Probleme am Arbeitsplatz in Essen? Kostenlose Prüfung vom Fachanwalt

Probleme am Arbeitsplatz belasten und erfordern eine schnelle sowie zielführende Lösung. Zögern Sie daher nicht unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht zu kontaktieren.

  • kostenfreie Prüfung Ihrer Ansprüche
  • Terminvergabe binnen 24 Stunden mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Spezialisten für Kündigungsschutz
  • langjährige Prozesserfahrung vor dem Arbeitsgericht Essen
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Ihre Ansprechpartner

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Wir sind keine Generalisten, sondern Spezialisten im Arbeitsrecht für Essen.

Unsere Rechtsanwälte sind zugleich Fachanwälte für Arbeitsrecht und vor dem Arbeitsgericht in Essen regelmäßig sehr erfolgreich für die Mandanten. Wir arbeiten stets in einem großen Team aus Fachanwälten, Rechtsanwälten, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Rechtsanwaltsfachangestellten, um das beste Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.

Warum eine Fachkanzlei für Arbeitsrecht?

  • Mehr als 1.000 erfolgreich beendete Prozesse vor Arbeitsgerichten
  • langjährige Erfahrung mit Kündigungsschutzprozessen
  • Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Essen

Dein Anwalt aus dem Herzen des Ruhrgebiets. Recht genau & einfach erklärt.

Im Arbeitsrecht vertreten wir unsere Mandanten aus Essen insbesondere zu folgenden Themen:

  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Lohnansprüche
  • Urlaubsansprüche
  • Wiedereingliederung bei langer Erkrankung
  • Beendigung der Arbeit bei Erkrankung
  • Straftaten am Arbeitsplatz
  • Verhandlungen über Ansprüche mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Scheinselbstständigkeit
  • Schadensersatz durch die Corona Krise
  • arbeitsrechtliche Beratung rund um die Corona Krise

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht und unseren Kompetenzen finden Sie HIER.

Aktuell beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Essen rund um die Corona Pandemie. Es stellen sich u.a. folgende Fragen:

  • Bekomme ich Lohn während der Quarantäne?
  • Kann ich gekündigt werden wegen der Corona Krise?
  • Darf ich in einem Risikogebiet Urlaub machen

Zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen rund um Corona stehen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht für Sie zur Verfügung.

Aus sämtlichen Stadtteilen Essens ist es nur ein kurzer Fahrtweg bis zu unserem Büro. Gerne beraten wir Sie alternativ auch telefonisch, per E-Mail oder per Videocall. 

Wir arbeiten mit modernster Technik voll digital und setzen Ihre Rechte schnell und effizient durch. Dazu bedarf es nicht einmal einer persönlicher Besprechung. Eine kurze Ersteinschätzung Ihres Anliegens ist stets kostenfrei. Balduin & Partner Rechtsanwälte freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Sie können sich gegen eine Kündigung wehren, indem Sie binnen 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine sogenannte Kündigungsschutzklage erheben. Ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht sichert so Ihren Arbeitsplatz oder verhandelt eine hohe Abfindung, falls Sie nicht mehr an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies der effektivste Weg ist. Außergerichtliche Bemühungen sind meist nicht zielführend.

Eine Kündigungsschutzklage ist eine so genannte Feststellungsklage. Hierbei soll das Arbeitsgericht Essen nur entscheiden, dass die Kündigung unwirksam ist. Rechtsfolge wäre die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Dennoch enden die meisten Kündigungsschutzprozesse nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Abfindungsvergleich. Rechtsfolge: Der Arbeitnehmer akzeptiert die Kündigung und erhält hierfür eine Abfindung.

Für gewöhnlich dauert ein Kündigungsschutzverfahren von der Erhebung der Kündigungsschutzklage bis zum Urteil nur wenige Monate. Nach Klageerhebung findet in der Regel nach 4 Wochen bereits ein Gütetermin statt. Bei dem Arbeitsgericht Essen bekommt man ebenfalls sehr schnell einen Termin. In diesem Termin kann bereits ein Vergleich geschlossen werden, um z.B. eine Abfindung zu bekommen. Der Prozess endet.

Ob eine Kündigungsschutzklage für Sie Sinn macht, entscheiden wir mit Ihnen individuell. Sofern Sie länger als 6 Monate beschäftigt wurden und mehr als 10 vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im Betrieb arbeiten, kommt das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung. Dann haben Sie gute Erfolgsaussichten, um die Klage vor dem Arbeitsgericht Essen zu gewinnen oder um eine hohe Abfindung zu erhalten.

Zwar zielt die Kündigungsschutzklage lediglich auf eine Weiterbeschäftigung ab. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass circa 70 Prozent der Prozesse mit einem Abfindungsvergleich enden. Der Arbeitnehmer erhält eine angemessene Abfindung, um die Kündigung zu akzeptieren. Ohne Klageerhebung ist die Durchsetzung einer Abfindung meistens unmöglich.

Sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, kann ein sehr guter Rechtsanwalt für Arbeitnehmer eine Abfindung von einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr verhandeln. Beispiel: 3.000 EUR brutto Monatslohn bei 10-jähriger Betriebszugehörigkeit ergibt eine mögliche Abfindung in Höhe von 30.000,00 EUR brutto.

Ein Aufhebungsvertrag ist ein freiwilliges Übereinkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch das im gegenseitigen Einvernehmen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird. Neben dem Ende des Arbeitsverhältnisses kann auch die Zahlung einer Abfindung festgelegt werden. Arbeitnehmern ist zu empfehlen, einen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell zu unterzeichnen. Es ist ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen, um den Aufhebungsvertrag in Ihrem Interesse zu prüfen.

Falls Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, ist dieser bindend und kann grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden. Nichtsdestotrotz kann es im Einzelfall Möglichkeiten geben, den unterschriebenen Aufhebungsvertrag aufzulösen. So kann eine Anfechtung aufgrund von Irrtümern, Täuschung oder Drohung sowie im Falle einer Druck- oder Überrumplungssituation erklärt werden. Zudem sind Rücktritt und Widerruf möglich, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt oder die vereinbarte Abfindung nicht gezahlt wurde.

Die Prüfung Ihrer Kündigung sowie das Erstgespräch sind bei uns immer kostenfrei. Für die Berechnung der Anwaltskosten bei einer Prozessvertretung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einschlägig. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, tragen Sie keine Kosten. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, beantragen wir für Sie Prozesskostenhilfe, damit der Staat die Anwaltskosten übernimmt.

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