in-Hybride

Wie bereits erläutert, sind Fahrzeuge in Form eines Plug-in-Hybriden von der vollständigen Steuerbefreiung grundsätzlich ausgeschlossen.

Auch hier kann jedoch eine Verringerung der Versteuerung möglich sein. Dies setzt seit dem 1 Januar 2022 voraus, dass das Fahrzeug mindestens 60 Kilometer vollelektrisch fährt.

Hinzu kommt, dass der Halter mindestens zu mehr als 50 % im elektrischen Fahrmodus fahren muss. Werden diese Bedingungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf Verringerung der Besteuerung auf 0,5 %.

Bestehen die Merkmale nicht, so muss das Fahrzeug wie ein Verbrenner nach der 1 % Regelung versteuert werden.

E-Kennzeichen & kostenloses Parken

Ein weiterer bedeutender Anreiz für Käufer eines Elektrofahrzeuges stellen die Sonderregelungen innerhalb des Verkehrs dar.

Die wichtigste Grundvoraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug ein E-Kennzeichen besitzt.

Zu einem vollelektrischen und wasserstoffbetriebenen Fahrzeug gehört ein Kennzeichen dieser Art zum festen Bestandteil.

Plug-in-Hybride bekommen das E-Kennzeichen nur dann, wenn sie mindestens 40 Kilometer vollelektrisch fahren und höchstens 50 Gramm Co2 pro gefahrenem Kilometer ausstoßen. Besitzt ihr Auto ein solches E-Kennzeichen, haben sie einige Privilegien, die andere Verkehrsteilnehmer nicht haben.

Ein erheblicher Vorteil ist, dass sie in einigen Städten gebührenfrei parken dürfen. Mittlerweile gibt es ein eigenes Zusatzschild für Elektrofahrzeuge, welche auf die Privilegien auf dem Parkplatz hinweisen.

In den meisten Fällen ist das Schild entweder an der Einfahrt des Parkplatzes oder aber auch an der Ladesäule selbst zu finden. Öffentliche Parkplätze für Elektrofahrzeuge nehmen in den vergangenen Jahren stetig zu. Mittlerweile gibt es über Deutschland verteilt knapp 50000 solcher Parkplätze. Bei Abstellen eines Fahrzeuges ohne E-Kennzeichen, droht ein Bußgeld von bis zu 55 Euro.

Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass die meisten der Parkplätze das Laden vom Fahrzeug voraussetzen. Somit ist das kostenlose Parken nur beim Ladevorgang des Fahrzeuges gestattet.

Im Falle, dass eine maximale Höchstparkdauer ausgeschildert ist, darf auch diese auf einem Parkplatz für Elektroautos selbstverständlich nicht überschritten werden.

Patrick Balduin

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

Nikias Roth

Rechtsanwalt

Jetzt Kontakt aufnehmen

Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?