2. Dezember 2021
Fachanwalt für Verkehrsrecht Bochum

Überbrückungshilfe 4 beantragen – Bundesweite Soforthilfe vom Rechtsanwalt

Die Corona Pandemie weiter sich im Winter 2021 weiter aus, sodass die Corona Maßnahmen von Bund und Ländern weiter verschärft werden.

Um wirtschaftliche Nachteile für betroffene Branchen und Unternehmen auszugleichen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft bereits verkündet, dass auch die Corona Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022 verlängert werden.

„Stellen Sie mit unserer Hilfe zügig den Antrag auf die neue Überbrückungshilfe 4 und die Neustarthilfe, um einen Fixkostenersatz zu erhalten. Wir haben bereits für zahlreiche Unternehmen erfolgreich sämtliche Wirtschaftshilfen beantragt“

Die Kernpunkte:

  • Fixkostenersatz ab Januar bis März 2022 beschlossen
  • Bis zu 90 % der Fixkosten werden erstattet
  • Neustarthilfe Plus gewährt Solo-Selbstständigen bis zu 4.500,00 EUR
  • Alle Branchen antragsberechtigt
  • Anwaltskosten für Antrag ebenfalls erstattungsfähig
  • Soforthilfe vom Fachanwalt für Arbeitsrecht

Neue Überbrückungshilfe wird verlängert

Die Corona Wirtschaftshilfen, zuletzt in Form der Überbrückungshilfe 3 Plus sollten am 31.12.2021 auslaufen.

Da die Infektionszahlen im Winter 2021 zunehmen und mit einer Entspannung auch bis Ende März 2022 wohl nicht gerechnet wird, haben Bund und Länder beschlossen, die betroffenen Unternehmen wirtschaftlich weiterhin nicht im Stich zu lassen.

Alle Branchen und Unternehmen können einen Antrag auf die ÜB4 stellen

Wir gehen jedoch insbesondere davon aus, dass folgende Branchen von den verschärften Maßnahmen betroffen sein werden und schnelle Wirtschaftshilfen zu erwarten haben:

  • Großveranstaltungen wie Konzerte oder Fußballspiele
  • Schausteller wie z.B. auf den Weihnachtsmärkten
  • Gastronomie
  • Unterhaltung (Diskotheken, Bars, Clubs, Kino)
  • Einzelhandel
  • Gastgewerbe
  • Tourismus

Zu den o.g. Branchen sind wir zuversichtlich, dass die Überbrückungshilfe 4 schnell und unbürokratisch ausgezahlt wird. Hinzu kommen weitreichende Abschreibungsmöglichkeiten für verderbliche Ware und Saisonware.

Auch dürfte der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss erleichtert werden.

Der neue Eigenkapitalzuschuss zur finanziellen Stärkung beträgt voraussichtlich wieder bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die Fixkosten erstattet bekommt.

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Voraussetzungen der Überbrückungshilfe 4

Die gute Nachricht vorweg:

Sofern Sie bereits in der Vergangenheit Corona Wirtschaftshilfen beantragt und bewilligt bekommen haben, bestehen sehr gute Erfolgsaussichten auch für eine Bewilligung der Überbrückungshilfe 4, da die Voraussetzungen für einen Fixkostenersatz unverändert bleiben.

–> Prognose für einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent muss glaubhaft gemacht werden

Welche Fixkosten werden ersetzt?

Auch hier wird es keine nennenswerten Änderungen geben.

Hier eine Übersicht über die größten Kostenpositionen, wobei diese Übersicht nicht abschließend ist:

  • Mieten und Pachten
  • Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen
  • Zinsaufwendungen
  • Abschreibungen für Wirtschaftsgüter
  • Leasingraten
  • Versicherungen
  • Unsere Anwaltskosten für diese Antragsstellung
  • Personalkosten, sofern nicht über KUG abgedeckt
  • Umbaumaßnahmen
  • Marketingkosten

Sämtliche förderfähigen Fixkosten finden Sie auch auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums.

Antrag auf Überbrückungshilfe 4 über Steuerberater oder Rechtsanwalt

Der Antrag auf Gewährung der Überbrückungshilfe 4 muss über einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt erfolgen.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht mit steuerrechtlichen Kenntnissen und einem großen Team können wir Ihre Anfrage und Ihren Antrag schnell und rechtswirksam über das besondere elektronische Anwaltspostfach beantragen.

Schicken Sie uns Ihre Anfrage gerne über das Kontaktformular oder direkt per E-Mail an kontakt@balduin-partner.de mitsamt folgenden Informationen und Anlagen:

  • Seit wann sind Sie in welcher Branche tätig?
  • Warum gehen Sie von einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent ab Januar bis März 2022 aus
  • Gewerbeschein
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen für die Jahre 2019, 2020, 2021
  • Steuerbescheide und Vorauszahlungsbescheide für die Jahre 2019 und 2020
  • Rechnungen und Verträge über Ihre Fixkosten (z.B. Mietverträge, Kreditverträge)

Wir freuen uns darauf, Sie wirtschaftlich über diese Krise zu bringen.

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