Am 25.11.2020 hat der Bund endlich die sogenannte Novemberhilfe freigegeben, um den von der Corona Krise und dem Lockdown betroffenen Unternehmen finanziell zu helfen. Auch die Dezemberhilfe und sämtliche Überbrückungshilfen können sofort über uns beantragt werden.
Der Antrag auf die Corona Wirtschaftshilfen kann in der Regel nicht alleine gestellt werden, um Missbrauch zu vermeiden. Die Antragsfristen wurden für die November- und Dezemberhilfe bis zum 30.04.2021 verlängert!
Die Anwälte von Balduin & Partner sind auf die Beratung und Vertretung von finanziell Betroffenen in der Corona Pandemie spezialisiert. Wir helfen bereits zahlreichen Personen und Unternehmen bei Überbrückungshilfen, im Arbeitsrecht und Versicherungsrecht.
Ab sofort können die Umsatzeinbußen wegen des Lockdowns im November über die außerordentliche Wirtschaftshilfe in Höhe von 75 Prozent ausgeglichen werden. Eine Dezemberhilfe ist auch bereits beschlossen. Sobald diese freigegeben ist, werden wir Ihnen auch hierbei helfen können. Zusätzlich kann die Überbrückungshilfe II beantragt werden. Diese wird jedoch auf die Novemberhilfe angerechnet, sofern sie den selben Zeitraum betrifft.
Um die Corona Novemberhilfe & die Überbrückungshilfe II schnellstmöglich zu erhalten, müssen Sie den Antrag mit Hilfe eines Rechtsanwalts beantragen.
Ob Sie antragsberechtigt sind, prüfen wir für Sie gerne kostenfrei.
Grundsätzlich gilt ohne Weiteres, dass Sie antragsberechtigt sind, sofern Sie wegen des Lockdowns im November den Betrieb einstellen mussten.
Aber auch indirekt betroffene Unternehmen können Hilfen beantragen, die geöffnet hatten. Hier stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
75 Prozent Zuschuss des Wochenumsatzes aus November 2019 werden gewährt. Diese Hilfe muss nicht an den Bund erstattet werden. Sie ist jedoch zu versteuern.
Nur ein spezialisierter Rechtsanwalt verfügt über das Wissen und auch die technischen Möglichkeiten, um Ihnen die Novemberhilfe schnellstmöglich zu beschaffen.
Sie dürfen den Antrag nicht alleine stellen.
Wir müssen keine PIN Briefe wie Steuerberater beantragen, sondern können über das bereits erprobte und installierte besondere, elektronische Anwaltspostfach Ihren Antrag binnen kürzester Zeit an den Bund digital übersenden, damit der erste Vorschuss schnellstmöglich fließen kann. Wir gewährleisten mit unserem großen Team, dass die Antragsfrist bis zum 30.04.2021 nicht versäumt wird und dass der Bund alle Informationen und Unterlagen schnellstmöglich erhält, um Ihren Antrag auf die Corona Soforthilfe zu bewilligen.
Wir bitten um Übermittelung folgender Informationen und Unterlagen ausschließlich per E-Mail an kontakt@balduin-partner.de :
Leider ist derzeit nicht bekannt, dass die Kosten für die Antragsstellung vom Bund erstattet werden. Sollte sich dies ändern, werden wir natürlich eine Erstattung für Sie fordern. Wir stehen in enger Abstimmung mit den zuständigen Ministerien.
Nach Erhalt der o.g. Informationen und Unterlagen werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über Ihren Anspruch und über die Kosten aufklären.
Es ist auch möglich, uns zunächst formlos ohne Unterlagen den Umsatz aus November 2019 mitzuteilen, um über die Höhe der Novemberhilfe und die Anwaltskosten informiert zu werden. Unverbindlich & kostenfrei.
Sollten Sie in der jetzigen Situation glaubhaft machen können, dass Sie nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten zu zahlen, helfen wir dennoch gerne weiter. Unser Honorar, welches transparent nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ermittelt wird, werden wir dann erst nach Erhalt der Gelder geltend machen.
Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?
Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
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