26. November 2020
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Corona Novemberhilfe mit Rechtsanwalt beantragen

Am 25.11.2020 hat der Bund endlich die sogenannte Novemberhilfe freigegeben, um den von der Corona Krise und dem Lockdown betroffenen Unternehmen finanziell zu helfen. Auch die Dezemberhilfe und sämtliche Überbrückungshilfen können sofort über uns beantragt werden.

Der Antrag auf die Corona Wirtschaftshilfen kann in der Regel nicht alleine gestellt werden, um Missbrauch zu vermeiden. Die Antragsfristen wurden für die November- und Dezemberhilfe bis zum 30.04.2021 verlängert!

Die Anwälte von Balduin & Partner sind auf die Beratung und Vertretung von finanziell Betroffenen in der Corona Pandemie spezialisiert. Wir helfen bereits zahlreichen Personen und Unternehmen bei Überbrückungshilfen, im Arbeitsrecht und Versicherungsrecht.

Ab sofort können die Umsatzeinbußen wegen des Lockdowns im November über die außerordentliche Wirtschaftshilfe in Höhe von 75 Prozent ausgeglichen werden. Eine Dezemberhilfe ist auch bereits beschlossen. Sobald diese freigegeben ist, werden wir Ihnen auch hierbei helfen können. Zusätzlich kann die Überbrückungshilfe II beantragt werden. Diese wird jedoch auf die Novemberhilfe angerechnet, sofern sie den selben Zeitraum betrifft.

Um die Corona Novemberhilfe & die Überbrückungshilfe II schnellstmöglich zu erhalten, müssen Sie den Antrag mit Hilfe eines Rechtsanwalts beantragen.

Wer kann die Novemberhilfe beantragen?

Ob Sie antragsberechtigt sind, prüfen wir für Sie gerne kostenfrei.

Grundsätzlich gilt ohne Weiteres, dass Sie antragsberechtigt sind, sofern Sie wegen des Lockdowns im November den Betrieb einstellen mussten.

Aber auch indirekt betroffene Unternehmen können Hilfen beantragen, die geöffnet hatten. Hier stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Wie hoch ist die Corona Novemberhilfe?

75 Prozent Zuschuss des Wochenumsatzes aus November 2019 werden gewährt. Diese Hilfe muss nicht an den Bund erstattet werden. Sie ist jedoch zu versteuern.

Warum einen Rechtsanwalt für die Novemberhilfe beauftragen?

Nur ein spezialisierter Rechtsanwalt verfügt über das Wissen und auch die technischen Möglichkeiten, um Ihnen die Novemberhilfe schnellstmöglich zu beschaffen.

Sie dürfen den Antrag nicht alleine stellen.

Wir müssen keine PIN Briefe wie Steuerberater beantragen, sondern können über das bereits erprobte und installierte besondere, elektronische Anwaltspostfach Ihren Antrag binnen kürzester Zeit an den Bund digital übersenden, damit der erste Vorschuss schnellstmöglich fließen kann. Wir gewährleisten mit unserem großen Team, dass die Antragsfrist bis zum 30.04.2021 nicht versäumt wird und dass der Bund alle Informationen und Unterlagen schnellstmöglich erhält, um Ihren Antrag auf die Corona Soforthilfe zu bewilligen.

Was benötigen wir von Ihnen für die Novemberhilfe?

Wir bitten um Übermittelung folgender Informationen und Unterlagen ausschließlich per E-Mail an kontakt@balduin-partner.de :

  • Welcher Branche gehören Sie an?
  • vollständige Kontaktdaten des Inhabers und Bezeichnung der Firma
  • Seit wann sind Sie tätig?
  • Wie viele Mitarbeiter haben Sie?
  • Angabe über den Bezug anderweitiger Hilfen (z.B. Überbrückungshilfen I, II oder Kurzarbeitergeld)
  • Höhe der Umsätze und Betriebsausgaben im November 2019 & 2020 und im gesamten Jahr 2019 & 2020
  • Übersenden Sie uns – wenn möglich – die betriebswirtschaftliche Auswertung für 2019 & 2020, den Jahreabschluss für 2019 und die Steuerbescheide für 2019
  • Gerne können Sie uns auch Ihre Rechnungen für November 2019 & 2020 übersenden
  • Auszug aus dem Gewerberegister / Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Personalausweises
  • Weitere Informationen & Belege werden ggf. nachgefordert werden

Was kostet die Antragsstellung über einen Rechtsanwalt?

Leider ist derzeit nicht bekannt, dass die Kosten für die Antragsstellung vom Bund erstattet werden. Sollte sich dies ändern, werden wir natürlich eine Erstattung für Sie fordern. Wir stehen in enger Abstimmung mit den zuständigen Ministerien.

Nach Erhalt der o.g. Informationen und Unterlagen werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über Ihren Anspruch und über die Kosten aufklären.

Es ist auch möglich, uns zunächst formlos ohne Unterlagen den Umsatz aus November 2019 mitzuteilen, um über die Höhe der Novemberhilfe und die Anwaltskosten informiert zu werden. Unverbindlich & kostenfrei.

Sollten Sie in der jetzigen Situation glaubhaft machen können, dass Sie nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten zu zahlen, helfen wir dennoch gerne weiter. Unser Honorar, welches transparent nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ermittelt wird, werden wir dann erst nach Erhalt der Gelder geltend machen.

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