29. Januar 2021
überbrückungshilfen

Überbrückungshilfe III Plus und 4 mit Rechtsanwalt beantragen

Sie erleiden während der Corona Pandemie Umsatzeinbußen von mindestens 30 % im Monat?

Dann beantragen Sie mit unserer Hilfe die  Überbrückungshilfe 3 Plus und 4, um bis zu 100 % Ihrer monatlichen Fixkosten vom Staat erstattet zu bekommen.

Fristablauf für ÜB3Plus: 31.12.2021 – Fristverlängerung wahrscheinlich

ÜB4: Antragsstellung über uns möglich

Wir stehen bundesweit mit einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung, um all Ihre Fragen zu beantworten.

Alles auf den Punkt gebracht.

► Fixkostenerstattung ab November 2020 bis März 2022

► Alle Branchen und Sektoren sind antragsberechtigt

► Kostenlose Prüfung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht binnen 48 Stunden

► Erstattung der Anwaltskosten über die Förderung

„Stellen Sie mit unserer Hilfe die Anträge für alle Corona Wirtschaftshilfen, um finanziell über diese Krise zu kommen“ empfiehlt Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick Balduin.

Überbrückungshilfe III und IV – was wurde verbessert?

Bund und Länder lassen Soloselbständige, Unternehmen und Freiberufler auch im Jahr 2021 und 2022 nicht im Stich und haben deshalb die Überbrückungshilfe III Plus und IV aufgelegt. Damit können betroffene Selbständige eine Fixkostenerstattung von bis zu 100 % beantragen.

Die Überbrückungshilfe 4 soll eine Fixkostenerstattung bis zu 90 Prozent vorsehen.

Die Förderung wird regelmäßig überarbeitet. Es können daher auch weitere Fixkosten geltend gemacht werden über die wir Sie gerne auch telefonisch informieren.

Soloselbstständige können über die Neustarthilfe eine Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500,00 EUR beantragen. Der Nachweis von Betriebskosten ist hier nicht erforderlich.

Leider hat der Staat entschieden, dass der Antrag auf die Überbrückungshilfe III Plus und IV– Ausnahme ist die Neustarthilfe – nicht alleine gestellt werden kann.

Hierfür können Sie sich der Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts bedienen.

Die Anwaltskanzlei Balduin & Partner hat sich auf die Rechtsberatung rund um die Corona Krise spezialisiert, vertritt bereits zahlreiche Geschädigte und hat bereits eine Vielzahl an erfolgreichen Anträgen für die November– und Dezemberhilfe gestellt.

Mit unserem Team sind wir in der Lage, Ihre Angaben und Unterlagen schnellstmöglich zu überprüfen und den Antrag mit Hilfe unseres besonderen elektronischen Anwaltspostfachs schnell und rechtssicher für Sie zu versenden, damit Sie binnen weniger Tage jedenfalls eine Vorschusszahlung von bis zu 100.000,00 EUR monatlich erhalten.

Der Staat erstattet einen Maximalbetrag für alle Unternehmer i. H. v. 1.500.000,00 € pro Förderungsmonat.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Wer darf den Antrag auf die Überbrückungshilfe III Plus und IV stellen?

Alle Branchen und Sektoren können von den neuen Überbrückungshilfen profitieren!

Es wird nicht mehr unterschieden nach einer Betroffenheit oder Förderungen nach unterschiedlichen Umsatzrückgängen und Zeiträumen.

Der Staat hat hier eine einheitliche Voraussetzung geschaffen: Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzrückgang können die Überbrückungshilfe 3 Plus und 4 beantragen.

Wie hoch ist die Überbrückungshilfe III Plus und IV?

  • Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % werden bis zu 100 % der monatlichen Fixkosten erstattet.
  • Bei einem Umsatzrückgang zwischen 50 % und 70 % werden bis zu 60 % der monatlichen Fixkosten erstattet.
  • Bei einem Umsatzeinbruch zwischen 30 % und 50 % werden jedenfalls bis zu 40 % der monatlichen Betriebsausgaben erstattet.
  • Die ÜB4 soll bis zu 90 % erstatten.

Welche Fixkosten werden über die Überbrückungshilfe III und IV erstattet?

Hierzu zählen unter anderem:

  • Mieten und Pachten für Immobilien und Fahrzeuge
  • Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 %
  • Finanzierungskosten
  • Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000,00 €
  • Marketing- und Werbekosten (z.B. Online Shop oder Internet Werbung)

Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Weitere Fixkosten wie z.B. Leasingraten, Kosten eines Online Shops oder Versicherungsbeiträge können ebenfalls beantragt werden. Hierzu gibt es einen Musterkatalog.

NEU: Im Rahmen von Erst -oder Ergänzungsantragen wird ein Eigenkapitalzuschuss gewährt!

Einzelhändler können sogar die Kosten für Saisonware erstattet bekommen. Winterbekleidung kann zu 100 Prozent als Fixkosten in Ansatz gebracht werden. Gleiches gilt für Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper oder verderbliche Ware.
Alle Details und weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Bundes: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/ueberbrueckungshilfe.html

Sie müssen sich jedoch nicht alles selbst anlesen. Fragen Sie uns einfach. Wir kennen uns aus.

Warum einen Rechtsanwalt für die Überbrückungshilfe III und IV beauftragen?

Den Antrag auf die Überbrückungshilfe III Plus und IV können Sie nicht alleine stellen (Ausnahme: Neustarthilfe).

Hierfür müssen Sie sich einer prüfenden dritten Person wie z. B. einem Rechtsanwalt bedienen. Diese Vorgabe hat der Staat wohl deshalb gemacht, weil im März 2020 bei der Beantragung der Corona-Soforthilfen Missbrauch festgestellt wurde.

Wir prüfen deshalb die von Ihnen vorgelegten Fixkosten auf Plausibilität und sind werden den Antrag schnellstmöglich für Sie stellen.

Was benötigen wir von Ihnen für die Antragsstellung?

Gerne informieren wir Sie zunächst unverbindlich und kostenfrei darüber, ob Sie antragsberechtigt sind und in welcher Höhe Sie mit einem monatlichen Fixkostenvorschuss rechnen können.

Damit wir dies beurteilen können, können Sie uns zunächst nur eine formlose Aufstellung Ihrer monatlichen Fixkosten zusenden. Ebenso benötigen wir eine formlose Mitteilung darüber, wie hoch Ihre Umsatzeinbußen im jeweiligen Förderungsmonat waren.

Nach Erhalt dieser Informationen werden wir Ihre Antragsberechtigung schnellstmöglich kostenfrei überprüfen und Sie sodann über die anfallenden Anwaltskosten aufklären.

Erst nach Erhalt des Angebots können Sie dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit der Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus und IV beauftragen wollen.

Zur Plausibilitätsprüfung und konkreten Beantragung der Überbrückungshilfe III können Sie anschließend folgende Unterlagen an uns übersenden.

  • Umsatzsteuervoranmeldungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen der Jahre 2019,2020, 2021
  • Jahresabschluss 2018, 2019, 2020
  • Einkommens- bzw. Körperschaftssteuererklärung 2019, 2020
  • formlose Aufstellung der betrieblichen Fixkosten im November und Dezember 2019, 2020
  • Prognose über die Umsatzentwicklung ab Dezember 2021 bis März 2022 sowie Prognose über die monatlichen Fixkosten ab Dezember 2021 bis März 2022

Beispiel

Im Januar 2021 lag mein Umsatzrückgang im Vergleich zum Januar 2019 bei 95 Prozent, weil mein Restaurant schließen musste.
Umsatz Januar 2019: 100.000 EUR netto
Umsatz Januar 2021 netto: 5.000,00 EUR durch außer Haus Verkauf
Weitere Umsatzprognose: Februar 2019: 80.000,00 EUR netto Februar 2021: 0,00 EUR usw.

Meine monatlichen Fixkosten sehen wie folgt aus:

  • Ladenmiete: 2.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer
  • Strom: 150,00 EUR
  • Internet: 40,00 EUR
  • KFZ Leasingrate für Lieferwagen: 350,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer
  • Versicherungen: 150,00 EUR
  • Laufender Kredit für die Anschaffung einer Küche: 300,00 EUR Monatsrate davon 20 EUR Zinsen
  • Google Ads Anzeigen monatlich: 100,00 EUR
  • Aufbau eines Online Bestell Shops: 1.500,00 EUR
  • Erwerb neuer Bestuhlung: 2.500,00 EUR
  • Personalkosten werden über KUG abgedeckt

Was kostet der Antrag auf die Überbrückungshilfe III Plus und IV über einen Rechtsanwalt?

Bei der Überbrückungshilfe III werden die Anwaltskosten über die Förderung bis zu 100 % vom Staat erstattet.

Wir sind für Sie da und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme bundesweit.

Hier nochmal ein Überblick über alle Corona Wirtschafthilfen, die Sie mit unserer Hilfe beantragen können, wobei kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird, da die ÜB3 und ÜB4 stetig erweitert wird:

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