26. November 2018
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Im Dieselskandal Auto ohne Kilometerentschädigung zurückgeben – VW Dieselklage

Das Landgericht Augsburg hat in der Diesel Affäre wie die meisten Gerichte in Deutschland einem Kläger im November 2018 Recht gegeben und Volkswagen verurteilt, den betroffenen sechs Jahre alten VW Golf für 29.900 EUR zurückzunehmen, weil eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut war, die die Abgaswerte manipulierte (Az.: 021 O 4310/16).

Die Besonderheit:

In den bisherigen Urteilen haben die Gerichte von dem eingeklagten Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung abgezogen, weil die Betroffenen das Fahrzeug genutzt haben und so Gebrauchsvorteile erzielten. Die so durch unsere Anwaltskanzlei erzielten Erstattungsbeträge liegen zwar weiterhin deutlich über den aktuellen Marktwerten, haben jedoch dennoch den Erfolg etwas geschmälert.

Nunmehr hat der betroffenen Kläger den vollen Kaufpreis zugesprochen bekommen, den er vor 6 Jahren an den Händler zahlte. Das bedeutet, dass der Kläger faktisch sechs Jahre das Auto umsonst nutzte.

Die Erfolgsaussichten auf eine Entschädigung gegen VW & Co. waren noch nie so hoch!

Alle betroffenen Dieselfahrer der Marken Volkswagen, Seat, Skoda, Audi, Porsche, Mercedes und Opel haben die Chance auf Schadensersatz, gleichgültig, ob es ein Neuwagen- oder Gebrauchwagenkauf war. Auch wenn Sie das Software Update installiert haben, steht Ihnen weiterhin ein Schadensersatz zu.

Die Anwaltskanzei Balduin & Partner aus Mülheim an der Ruhr vertritt bundesweit Betroffene im Abgasskandal und hat zahlreiche Erfolge vor den Gerichten erzielt.

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