BGH: Bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens wegen Zahlungsverzugs keine Vorfälligkeitsentschädigung
Der Bundesgerichtshof stärkt mit einem Urteil vom 19.01.2016 zur Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens die Kreditnehmer.