Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht – Erfolgreiche Vertretung. Bundesweit.

Ihre Versicherung zahlt nicht? Unsere Anwälte finden einen Weg.

Unsere im Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte machen für Sie bei Eintritt eines Versicherungsfalls bundesweit die vertraglichen Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend, wenn Ihre Versicherung den Schadensfall nicht übernehmen will.

Wir beraten ausschließlich Versicherungsnehmer und haben bereits tausende Versicherungsfälle erfolgreich für unsere Mandanten erledigen können.

Terminvergabe binnen 24 Stunden, um Fristablauf zu vermeiden!

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      Ihre Ansprechpartner

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      Fachanwalt für Arbeitsrecht
      Partner

      Bei welchen Versicherungen können wir helfen

      Wir helfen Ihnen insbesondere Vertragsverhältnisse mit folgender Versicherungen:

      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Lebensversicherung
      • private Krankenversicherung
      • Krankentagegeldversicherung
      • private Rentenversicherung
      • Unfallversicherung sowie
        Gebäude- und Hausratversicherung
      • Betriebsausfallversicherung | Betriebsschließungsversicherung wegen Corona

      Was tun, wenn die Versicherung den Schaden nicht bezahlt?

      Gegen die großen Versicherungen kann man doch eh nichts tun, so die Aussage vieler Mandanten.

      Vorweg die gute Nachricht: Viele Entscheidungen der Versicherung sind falsch und angreifbar.

      Sie erhalten von unserem Versicherungsanwalt eine umfassende Prüfung des Versicherungsvertrages mitsamt den häufig komplexen Bedingungen, um Ihre Leistungsansprüche zu erkennen, zu sichern und schnellstmöglich durchzusetzen.

      Kontaktieren Sie uns gerne unter 0208 305 755 0 unverbindlich und kostenfrei oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

      Erfahrungsgemäß ist eine Ablehnung oder Kürzung von Versicherungsleistungen durch die Versicherer oft fehlerhaft. Die sorgfältige Analyse der Rechtsprechung und gesetzlichen Entwicklungen befähigt uns, unseren Mandanten stets kreative und einfallsreiche Lösungen anzubieten.

      Ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung ist nicht möglich, da keine Behörde, sondern ein Privatunternehmen entschieden hat. Auch ist in der Regel keine Frist zu beachten, wobei Sie handeln sollten, wenn Sie ein negatives Schreiben erhalten. Natürlich können Sie Ihrer Versicherung mitteilen, dass Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.

      Erfahrungsgemäß wird die Versicherung jedoch an der Entscheidung festhalten, sodass Sie einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht beauftragen sollten. Wir klagen dann notfalls Ihren vollen Anspruch bei Gericht bundesweit ein. Insbesondere vor den Gerichten im Ruhrgebiet, vor allem in Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Essen, Oberhausen sowie in Düsseldorf verzeichnen wir sehr oft Erfolge, wobei wir bereits tausende Prozesse bundesweit geführt haben.

      Ihre Versicherung zahlt in der Corona Krise nicht?

      Sie mussten Ihren Betrieb wegen der Corona Krise schließen und Ihre Betriebsausfallversicherung will ihre Umsatzeinbußen nicht regulieren? Dann lassen Sie Ihren Versicherungsvertrag jetzt von unseren Anwälten kostenfrei prüfen.

      Wir haben bereits viele Klauseln in Betriebsschließungsversicherungen geprüft. Auch wenn eine Corona Pandemie nicht im Versicherungsvertrag genannt wird, muss die Versicherung meistens zahlen.

      Das Landgericht München I hat bereits eine Betriebsschließungsversicherung zur Regulierung des vollen Schadens wegen des Corona Lockdowns verurteilt. Wir haben darüber berichtet. Lesen Sie HIER mehr dazu.

      Nutzen Sie diese Rechtsprechung für sich und bleiben nicht auf Ihrem Schaden sitzen. Kontaktieren Sie uns dazu gerne kostenfrei und unverbindlich.

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      Die Versicherung kündigt den Vertrag

      Es kommt leider oft vor, dass nicht der Versicherungsnehmer, sondern die Versicherung den Vertrag kündigt. Dies passiert insbesondere dann, wenn viele Schäden oder ein Großschaden reguliert werden musste. Der Versicherungsnehmer wird für die Versicherung zu teuer, es folgt die Kündigung.

      In Fällen der Beendigung Ihres Versicherungsvertrages durch Kündigung, Rücktritt oder den Vorwurf der arglistigen Täuschung weisen wir eine besondere Expertise auf und helfen Ihnen den Versicherungsvertrag fortzuführen, um Ihre Rechte zu sichern. Auch helfen wir dabei, einer Kündigung vorzubeugen.

      Widerruf und Widerspruch der Lebensversicherung

      Unsere Kanzlei hat sich auch darauf spezialisert Ihre Lebens – oder Rentenversicherung darauf zu überprüfen, ob ein Widerspruch oder Widerruf der Versicherung für Sie lohnt.

      Dies ist bis heute noch möglich, sofern wir Fehler in der Widerrufsbelehrung finden können. In den meisten Fällen ist dies für Sie finanziell attraktiver, als sich die unrentable Lebensversicherung auszahlen zu lassen.

      Oft erhalten die Versicherungsnehmer deutlich weniger ausgezahlt als sie eingezahlt haben. Nach einem erfolgreichen Widerruf muss Ihnen die Versicherungen hingegen alle geleisteten Zahlungen erstatten und Zinsen zahlen. Dies bedeutet für Sie ein Plus von mehreren Tausend Euro.

      Unsere Leistungen:

      • Prüfung Ihrer Versicherung und der Widerrufsbelehrung auf den Widerrufsjoker
      • kostenlose Einschätzung der Erfolgsaussichten durch einen erfahrenen Rechtsanwalt
      • Durchsetzung Ihrer Rechte außergerichtlich und vor Gericht

      Erfolgreich klagen im Versicherungsrecht

      Wir vertreten unsere Mandanten im Versicherungsrecht vor allen deutschen Amts,-Land,-und Oberlandesgerichten.

      Vor den nachfolgenden Gerichten sind wir besonders erfolgreich:

      • Landgericht Duisburg
      • Landgericht Düsseldorf
      • Landgericht Essen
      • Landgericht Kleve
      • Landgericht Mönchengladbach
      • Landgericht Wuppertal
      • Landgericht Bochum
      • Landgericht Dortmund

      Kosten

      Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, tragen Sie kein Kostenrisiko in einer Angelegenheit gegen Ihre Versicherung.

      Wir holen mit unserer Erfahrung eine Kostenzusage für Sie ein. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, raten wir dazu diese abzuschließen, bevor die Versicherung über den Schadensfall entscheidet.

      Eine Ersteinschätzung durch einen Anwalt sollten Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

      Kontaktieren Sie uns gerne unter 0208 305 755 0 unverbindlich und kostenfrei oder schreiben uns eine E-Mail.

      Haben Sie einen Schaden erlitten, sollten Sie diesen möglichst genau dokumentieren und ihn unverzüglich bei der Versicherung unter Einreichung sämtlicher erforderlicher Unterlagen melden. Was sie alles einreichen müssen, können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen oder beim Versicherer erfragen. Sie können sich bereits in diesem Zeitpunkt an einen Versicherungsanwalt wenden, der die Versicherungsleistung für Sie geltend macht. Auf diese Weise vermeiden Sie Fehler wie etwa Fristversäumnisse zu begehen.

      Weigert sich die Versicherung trotz vollständiger Schadensmeldung zu zahlen, sollten Sie den Versicherer unter angemessener Fristsetzung schriftlich dazu auffordern, zu leisten. Wenn nicht bereits vorher geschehen, ist es nun ratsam einen kompetenten Versicherungsanwalt einzuschalten, der Ihren Anspruch auf Leistung durch die Versicherung außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzt. Damit gehen Sie außerdem sicher, keine Verjährungsfristen zu verpassen.

      Ein guter Versicherungsanwalt setzt Ihren Anspruch auf Leistung durch die Versicherung im Schadensfall fachgerecht für Sie durch. Er beachtet sämtliche Fristen und setzt seine fachliche Expertise ein, um Ihre Ansprüche in voller Höhe geltend zu machen. Gegebenenfalls setzt er Ihre Rechte vor Gericht durch. Im Idealfall vermeidet ein Versicherungsanwalt einen Prozess.

      Weigert sich Ihre Versicherung zu zahlen, macht es durchaus Sinn, diese zu verklagen, solange Ihr Schadensfall nicht eindeutig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, zumal oftmals rechtliche Spielräume bestehen, die es argumentativ auszunutzen gilt, um die Zahlung für Ihren Schadensfall zu erreichen. Wie die Erfolgsaussichten einer Klage im Einzelfall stehen, darüber informiert Sie Ihr Versicherungsanwalt.

      Wie lange eine Klage gegen eine Versicherung dauert, hängt von der jeweiligen Versicherung sowie den Umständen des Einzelfalls ab. In der Regel dauern gerichtliche Verfahren im Versicherungsrecht mehrere Monate. Die Verjährung wird durch die Klageerhebung übrigens gehemmt, sodass sie nicht eintritt, solange das Verfahren läuft.

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