Sie erleiden während der Corona Pandemie Umsatzeinbußen von mindestens 30 % im Monat?
Dann beantragen Sie mit unserer Hilfe die Überbrückungshilfe 3 Plus und 4, um bis zu 100 % Ihrer monatlichen Fixkosten vom Staat erstattet zu bekommen.
Fristablauf für ÜB3Plus: 31.12.2021 – Fristverlängerung wahrscheinlich
ÜB4: Antragsstellung über uns möglich
Wir stehen bundesweit mit einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung, um all Ihre Fragen zu beantworten.
Alles auf den Punkt gebracht.
► Fixkostenerstattung ab November 2020 bis März 2022
► Alle Branchen und Sektoren sind antragsberechtigt
► Kostenlose Prüfung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht binnen 48 Stunden
► Erstattung der Anwaltskosten über die Förderung
„Stellen Sie mit unserer Hilfe die Anträge für alle Corona Wirtschaftshilfen, um finanziell über diese Krise zu kommen“ empfiehlt Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick Balduin.
Bund und Länder lassen Soloselbständige, Unternehmen und Freiberufler auch im Jahr 2021 und 2022 nicht im Stich und haben deshalb die Überbrückungshilfe III Plus und IV aufgelegt. Damit können betroffene Selbständige eine Fixkostenerstattung von bis zu 100 % beantragen.
Die Überbrückungshilfe 4 soll eine Fixkostenerstattung bis zu 90 Prozent vorsehen.
Die Förderung wird regelmäßig überarbeitet. Es können daher auch weitere Fixkosten geltend gemacht werden über die wir Sie gerne auch telefonisch informieren.
Soloselbstständige können über die Neustarthilfe eine Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500,00 EUR beantragen. Der Nachweis von Betriebskosten ist hier nicht erforderlich.
Leider hat der Staat entschieden, dass der Antrag auf die Überbrückungshilfe III Plus und IV– Ausnahme ist die Neustarthilfe – nicht alleine gestellt werden kann.
Hierfür können Sie sich der Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts bedienen.
Die Anwaltskanzlei Balduin & Partner hat sich auf die Rechtsberatung rund um die Corona Krise spezialisiert, vertritt bereits zahlreiche Geschädigte und hat bereits eine Vielzahl an erfolgreichen Anträgen für die November– und Dezemberhilfe gestellt.
Mit unserem Team sind wir in der Lage, Ihre Angaben und Unterlagen schnellstmöglich zu überprüfen und den Antrag mit Hilfe unseres besonderen elektronischen Anwaltspostfachs schnell und rechtssicher für Sie zu versenden, damit Sie binnen weniger Tage jedenfalls eine Vorschusszahlung von bis zu 100.000,00 EUR monatlich erhalten.
Der Staat erstattet einen Maximalbetrag für alle Unternehmer i. H. v. 1.500.000,00 € pro Förderungsmonat.
Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Alle Branchen und Sektoren können von den neuen Überbrückungshilfen profitieren!
Es wird nicht mehr unterschieden nach einer Betroffenheit oder Förderungen nach unterschiedlichen Umsatzrückgängen und Zeiträumen.
Der Staat hat hier eine einheitliche Voraussetzung geschaffen: Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzrückgang können die Überbrückungshilfe 3 Plus und 4 beantragen.
Hierzu zählen unter anderem:
Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Weitere Fixkosten wie z.B. Leasingraten, Kosten eines Online Shops oder Versicherungsbeiträge können ebenfalls beantragt werden. Hierzu gibt es einen Musterkatalog.
NEU: Im Rahmen von Erst -oder Ergänzungsantragen wird ein Eigenkapitalzuschuss gewährt!
Einzelhändler können sogar die Kosten für Saisonware erstattet bekommen. Winterbekleidung kann zu 100 Prozent als Fixkosten in Ansatz gebracht werden. Gleiches gilt für Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper oder verderbliche Ware.
Alle Details und weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Bundes: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/ueberbrueckungshilfe.html
Sie müssen sich jedoch nicht alles selbst anlesen. Fragen Sie uns einfach. Wir kennen uns aus.
Den Antrag auf die Überbrückungshilfe III Plus und IV können Sie nicht alleine stellen (Ausnahme: Neustarthilfe).
Hierfür müssen Sie sich einer prüfenden dritten Person wie z. B. einem Rechtsanwalt bedienen. Diese Vorgabe hat der Staat wohl deshalb gemacht, weil im März 2020 bei der Beantragung der Corona-Soforthilfen Missbrauch festgestellt wurde.
Wir prüfen deshalb die von Ihnen vorgelegten Fixkosten auf Plausibilität und sind werden den Antrag schnellstmöglich für Sie stellen.
Gerne informieren wir Sie zunächst unverbindlich und kostenfrei darüber, ob Sie antragsberechtigt sind und in welcher Höhe Sie mit einem monatlichen Fixkostenvorschuss rechnen können.
Damit wir dies beurteilen können, können Sie uns zunächst nur eine formlose Aufstellung Ihrer monatlichen Fixkosten zusenden. Ebenso benötigen wir eine formlose Mitteilung darüber, wie hoch Ihre Umsatzeinbußen im jeweiligen Förderungsmonat waren.
Nach Erhalt dieser Informationen werden wir Ihre Antragsberechtigung schnellstmöglich kostenfrei überprüfen und Sie sodann über die anfallenden Anwaltskosten aufklären.
Erst nach Erhalt des Angebots können Sie dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit der Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus und IV beauftragen wollen.
Zur Plausibilitätsprüfung und konkreten Beantragung der Überbrückungshilfe III können Sie anschließend folgende Unterlagen an uns übersenden.
Im Januar 2021 lag mein Umsatzrückgang im Vergleich zum Januar 2019 bei 95 Prozent, weil mein Restaurant schließen musste.
Umsatz Januar 2019: 100.000 EUR netto
Umsatz Januar 2021 netto: 5.000,00 EUR durch außer Haus Verkauf
Weitere Umsatzprognose: Februar 2019: 80.000,00 EUR netto Februar 2021: 0,00 EUR usw.
Meine monatlichen Fixkosten sehen wie folgt aus:
Bei der Überbrückungshilfe III werden die Anwaltskosten über die Förderung bis zu 100 % vom Staat erstattet.
Wir sind für Sie da und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme bundesweit.
Hier nochmal ein Überblick über alle Corona Wirtschafthilfen, die Sie mit unserer Hilfe beantragen können, wobei kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird, da die ÜB3 und ÜB4 stetig erweitert wird:
Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?
Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
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