8. Dezember 2023
Anwalt Arbeitsrecht Krankheit Ausland

Im Ausland krank geworden – Arbeitgeber verweigert Lohn – was tun?

Die Globalisierung hat nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Arbeitswelt geprägt. Immer mehr Menschen arbeiten im Ausland und wechseln zwischen verschiedenen Ländern, um ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Mit diesem internationalen Arbeitsmarkt entstehen jedoch auch neue Fragestellungen, insbesondere im Bereich der Arbeitsgesundheit.

Ein häufig auftretendes Dilemma betrifft die Anerkennung von ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch deutsche Arbeitgeber.

In diesem Artikel werden die rechtlichen Rahmenbedingungen dieses Themas beleuchtet und die Frage beantwortet, ob ein deutscher Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus Polen ablehnen und die Zahlung verweigern darf.

startseite1

Im Ausland krank geworden – was muss der Arbeitnehmer beachten?

Die Anerkennung ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Deutschland unterliegt bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen. Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Mitarbeiter zu akzeptieren, unabhängig von deren Herkunftsland.

Die rechtlichen Grundlagen für die Anerkennung ausländischer Bescheinigungen sind im deutschen Arbeitsrecht verankert, insbesondere im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Partner

Jetzt Kontakt aufnehmen

Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Muss der Arbeitgeber zahlen, wenn der Arbeitnehmer im Ausland krank geworden ist?

Gemäß dem EFZG hat ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig erkrankt ist, Anspruch auf Fortzahlung seines Entgelts für eine bestimmte Dauer. Diese Dauer variiert je nach Arbeitsverhältnis und beträgt in der Regel sechs Wochen. Während dieser Zeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über seine Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.


Die Frage, ob ein deutscher Arbeitgeber eine ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ablehnen darf, ist somit im EFZG nicht explizit geregelt.

Grundsätzlich sind die Bescheinigungen jedoch als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit anzuerkennen, solange sie die erforderlichen Informationen enthalten, wie den Namen des Arbeitnehmers, das Ausstellungsdatum, die Diagnose und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Anerkennung und Zahlung verweigert?

Trotz der klaren rechtlichen Grundlagen ergeben sich in der Praxis dennoch Herausforderungen bei der Anerkennung ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Eine dieser Herausforderungen liegt in der möglichen Sprachbarriere und der unterschiedlichen Form der Bescheinigungen.


Deutsche Arbeitgeber sind möglicherweise nicht in der Lage, die Informationen korrekt zu interpretieren oder Zweifel an der Authentizität der Bescheinigung zu haben.
Um solche Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, klare Kommunikationswege zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu schaffen.

Dies kann beispielsweise durch die Übersetzung der Bescheinigung in die deutsche Sprache oder die Hinzuziehung eines Dolmetschers erfolgen.

Darüber hinaus könnten standardisierte Formulare für ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erstellt werden, die die notwendigen Informationen gemäß den deutschen Anforderungen enthalten.


Insgesamt sollte das Ziel sein, eine reibungslose Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sicherzustellen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Die rechtliche Grundlage für die Anerkennung ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Deutschland ist vorhanden, und es liegt im Interesse aller Beteiligten, diese Bestimmungen effektiv umzusetzen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft

Sollte der deutsche Arbeitgeber sich dennoch weigern die Krankschreibung zu akzeptieren und verweigert er die Zahlung, so wenden Sie sich gerne an uns für eine kostenlose Beratung.

Übermitteln Sie uns per E-Mail dazu folgende Informationen?

  • In welchem konkreten Zeitraum waren Sie krank?
  • Haben Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig informiert?
  • Liegt ihm die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland vor?
  • In welcher Höhe wird eine Zahlung an Sie verweigert?

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Patrick Balduin

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

Jetzt Kontakt aufnehmen

Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?