Schmerzensgeld wegen dauerhaften Haarverlusts nach Chemotherapie
Das Oberlandesgericht Köln hat einer Klägerin wegen dauerhaften Haarverlusts nach einer Chemotherapie ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen (OLG Köln , Urteil vom 21.03.2016 – 5 U 76/14).