8. Juni 2021
Audi Sammelklage Anwalt Musterklage Erfahrung

Rechtsanwalt für Audi Dieselskandal 3.0 TDI – Urteil gegen Audi 2021

Sie fragen sich als Audi Besitzer, ob eine Klage im Abgasskandal gegen die Audi AG Sinn macht und Erfolg haben kann? Unsere Anwaltskanzlei konnte ein weiteres bemerkenswertes Urteil für einen Audi Mandanten erstreiten. Profitieren auch Sie als Audi Besitzer von dieser Rechtsprechung und unserer Expertise.

ADAC Anwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Balduin erklärt Ihnen warum und wie.

Das Landgericht Münster verpflichtete ganz aktuell die Audi AG zur Rücknahme eines Audi 3.0 TDI, mit der Begründung, dass die „schnelle Motoraufwärmfunktion“ eine unzulässige Abschalteinrichtung und damit einen Mangel am Fahrzeug darstelle (LG Münster, Urteil vom 01.03.2021 – 011 O 274/20).

Unser Mandant erhielt eine Entschädigung von Audi in Höhe des doppelten Marktwertes.

Wir sind eine auf den Dieselskandal spezialisierte Kanzlei, die bereits über 1.000 Verfahren vor deutschen Gerichten erfolgreich abgeschlossen hat. Wir überprüfen, ob Ihr Audi vom Dieselskandal betroffen ist und setzen Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich durch. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!

Dies lohnt sich insbesondere im Hinblick auf das aktuelle Urteil des Landgerichts Münster, welches wir für unseren Mandanten erstreiten konnten. Von diesem Urteil können Audi Käufer und Leasingnehmer profitieren.

Warum bekomme ich Schadensersatz wegen der Manipulation eines Audi 3.0 TDI?

In den Audi 3.0 TDI ist eine Software installiert worden, der die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen im Vergleich zum sonstigen Fahrbetrieb vortäuscht.

Das passiert dadurch, dass die Aufwärmfunktion des Motors nur bei Bedingungen aktiviert wird, die fast ausschließlich nur im Prüfstand vorkommen. Somit kann der Motor nur im Prüfverfahren die Anforderungen der Euro-6 Norm einhalten und nicht auch im Alltagsgebrauch.

Der Käufer, der im Unwissen darüber das Auto erworben hat, ist damit stets der Gefahr einer Stilllegung des Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörden ausgesetzt.

Unzulässige Abschalteinrichtung auch bei den 3.0 TDI Motoren von Audi

Diese Aufwärmfunktion stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, sodass das Fahrzeug einen Sachmangel hat. Dadurch, dass das Fahrzeug im Jahr 2019 Gegenstand eines Rückrufs des Kraftfahrzeugbundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung war, gelingt auch der Beweis, dass das Fahrzeug bereits im Zeitpunkt des Kaufs mangelbehaftet war.

In dem Verkauf des mangelhaften Fahrzeugs ohne Hinweis auf diesen Umstand liegt eine nachteilige Einwirkung auf das Vermögen der Käufer seitens Audi, denn diese hätten – wären sie informiert gewesen – kein Fahrzeug erworben, das mit einer verbotenen Software ausgestattet ist und potenziell von der Zulassungsbehörde stillgelegt werden kann.

Diese Schadenszufügung durch Audi ist als „sittenwidrig“ anzusehen. Der Verkauf der Fahrzeuge erfolgte nämlich mit dem Wissen, dass diese im Straßenverkehr nur aufgrund der unzulässiger Weise eingebauten Abschalteinrichtung die erforderlichen Abgasnormen erreichen. Die Audi AG hat diesen Umstand bewusst verschwiegen, weil es auf der Hand liegt, dass Kunden keine mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung manipulierten Fahrzeuge – zumindest nicht zu den geforderten Preisen – erwerben würden.

Für Audi stand damit eine maximale Gewinnerzielung im Vordergrund, welche auch durch die erhöhten Umsätze erzielt wurde. Dafür nahm der Konzern auch bewusst die Benachteiligung ihrer Kunden in Kauf.

In Folge all dieser Umstände besteht für den getäuschten Kunden ein Schadensersatzanspruch gegen Audi dergestalt, dass er beanspruchen kann, so gestellt zu werden, wie er ohne das Ereignis stünde. In diesem Fall hätte er den für ihn nachteiligen Kaufvertrag über das manipulierte Auto nicht geschlossen. Er hat damit das Recht das Auto zurückzugeben und den Kaufpreis – abzüglich seiner Nutzung – zurückzuerhalten.

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Welche Audi-Modelle sind vom 3.0 TDI Dieselskandal betroffen?

Von der Manipulation der Abgaswerte des 3.0 TDI Motors sind die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 aus den Baujahren ab 2009 betroffen.

Eine Verjährung ist bei den großen 3.0 TDI Motoren noch nicht anzunehmen. Allerdings droht auch hier im nächsten Jahr eine Verjährung. Deshalb sollten Sie als Audi Besitzer schnell handeln.

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Wie hat das Landgericht Münster zur Audi Abgasaffäre entschieden?

Die Audi AG wurde am 01.03.2021 vor dem Landgericht Münster verurteilt, an den Kläger rund 32.000,00 Euro nebst Zinsen zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi Q5 3.0 TDI.

Der Kläger erwarb das Fahrzeug als Neuwagen im Jahre 2014 bei einem Autohändler zu einem Kaufpreis von knapp 62.000,00 Euro. In dem Fahrzeug war ein 3.0 TDI-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 eingebaut.

Zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Kläger war dieses aus den oben genannten Gründen mangelbehaftet.

Das Gericht hat im Ergebnis offengelassen, ob auch das unstreitig verwendete Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle, weil bereits die Aufwärmfunktion eine solche darstelle. Zudem könne dahinstehen, ob die Typengenehmigung weiter Bestand habe, weil der Motor jedenfalls zum Kaufzeitpunkt mangelhaft gewesen sei.

Audi Software Update schließt Schadensersatz nicht aus

Im Übrigen sei es für die Frage des Vorliegens eines Schadens unerheblich, dass der Kläger im Jahr 2019 ein auf den Rückruf von Audi angebotenes und vom Kraftfahrzeugbundesamt freigegebenes Software-Update habe aufspielen lassen. Denn bereits durch die Verletzung der Dispositionsfreiheit des Klägers sei sein Vermögen mit einer ungewollten Verpflichtung negativ belastet worden.

Dass die Verbindlichkeit hier ungewollt war, folge daraus, dass bei verständiger Würdigung und unter lebensnaher Betrachtung kein durchschnittlich informierter und wirtschaftlich vernünftig denkender Verbraucher ein Fahrzeug erwerben würde, das mit einer gesetzwidrigen Software ausgestattet ist und das daher von der Zulassungsstelle hätte stillgelegt werden können.

Dass der Kläger bei hinreichender Information über den Umstand hätte das Fahrzeug nicht oder nicht zu diesen Konditionen erworben, stehe unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebensauffassung fest.

Entschädigung von Audi, obwohl Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft

Obwohl die Audi AG selbst nicht Vertragspartner des Klägers war, wurde ihr seine Vermögensschädigung zugerechnet, weil sie bewusst und sittenwidrig zum Zwecke der Gewinnerzielung ihre durch eine unzulässige Abschalteinrichtung mangelbehafteten Fahrzeuge in den Verkehr gebracht und die Kunden, die der Abgasnorm-Konformität ihres Autos vertrauten, dadurch getäuscht habe.

Denn bei dem Einsetzen der Software, ohne dass dies den Marktteilnehmern mitgeteilt wurde, handele es sich um ein Gewinnstreben um jeden Preis und um den Preis der bewussten Täuschung und Benachteiligung ihrer Kunden.

Audi Vorstand verhinderte Manipulation nicht

Die Schadenszufügung sei dem Audi Konzern zuzurechnen, weil ein Vorstandsmitglied dieser von dem Einbau der Software jedenfalls gewusst und es nicht verhindert habe. Es könne nicht sein, dass bei einer Entscheidung von solcher Tragweite der Vorstand und leitende Angestellte tatsächlich nicht informiert gewesen sein sollen.

Selbst, wenn die Entscheidung die Software einzubauen nicht durch den Vorstand oder die leitenden Angestellten getroffen worden sei, treffe die Audi AG zumindest ein Organisationsverschulden, weil sie wichtige Aufgabengebiete – zu denen eine solche Entscheidung gehöre – nicht durch weisungsabhängige Verrichtungsgehilfen wahrnehmen lassen dürfe.

Im Ergebnis hat das Gericht dem Kläger damit ein Anspruch gegen die Audi AG auf Rücknahme des manipulierten Fahrzeugs gegen Rückzahlung des Kaufpreises wegen der vorliegenden vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des Klägers zugesprochen.

Hoher Schadensersatz wegen Dieselmanipulation des Audi

Unser Mandant hatte sich noch eine Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 18.000,00 Euro aufgrund rund 110.000 gefahrenen km anrechnen zu lassen, sodass die Audi AG zur Rückzahlung in Höhe von rund 33.000,00 Euro verurteilt worden ist. Der Marktwert dieses Audi lag bei allenfalls 15.000,00 EUR. Damit hat unser Mandant einen erheblichen Vorteil durch diesen Prozess erlangt.

Welche Rechte stehen mir als Audi Besitzer bei einer Manipulation zu?

Sollten auch Sie ein Fahrzeug mit dem in Rede stehenden 3.0 TDI-Motor erworben haben, lassen Sie sich von einem kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.

Unsere Anwaltskanzlei gehört zum Dieselskandal zu einer der führenden Kanzleien.

Gewährleistungsrechte gegen Audi Verkäufer

Aufgrund des Vorliegens eines Sachmangels bei Gefahrübergang stehen Ihnen gegen Ihren Vertragspartner (Autohändler) zunächst Gewährleistungsrechte zu.

Sie haben danach zunächst einen Anspruch auf eine Reparatur oder Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs.

Wenn der Verkäufer eine von Ihnen zu diesem Zwecke gesetzte Frist zweimal verstreichen lässt, ohne Ihrer Forderung nachzukommen, oder aber die Nachbesserung verweigert, können Sie – aufgrund der Erheblichkeit des Mangels – vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern lassen.

Wenn Sie zurücktreten, erhalten Sie den von Ihnen gezahlten Kaufpreis – abzüglich Ihrer Nutzung – Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs an den Händler erstattet.

Die Gewährleistungsrechte verjähren allerdings nach zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs an Sie. Sollte der Autohändler jedoch Kenntnis über die unzulässige Abschalteinrichtung gehabt haben und Sie nicht über diesen Umstand aufgeklärt haben, liegt eine arglistige Täuschung vor, wonach der Anspruch erst nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in welchem Sie Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen erlangt haben, verjährt.

Sie können daher auch noch Jahre nach dem Kauf erfolgreich gegen den Audi Händler klagen.

Haftung des Fahrzeugherstellers für die Motormanipulation

Zusätzlich zu Ihren Gewährleistungsansprüchen steht Ihnen – wie im Urteil des Landgerichts Münster entschieden – ein Schadensersatzanspruch wegen der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller selbst, hier also gegen den Audi Konzern zu.

Auch dieser Anspruch verjährt erst nach drei Jahren ab Kenntniserlangung über die den Anspruch begründenden Umständen.

Sie haben noch Fragen oder wollen Ihre möglichen Ansprüche kostenfrei von unseren Rechtsanwälten prüfen lassen? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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