Urlaub in der Scheinselbstständigkeit – Fachanwalt für Arbeitsrecht klärt auf
Viele Betriebe arbeiten immer noch gerne mit „Freelancern“ und Selbstständigen zusammen, um flexibel zu bleiben und insbesondere Kosten zu sparen. Bei dieser Form der Zusammenarbeit trägt der Auftraggeber nämlich keine Sozialversicherungsbeiträge für den Auftragnehmer.