14. Februar 2020

Kündigung bei Aldi Süd in Mülheim | Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Die Medien haben schon länger darüber berichtet. Jetzt ist es traurige Gewissheit. Ein weiteres Mülheimer Unternehmen hat Massenentlassungen beschlossen, weil die Regionalgesellschaften aufgelöst werden.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Jonas Bartlomiejczyk, Partner bei der Anwaltskanzlei Balduin & Partner Rechtsanwälte in Mülheim an der Ruhr erklärt, was betroffene Arbeitnehmer jetzt beachten müssen.

Was Sie wissen müssen

Hunderte Mitarbeiter der betroffenen Aldi Regionalgesellschaften erhalten nunmehr eine betriebsbedingte Kündigung und fragen sich, was Sie jetzt tun sollen.

Zunächst gilt es zu beachten, dass ab Zugang des Kündigungsschreibens eine 3-wöchige Klagefrist läuft. Ist diese verstrichen, ist die Kündigung in der Regel gerichtlich nicht mehr angreifbar.

Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist im Fall Aldi durchaus sinnvoll, da nicht das gesamte Unternehmen seinen Betrieb aufgibt, sondern nur zwei Regionalgesellschaften. Vor dem Arbeitsgericht kann daher argumentiert werden, dass ein Weiterbeschäftigungsbedarf bei anderen Gesellschaften besteht.

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Rechtsfolge: Die ausgesprochene Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wäre unwirksam!

Das Arbeitsverhältnis müssten zu gleichen Konditionen fortgesetzt werden.

Alternativ ist die Verhandlung einer hohen Abfindung möglich, sobald feststeht, dass die ausgesprochene Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beenden kann.

Auch wenn der Aldi Betriebsrat für bestimmte Arbeitnehmer einen Sozialplan verhandelt hat, macht ein arbeitsgerichtlicher Prozess Sinn.

Auf die Sozialplanabfindung haben die betroffenen Arbeitnehmer ohnehin einen Rechtsanspruch. Diese kann einem klagenden Arbeitnehmer nicht mehr genommen werden. Anderslautende Regelungen im Sozialplan sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam.

Vor dem Arbeitsgericht können dann weitere Punkte verhandelt werden wie z.B.

  • eine weitere Abfindung
  • eine Freistellung bis zum Ende bei voller Vergütung (Lohn ohne Arbeit)
  • Fortbildungsseminare
  • ein sehr gutes Arbeitszeugnis
  • eine Weiterbeschäftigung bei einer anderen Aldi Gesellschaft

Kontaktieren Sie unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht aus Mülheim für eine kostenfreie Ersteinschätzung. Wir haben schon für tausende Arbeitnehmer hohe Abfindungen vor den Arbeitsgerichten in Oberhausen, Duisburg und Essen verhandelt.

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