4. August 2020
E-Auto, Vorteile, BAFA Zuschuss, Sonderrechte

Schwache Akku Reichweite von Plug-In-Hybrid Autos | Anwalt erklärt Rechte

Sie haben ein Plug-in-Hybrid Auto gekauft und ärgern sich über die schwache Reichweite des Akkus? Wir zeigen Ihnen auf, was Sie dagegen tun können und welche Rechte Ihnen als Käufer und Leasingnehmer zustehen.

Der Plug-In-Hybrid-Anteil an Autos steigt in den vergangenen Jahren auf deutschen Straßen deutlich an. Nicht zuletzt deshalb, weil sie steuergünstiger sind und verschärfte Emissionsgrenzen und damit verbundene Bußgelder für die Hersteller in den kommenden Jahren drohen.

Für die Autohersteller sind diese Autos nämlich ein willkommenes Mittel, die Statistiken zum CO2-Ausstoß zu schönen, indem sie mehr Hybrid-Autos produzieren, die auf dem Papier exzellente Werte aufweisen (Im Katalog werden zum Teil Verbräuche unter zwei Litern versprochen). Zusätzlich dazu fördert der Staat die Anschaffung eines Plug-In-Hybriden mit einer Umweltprämie, die sich derzeit auf bis zu 7500 € je nach Auto belaufen kann.

Mogelpackung Plug-In?

Pressestimmen und auch Mandanten beanstanden einen eklatanten Widerspruch zwischen Normverbrauch und Realverbrauch im Elektromodus monieren. Eine Abweichung in der Reichweite entspricht naturgemäß nicht dem Kundenwunsch, der mit dem Erwerb eines Hybrid-Autos die Hoffnung verband, ein spritsparendes und umweltfreundliches Auto zu erwerben. 

Beispiel | Audi E-Tron hält nicht, was er verspricht

In einem uns bekannten Fall erwarb die Kundin ein Hybrid- Modell des Autoherstellers Audi, A3 e-tron. Der Hersteller preist in seinem Verkaufsprospekt eine Reichweite von ca. 50 km an.

Nach Darstellung der Kundin, zeigt aber der Bordcomputer, nachdem das Auto vollständig geladen worden ist, eine maximale Reichweite von 32- 40 km an, obgleich es noch gar nicht bewegt wurde.

Wird das Fahrzeug darüber hinaus im realen Straßenverkehr benutzt, so verringert sich die Reichweite weiter und das Auto erreicht max. eine Reichweite von 20- 25 km, bis sich der Normalverbrenner dazu schalten muss. Für die Kundin ein Ärgernis, die ihre Fahrstrecke zur Arbeit rein elektrisch zurücklegen wollte und sich nun betrogen fühlt.  

Auf Nachfrage der Kundin, teilt der Händler lapidar mit: Die Reichweitenabweichung sei ihm aus eigener Erfahrung bekannt, man könne aber nichts unternehmen, da dies dem derzeitigen technischen Stand entspreche. Im Übrigen sei eine Abweichung in der Reichweite auf eine unvorteilhafte Fahrweise der Kundin zurückzuführen. Ein Mangel bestehe daher nicht.

Auch zahlreiche Spitzenbeamte aus Bundesministerien haben sich schicke und zeitgemäße Hybrid-Autos zugelegt. Doch auch hier beschweren sich die Ministerien über ihre Hybrid-Dienstwagen, die ihre versprochenen elektrischen Laufleistungen nicht einhalten können.

Experten sind nicht überrascht | Autohersteller schummeln

Professor Bratzel, Leiter des Center of Automotive Management überrascht die Reichweitenabweichung bei Hybrid- Modellen nicht: „Wir stellen ganz klar fest, dass die Normverbräuche von Plug-In-Hybriden im eklatanten Widerspruch stehen zu den Realverbräuchen, die teilweise um das zwei bis dreifache höher sind. Dem pflichtet Jens Hilgenberg, Spezialist für Verkehrspolitik bei Umweltverband BUND, bei, indem er kritisiert: „Mit diesen offiziellen Verbrauchs-und CO2-Werten für Plug-in-Hybride begeht die Industrie Augenwischerei – sich selbst, der Politik und den Kundinnen und Kunden gegenüber.“ (Quelle: https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/plugin-hybride-101.html).

Alles in allem liegt der Verdacht also nahe, dass die Hersteller versuchen den Verbraucher und den Staat durch geschönte Werte hinsichtlich der Reichweite zu täuschen und bei Nachfragen versuchen jeden Zweifel an den Abweichungen im Keim zu ersticken. Dies dürfte an den Beginn des Dieselabgasskandals erinnern, bei dem die Hersteller hartnäckig eine Manipulation von sich wiesen, bis der Druck seitens der Politik und Justiz zu groß wurde, nachdem Tests ergaben, dass VW und andere Hersteller bei den Abgaswerten schummelten.

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Alle deutschen Autohersteller halten ihre Versprechen nicht

Doch nicht nur Audi hat einen Plug-In-Hybrid im Sortiment. Auch andere Hersteller, haben solche Autos, beispielsweise die Folgenden: VW Passat GTE, Mitsubishi Outlander Plug-In Hybrid, BMW i3 oder Porsche Panamera S E-Hybrid.

Auch Hybrid Autos sind nicht sauber

In diesen Zusammenhang reiht sich der Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 20.07.2020 hinsichtlich eines Mercedes C 300 Hybrid (Baureihe 205) der Baujahre 2013 bis 2016 ein. Begründet wird der Rückruf damit, dass bei Modellen des Mercedes C 300 Hybrid eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden muss. Der Rückrufcode lautet 5499636. Neu ist an diesem Rückruf die Tatsache, dass nunmehr auch ein Hybrid-Modell von einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen ist.

Und nicht zuletzt, fördert eine interessante Studie der gemeinnützigen Organisation ICCT ans Tageslicht, dass die Verbrauchswerte bei neu zugelassenen PKWs im Jahr 2017 durchschnittlich 39 % höher waren als angegeben. Im Jahr 2015 lag die Abweichung bei sogar 42 %.  

Was tun bei schwacher Reichweite des Akkus?

Haben Sie auch ähnliche Erfahrungen mit ihrem Hybrid-Auto gemacht? Teilen Sie uns gerne ihre Erfahrung mit.

Die Chancen sich gegen zu geringe Reichweitenangaben bzw. Verbrauchswerte zu wehren, stehen gut.

Ein vorheriger Rückruf durch das Kraftfahrt- Bundesamt ist dafür nicht notwendig. Wir unterstützen Sie gerne in der außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte. Nach unserer Meinung begründet eine erhebliche Reichweitenabweichung einen Sachmangel im Sinne des Kaufrechts.

Hersteller und Verkäufer müssen sich an öffentlichen Äußerungen festhalten lassen, die sie insbesondere in Werbung und zu bestimmten Fahrzeugeigenschaften tätigen. Der Käufer kann erwarten, dass die im Prospekt angegebenen Werte zumindest unter Testbedingungen reproduzierbar sind.

Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2007 festgestellt, dass ein Mehrverbrauch bei herkömmlichen Neuwagenmotoren von mehr als 10 % einen erheblichen Mangel darstellt (BGH, Beschluss vom 08.05.2007- VIII ZR 19/05).

Rücktritt vom Kaufvertrag oder Leasingvertrag möglich

Danach kann der Verbraucher nach einer Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und seinen gezahlten Kaufpreis oder die Leasingraten Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Autos zurückverlangen. Alternativ ist der Verbraucher auch berechtigt, den großen Schadensersatz zu fordern.

Andere unterinstanzliche Gerichte bejahen unterhalb der magischen Grenze von 10 % bereits einen ‘‘normalen‘‘ Sachmangel. Mit dieser Feststellung kann der Käufer den Kaufpreis jedenfalls um den mangelbedingten Minderwert mindern oder den sog. kleinen Schadensersatz verlangen.

Wenn Händler nicht nachbessert, ist Schadensersatz möglich

Bei allen Sachmängeln ist das Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungverlangen grundsätzlich vordergründig geltend zu machen. Dem Verkäufer steht nämlich ein Recht zur zweiten Andienung zu. Kommt der Verkäufer dem nicht nach, ergeben sich die oben genannten Rechte.

Die erfahrenen und auf das Autorecht spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.

Wir haben bereits zahlreiche geprellte Autokäufer im Zusammenhang mit dem Abgasskandal erfolgreich vor deutschen Gerichten vertreten. Zögern Sie deshalb nicht uns zu kontaktieren und eine erste Einschätzung zu erhalten, wenn Sie Unregelmäßigkeiten an ihrem Hybrid- Fahrzeug feststellen.

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