Zwei Landgerichte (LG Arnsberg und LG Berlin) haben ganz aktuell in ihren Urteilen festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung der Volkswagen Bank für die Autokreditverträge fehlerhaft sind. Wir gehen davon aus, dass eine Klagewelle anrollen wird und zahlreiche weitere Gerichte diese Rechtsaufassung bestätigen werden.
Rechtsfolge ist, dass der Autokäufer, welcher den damaligen Fahrzeugkauf über die VW Bank finanzierte, den Kreditvertrag noch heute widerrufen kann mit einer durchschlagenden Wirkung auf den damaligen KFZ-Kaufvertrag.
Mit einem wirksamen Widerruf wird nämlich nicht nur der Autokreditvertrag aufgelöst. Die beiden Verträge sind miteinander verbunden. Wird der eine Vertrag wirksam aufgelöst, so wird auch der andere Vertrag beendet. Diese Möglichkeit besteht auch dann noch, wenn Sie das Fahrzeug vor Jahren kauften und finanzierten.
Der Fahrzeugkäufer erhält die geleisteten Zahlungen (Anzahlung, Tilgung, ggf. auch die Zinsen) zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs. So können Kreditnehmer der VW Bank tausende Euros sparen bzw. zurückerhalten. Die Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die bisherige Kilometerleistung entfällt für Verträge, die seit dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden.
Das Positive daran: Ihr Fahrzeug muss keinerlei Mängel aufweisen. Auch wenn Ihr Fahrzeug technisch einwandfrei ist, können Sie von diesem sogenannten Widerrufsjoker profitieren. Dies gilt auch für Benzinfahrzeuge aller Marken, die einen Kreditvertrag mit der VW Bank abgeschlossen haben. Sie können Ihr Fahrzeug grundlos zurückgeben und den teuren Kreditvertrag gegen einen günstigen Vertrag ablösen.
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