Cannabis-Konsum und das Fahrverbot – Rechtsanwalt erklärt die neuste Rechtsprechung
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11.04.2019 (Az.: 3 C 13.17, 3 C 14.17 u. a.) entschieden, dass es nicht mehr pauschal als ausreichend für die Entziehung der Fahrerlaubnis angesehen werden kann, wenn ein Autofahrer nur gelegentlich Cannabis konsumiert und erstmalig unter der Wirkung von Tetrahydrocannabinol (THC) ein Kraftfahrzeug geführt hat, ohne dass seine Ungeeignetheit zusätzlich durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (sog. „MPU“) festgestellt wurde.