21. Dezember 2020
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Corona Dezemberhilfe mit Rechtsanwalt beantragen

Sie erleiden Umsatzeinbußen durch den Lockdown im Dezember? Die Corona-Dezemberhilfe kann über einen Anwalt beantragt werden, um den von der Corona-Krise und dem Dezember-Lockdown betroffenen Unternehmen und Solo-Selbstständigen finanziell zu helfen.

Soforthilfe vom Anwalt

Kostenfreie Prüfung

Maximale Förderung

Die Anwaltskanzlei Balduin & Partner hat bereits zahlreichen Unternehmen und Solo-Selbstständigen bei der Corona Novemberhilfe geholfen und kann schnelle Vorschusszahlungen sicherstellen, da wir als Legal-Tech Kanzlei über die neusten, technischen Lösungen verfügen.

Der Antrag auf die Corona-Dezember Wirtschaftshilfe, welcher 75 Prozent der Umsatzeinbußen erstattet, kann in der Regel nicht alleine gestellt werden. Wir bieten daher eine schnelle und unbürokratische Hilfe an.

Wer kann die Corona Dezemberhilfe beantragen?

Unsere Rechtsanwälte prüfen für Sie kostenfrei, ob Sie die Voraussetzungen für die Corona Dezemberhilfe erfüllen.

Bereits an dieser Stelle können wir mitteilen, dass ohne weiteres sämtliche Unternehmen und Solo-Selbstständige antragsberechtigt sind, welche wegen des Dezember-Lockdowns den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Sie arbeiten mit Unternehmen zusammen, die vom Lockdown betroffen sind und erzielen mit solchen Auftraggebern mehr als 80 Prozent Ihres Umsatzes? Dann haben Sie auch einen Anspruch auf die Dezemberhilfe.
Unsere Anwaltskanzlei hat die Erfahrung gemacht, dass die Corona Hilfen bei einer direkten Betroffenheit sofort bewilligt werden und unverzüglich ein Vorschuss gezahlt wird, sobald der Antrag auf die November oder Dezemberhilfe durch einen Rechtsanwalt bei der zuständigen Behörde eingegangen ist.
Aber auch Unternehmen, die indirekt vom Lockdown betroffen sind, können die Dezemberhilfe bekommen.

Bitte schildern Sie uns für die nähere Prüfung, weshalb Sie indirekt betroffen sind und welcher Branche Sie angehören.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Höhe der Corona-Dezemberhilfe?

Der Bund hat erneut entschieden, dass die Antragsteller*innen 75 % ihres Nettoumsatzes aus Dezember 2019 als außerordentliche Wirtschaftshilfe erhalten, welche nicht zurückgezahlt werden muss, sofern anderweitige Hilfen, wie zum Beispiel Überbrückungshilfen oder Kurzarbeitergeld, nicht anzurechnen sind. Die Corona Dezemberhilfe ist jedoch zu versteuern.

Warum sollte ich einen Rechtsanwalt für die Corona Dezemberhilfe beauftragen?

Sofern Sie den Antrag nur über eine prüfende dritte Person stellen dürfen, weil Sie zum Beispiel die Förderungssumme in Höhe von 5.000,00 € überschreiten, helfen wir Ihnen gerne schnell und unbürokratisch.

Stellen Sie den Antrag alleine, erhalten Sie keine staatliche Förderung.

Die Anwaltskanzlei Balduin & Partner prüft die Antragsvoraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen binnen 24 Stunden und stellt unverzüglich einen Antrag auf die Corona Dezember Hilfe für Sie.

Unsere Rechtsanwälte haben bereits große Erfahrungswerte mit der Beantragung der Novemberhilfe.

Mit unserem großen Team überprüfen wir Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen und andere Unterlagen auf Plausibilität und können den Antrag sodann nach Vollständigkeit mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) unverzüglich und rechtswirksam für Sie versenden. Über dieses beA verfügen nicht alle Anwaltskanzleien.

Wir arbeiten damit bereits seit Jahren und können eine unverzügliche und sichere Antragsstellung für Sie garantieren.

Auch werden wir garantieren, dass die Antragsfrist auf jeden Fall eingehalten wird, wobei wir darauf hinweisen, dass wir diese Antragsfrist nicht ausschöpfen werden, sondern nach Erhalt aller Angaben und Informationen Ihren Antrag binnen 24 Stunden stellen, damit Sie schnellstmöglich erste Vorschusszahlungen erhalten können.

Warum sollte ich einen Rechtsanwalt für die Corona Dezemberhilfe beauftragen?

Auf der Internetseite der zuständigen Bundesbehörden finden Sie unter dem folgenden Link die weiteren Informationen und Vollzugshinweise für die Dezemberhilfe:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Hier finden Sie auch die Angaben und Anlagen, die der Staat von Ihnen fordert.

Gerne informieren auch wir Sie kostenfrei & unverbindlich über alle erforderlichen Angaben und Unterlagen.

Damit wir für Sie die Antragsvoraussetzungen vorab prüfen und Ihnen ein Kostenangebot unterbreiten können, können Sie uns zunächst formlos mitteilen, wie hoch Ihr Netto-Umsatz im Dezember 2019 und Dezember 2020 war. Alternativ können Sie uns auch die Jahreseinkünfte aus 2019 und 2020 benennen, sofern die Dezembermonate für Sie nicht aussagekräftig waren oder aber Sie Ihr Unternehmen nach Dezember 2019 gegründet haben.

Auch bitten wir um Angabe Ihrer Branche und um Erklärung, weshalb Sie sich vom Lockdown betroffen fühlen.

Was kostet die Antragsstellung für die Dezemberhilfe über einen Rechtsanwalt?

Wir stehen weiterhin in Kontakt mit den zuständigen Ministerien, um abklären zu lassen, ob die Anwaltskosten für die Antragstellung vom Bund erstattet werden. Sollte sich hier eine Möglichkeit ergeben, werden wir die Anwaltskosten für Sie vom Bund erstattet verlangen.

Nachdem Sie uns formlos Ihren Netto-Umsatz für Dezember 2019 und Dezember 2020 mitgeteilt haben, können wir Ihren Forderungsanspruch errechnen und Ihnen die Anwaltskosten mitteilen, die sich transparent nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmen.

Anschließend können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. Bitte beachten Sie die Antragsfrist bis zum 30.04.2021.

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