Ihre Betriebsschließungsversicherung will Ihren Verdienstausfall wegen des Lockdowns nicht ersetzen? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie.
Der Corona Lockdown hat viele Unternehmen in eine finanzielle Krise gestürzt, weil die Ladenlokale zwangsweise geschlossen wurden, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Naturgemäß haben die Unternehmer erhebliche Umsatzeinbußen erlitten, weil sie keine Kunden oder Gäste bedienen konnten. Die Betriebsausgaben liefen weiter.
Für solche Betriebsschließungen halten viele Unternehmen eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung vor, die dann den Verdienstausfall und gezahlte Betriebsausgaben erstatten muss, sofern das Lokal zwangsweise schließen musste.
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Nunmehr hat das Landgericht München I mit Urteil vom 01.10.2020 zu dem Aktenzeichen 12 O 5895/20 entschieden, dass die Betriebsschließungsversicherung wegen des Lockdowns die Umsatzeinbußen der Münchener Traditionsgaststätte Augustina – Keller in Höhe von rund 1.000.000,00 EUR für 30 Tage Betriebsschließung auszugleichen hat.
Dies ist eine sehr erfreuliche Nachricht für alle Unternehmer, die ab März 2020 von der zwangsweisen Betriebsschließung betroffen waren.
Sämtliche Argumente der Versicherung wurden vom Landgericht verworfen. Es komme weder auf die Rechtmäßigkeit der staatlichen Anordnung für die Zahlungspflicht des Versicherers an noch müsse der Gastronom oder Händler einen außer Haus Verkauf ermöglichen, um Umsatzeinbußen so gering wie möglich zu halten.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen kommt es nur darauf an, dass das Lokal des Klägers aufgrund des Infektionsschutzgesetzes geschlossen worden sei.
Auch müsse der Kläger kein Kurzarbeitergeld oder staatliche Coronahilfen auf die zu zahlende Entschädigung durch die Versicherung anrechnen lassen.
Voller Schaden wegen Lockdowns muss durch Versicherung ersetzt werden. Der Kläger bekommt daher seinen Schaden, welcher durch den Lockdown verursacht wurde, in voller Höhe ersetzt.
Wir raten daher dringend davon ab, auf die Angebote der zahlreichen Versicherer im Rahmen einer Kulanzlösung einzugehen und eine 15%ige Entschädigung anzunehmen.
Die Erfolgsaussichten einer Klage auf Entschädigung gegen die Betriebsschließungsversicherung sind spätestens jetzt als sehr hoch zu qualifizieren.
Wir sind eine auf das Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei und vertreten bereits bundesweit Versicherungsnehmer, die ebenfalls vor der Situation stehen, dass die Versicherung die Regulierung verweigert.
Vor den Landgerichten im Rhein- und Ruhrgebiet (Düsseldorf, Wuppertal, Duisburg, Essen, Bochum) sind unsere Rechtsanwälte besonders erfolgreich.
Gerne können Sie uns hierzu Ihr Anliegen per E-Mail schildern und uns bereits Ihre Versicherungsunterlagen zur Prüfung vorlegen.
Sie sollten hierbei auch in der Lage sein, den Verdienstausfall und Betriebsausgaben für den betroffenen Zeitraum zu beziffern und nachzuweisen, z.B. durch entsprechende Buchungen oder Rechnungen aus dem Vorjahr. Hierbei sind Ihnen unsere Versicherungsanwälte ebenfalls gerne behilflich.
Akzeptieren Sie die negative Entscheidung Ihrer Betriebsausfallversicherung nicht. Das Recht und die aktuelle Rechtsprechung ist auf Ihrer Seite. Unsere Versicherungsanwälte setzen es bundesweit für Sie durch.
Die Anwälte für Versicherungsrecht von Balduin & Partner freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
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Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
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