24. November 2020
image

LKW Maut durch EuGH teilweise gekippt | Erstattung bis Jahresende mit Anwalt fordern

Das richtungsweisende EuGH Urteil haben Pfnür Rechtsanwälte PartGmbB erstritten, mit welchen Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB als Fachkanzlei für Verkehrsrecht und Massenverfahren die Interessengemeinschaft Maut gegründet haben, um Ihr Geld noch in diesem Jahr zurückzufordern.

Vorweg für Eilige die Zusammenfassung

  • EuGH kippt teilweise die LKW Maut
  • Es droht die Verjährung Ihrer Ansprüche
  • Wir machen Ihre Ansprüche noch in diesem Jahr wirksam geltend
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Ansprüche bei Mitteilung der gezahlten Maut seit dem 01.01.2018

Was hat der EuGH zur LKW Maut entschieden?

Am 28.10.2020 hat der EuGH im Verfahren C-321/19 entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland die Höhe der Mautberechnung fehlerhaft vorgenommen hat.

Ohne zeitliche Begrenzung haben die Luxemburger Richter entschieden, dass die im Mautsatz anteilig enthaltenen Kosten der Verkehrspolizei nichthätten auf die Mautzahler umgelegt werden dürfen.

Dies führt dazu, dass alle Transportunternehmen, die diesen Anteil an den Mautkosten zu Unrecht bezahlt haben, diesen zurückfordern können.

In dem Verfahren vor dem EuGH zum Aktenzeichen C-321/19 hatte zuvor bereits der Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard in seinem Schlussantrag darauf hingewiesen, dass die europarechtlichen Vorgaben bei der Berechnung nicht eingehalten worden sind. Die deutschen Mautsätze werden für jede Abrechnungsperiode auf Basis eines Wegekostengutachtens berechnet.

Das Wegekostengutachten kann jedoch nicht nach Gutdünken des einzelnen EU-Mitgliedsstaates erstellt werden, sondern hat genau die Vorgaben aus der europäischen Wegekostenrichtlinie einzuhalten.

Aus dieser ergibt sich u.a., dass bei den in den Mautsatz eingerechneten Kosten ausschließlich Kosten der Infrastruktur und des Betriebes berücksichtigt werden dürfen. Bemängelt wird in dem Urteil vom 28.10.2020, dass seitens der Bundesrepublik Deutschland die Kosten der Verkehrspolizei als Infrakstrukturkosten bzw. als Kosten zum Betrieb der Autobahnen berücksichtigt worden sind.

Abgesehen davon, dass die Bundesrepublik Deutschland noch nicht einmal sicher ausweisen konnte, welcher Anteil der angegebenen Kosten der Verkehrspolizei überhaupt auf die Verkehrsüberwachung entfielen und welche Anteile anderen Bereichen – etwa der Verbrechenbekämpfung – unterlagen, hat der EuGH die Kosten der Verkehrspolizei als eine in die Verantwortung des Staates fallende Tätigkeit angesehen, in denen der Staat seine hoheitlichen Befugnisse ausübt. Es handelt sich somit um Kosten, die die Bundesrepublik Deutschland sowieso im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben übernehmen muss.

Dabei spielt es letztlich keine Rolle, ob die sich durch das Land bewegenden Personen auf einer Autobahn mit dem PKW oder auf andere Weise fortbewegen. Zu dem Urteil des EuGH ist es gekommen, weil ein polnisches Transportunternehmen die Bundesrepublik Deutschland auf die Rückzahlung der Maut verklagt hat. Im Berufungsverfahren vor dem OVG Münster hat das dortige Gericht die europarechtlichen Bedenken der Klägerseite geteilt und insbesondere hinsichtlich der Kosten für die Verkehrspolizei den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens angerufen.

Der Kläger war dabei durch unsere Kooperationskanzlei Pfnür Rechtsanwälte PartGmbB vertreten.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Welche Rechte und Ansprüche habe ich nach dem EuGH Urteil als Mautzahler?

Jedes inländische und ausländische Transportunternehmen, das in der Bundesrepublik Deutschland Maut in den Jahren zwischen 2005 und 2020 bezahlt hat, kann den zu Unrecht berechneten Anteil der Maut zurückverlangen. Es kann der Anteil für die Verkehrspolizei für den gesamten Zeitraum zurückverlangt werden, sofern die Ansprüche noch nicht verjährt sind.

Die Verjährung beträgt drei Jahre zum Jahresende. Das bedeutet, dass alle Ansprüche aus dem Jahre 2018 noch bis zum 31.12.2021 geltend gemacht werden können und müssen. Die Erstattungsansprüche für das Jahr 2017 sind wahrscheinlich bereits verjährt, sofern keine eigenen Schrittte unternommen wurden. Sichern Sie sich daher die Rückforderung für das Jahr 2018, 2019 und 2020.

Kann ich die LKW Maut Ansprüche auch für die Zeiträume geltend machen, für die ich bereits die Rundungsdifferenzen vom Bundesamt für Güterverkehr erhalten habe?

Das Bundesamt für Güterverkehr hat Teilbescheide erstellen lassen, in denen für den Zeitraum bis 2013 sogenannte Rundungsdifferenzen zurückerstattet worden sind. Diese wurden seinerzeit damit begründet, dass bei der Mautberechnung Rundungsfehler aufgetreten waren. Die Höhe der Rundungsdifferenzen belief sich insoweit auf 0,31 € pro 1.000,00 € bezahlter Maut.

Ob auch für diese Zeiträume Ansprüche geltend gemacht werden können, hängt vom Einzelfall ab.

Bitte übersenden Sie uns die diesbezüglichen Teilbescheide des Bundesamtes für Güterverkehr. Wir werden diese im Rahmen der kostenlosen Erstberatung für Sie prüfen und ihnen dann mitteilen, ob wir Chancen für die Geltendmachung der anteiligen Kosten für die Verkehrspolizei auch für diese Zeiträume sehen.

rechtsgebieteheaderklein

Wieviel LKW Maut kann ich zurückfordern?

Auf Basis des EuGH-Urteils vom 28.10.2020 kann mindestens der Anteil für die Kosten der Verkehrspolizei zurückgefordert werden.

Zwar betraf das Urteil lediglich einen Zeitraum aus den Jahren 2010 und 2011, der EuGH hat jedoch ohne zeitliche Begrenzung festgestellt, dass die Kosten der Verkehrspolizei zu Unrecht berücksichtigt worden sind.

Die Kosten der Verkehrspolizei sind fortlaufend bis hin zu den aktuellen Mautsätzen in der Kalkulation enthalten. Die genaue Höhe hängt von der Anwendung des jeweiligen Wegekostengutachtens ab und auch von anderen Faktoren wie etwa der Anteil der benutzten mautpflichtigen Bundesstraßen.

In jedem Fall sind jedoch mindestens rund vier Prozent des jeweiligen Mautsatzes auf die Kosten der Verkehrspolizei entfallen, sodass dieser Anteil zurückverlangt werden kann.

Warum sollte ich schnell handeln und eine Maut Rückzahlung fordern?

Ein schnelles Handeln ist geboten, da zum Jahresende bereits die Mauterstattungsansprüche für das Jahr 2018 verjähren.

Bedenken Sie, dass Sie möglicherweise Ihre Unterlagen zur Mauthöheberechnung erst zusammenstellen müssen, um den Mautbetrag zu ermitteln, der zurückgefordert werden kann. Darüber hinaus muss auch für die Bearbeitung Ihrer Beauftragung durch unsere Kanzlei etwas Zeit einberechnet werden, sodass eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei absolut geboten erscheint.

Warum einen spezialisierten Rechtsanwalt für LKW Maut beauftragen?

Trotz des EuGH Urteils, welches unser Partneranwalt Pfnür erstritten hat, ist mit Widerstand des Bundes zu rechnen.

Weder die bisherige Reaktion des Verkehrsministeriums, noch das Verhalten des Verkehrsministers im Zusammenhang mit der gescheiterten PKW-Maut lassen darauf schließen, dass seitens der Bundesrepublik Deutschland die zu viel eingenommenen Mautbeträge redlich und freiwillig zurückbezahlt werden.

Balduin & Partner als Fachkanzlei für Verkehrsrecht ist darüber hinaus bereits in anderen Massenverfahren tätig geworden. So haben wir sowohl beim Abgasskandal als auch bei den Klagen zum Widerruf von Kraftfahrzeugkrediten eine Vielzahl von Verfahren geführt und diese zur vollsten Zufriedenheit unserer Mandanten erfolgreich abschließen können.

Wir verfügen dementsprechend über die Erfahrung und die Struktur, die es in Massenverfahren benötigt.

Trotz der Ausrichtung auf Massenverfahren besteht die Möglichkeit der individuellen Betreuung, die auch in Ihrem Verfahren gewahrt ist.

Wir nutzen die neusten, digitalen Legal – Tech Möglichkeiten für Sie, um bundesweit Transportunternehmen zu beraten und erfolgreich zu vertreten.

Umso wichtiger ist die Wahl des Rechtsanwaltes, der Ihre Ansprüche durchsetzt.

Unserer Anwaltskanzlei ist es gelungen, den Kläger-Anwalt aus dem EuGH-Verfahren als Kooperationspartner zu gewinnen und die Interessengemeinschaft Maut zu gründen, um unsere Kompetenzen für Sie zu bündeln, damit das für Sie beste Ergebnis erzielt werden kann.

Gemeinsam werden wir Ihren Fall und Ihr Anliegen bearbeiten und durchsetzen.

Herr Rechtsanwalt Martin Pfnür aus der Kanzlei Pfnür Rechtsanwälte PartGmbB vertritt seit dem Jahre 2013 eine Reihe von Transportunternehmen, die die Rückerstattung der zu viel bezahlten Maut geltend gemacht hat.

Er ist für sein Engagement für Transportunternehmen bekannt und hat aus diesem Grunde auch im Jahre 2018 den Goldenen Paragrafen der polnischen juristischen Fachzeitung Dziennik Gazeta Prawna in der Kategorie „Bester Anwalt“ erhalten. Als Fachanwalt für Transportrecht verfügt er über langjährige Erfahrung bei der Betreuung von Transportunternehmen. Als Kläger-Anwalt in dem laufenden Verfahren ist er zudem dazu prädestiniert, die richtige Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu wählen.

Was benötigen wir von Ihnen, um Ihre Ansprüche kostenfrei zu prüfen?

Wir benötigen von Ihnen zunächst die Summe der von Ihnen seit dem 01.01.2018 bezahlten Maut. Auch die Angabe über die gefahrenen Kilometerseit dem 01.01.2017 wird benötigt.

Übersenden Sie uns gerne auch Ihre Toll Collect Rechnungen ab dem 01.01.2018 bis heute sowie Ihre Kontaktdaten per E-Mail an kontakt@balduin-partner.de

Sofern Sie bereits vorher Ansprüche beim Bundesamt für Güterverkehr geltend gemacht haben sollten, benötigen wir ebenfalls die gesamte diesbezügliche Korrespondenz von Ihnen, um feststellen zu können, ob sich aus diesen Zeiträumen noch Ansprüche retten lassen.

Wir prüfen dann Ihre Ansprüche und unterbreiten Ihnen anschließend unverbindlich ein Angebot.

Nach einer Kontaktaufnahme und Übersendung der Informationen und Unterlagen werden sich unsere spezialisierten Rechtsanwälte unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

kontakt

Kategorien

Schlagwörter

Jetzt Kontakt aufnehmen

Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?