12. Januar 2019
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Benzinskandal | Zu hoher Verbrauch rechtfertigt Autorückgabe

Vorweg die gute Nachricht: Wenn Ihr Spritverbrauch mehr als 10 Prozent von den Herstellerangaben abweicht, können Sie Ihr Auto an den Händler oder den Hersteller gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.

Mehrere unabhängige Medien berichten, dass Neuwagen im Durchschnitt fast 40 Prozent mehr Kraftstoff verbrauchen als vom Autohersteller angegeben.

Dies geht auch aus einer Studie des ICCT hervor. Diese Organisation war auch maßgeblich an der Aufklärung des Diesel Skandals beteiligt.

Untersucht wurden über 1,3 Millionen PKW. Betroffen sein dürften insbesondere Fahrzeuge, die älter als 2 Jahre sind und nicht dem neuen Testverfahren WLTP unterlagen. Dies gilt sowohl für Benziner als auch Dieselautos.

Die Autohersteller haben vor der Einführung des Testverfahrens WLTP gerne niedrige Verbrauchswerte angegeben, um mehr Autos zu verkaufen. Diese Werte können im normalen Straßenbetrieb jedoch kaum erreicht werden.

Porsche hat sogar offiziell zugegeben, falsche Verbrauchswerte bei dem Porsche 911 angegeben zu haben. Deshalb erfolgte durch den Mutterkonzern Volkswagen eine Selbstanzeige bei dem Kraftfahrtbundesamt. Auch Porsche Fahrer sollten daher den Sprit Skandal für sich nutzen.

Zusätzlich wurde gegen die Porsche AG ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil im Jahr 2020 der dringende Verdacht begründet wurde, dass Porsche bei allen Modellen im großen Stil Verbrauchswerte manipuliert haben soll.

Es ist daher äußerst wahrscheinlich, dass auch Ihr Auto von diesem Sprit Skandal betroffen ist.

Wie finde ich heraus, ob mein Auto zu viel verbraucht?

Gerne prüfen wir für Sie kostenfrei, welche Angaben Ihr Hersteller zu dem Spritverbrauch Ihres Autos macht. Anschließend können Sie leicht selbst überprüfen, inwieweit Sie diese Werte erreichen können, wenn Sie das Fahrzeug normal bewegen.

Alternativ haben Sie einen Bordcomputer oder eine App auf dem Handy, die Ihnen den durchschnittlichen Verbrauch anzeigen.

Bei dem Porsche 911, Baujahr 2016 und 2017 ist ein deutlicher Mehrverbrauch sogar amtlich.

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Welche Rechte habe ich, wenn der Verbrauch zu hoch ist?

Stellen Sie fest, dass der Spritverbrauch zu hoch ist, stehen Ihnen gegenüber dem Autoverkäufer 2 Jahre lang Gewährleistungsrechte zu.

  1. Wenn der Mehrverbrauch lediglich auf einen technischen Defekt zurückzuführen ist, können Sie von dem Händler eine kostenlose Nachbesserung / Reparatur verlangen.
  2. Wenn der zu hohe Spritverbrauch jedoch von Anfang an im Fahrzeug aufgrund einer Fehlproduktion angelegt ist und nicht behoben werden kann, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und eine Kaufpreiserstattung fordern, wenn der Verbrauch um mehr als 10 Prozent von den Herstellerangaben abweicht.
    Dies haben der Bundesgerichtshof und das Oberlandesgericht Hamm bereits bestätigt. Aufgrund dieser Rechtsprechung haben auch wir bereits zahlreichen Autokäufern dabei geholfen, ihren Spritfresser an den Autoverkäufer zurückzugeben. Wir waren zu diesem Thema bereits vor den Landgerichten in Düsseldorf, Duisburg, Essen und Köln erfolgreich. Daher ist davon auszugehen, dass bundesweit die Landgerichte auf der Seite der Autobesitzer sind.
  3. Liegt der Kauf schon mehr als 2 Jahre zurück, können wir den Hersteller in die Haftung nehmen, weil er ein Fahrzeug in den Verkehr brachte, welches von Anfang an nicht die versprochenen Verbrauchswerte einhalten konnte. Hier wird die Argumentation aus dem Abgasskandal herangezogen. Wenn der Autohersteller nämlich bewusst wahrheitswidrig handelt oder etwas erklärt, kann er wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung haftbar gemacht werden. Dies haben bereits mehrfach Landgerichte bestätigt und den Klagen der Käufer stattgegeben.

Dies ist für Sie ein weiterer Ausweg aus der Dieselkrise, gleichgültig, ob Sie einen Benziner oder Diesel fahren.

Alle Automarken können betroffen sein, Benziner & Diesel

Gleich, ob Spritskandal, Dieselaffäre oder Fehler in Ihrer Autofinanzierung. Kontaktieren Sie uns gerne kostenfrei, wenn Sie Ihr Auto an den Händler oder Hersteller zurückgeben möchten. Die Kanzlei Balduin & Partner aus Mülheim an der Ruhr hat bereits tausenden Autofahrern zu ihrem Recht verholfen.

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